Kostenübernahme für im Ausland geleistete Zahlungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Ana
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Kostenübernahme für im Ausland geleistete Zahlungen

Beitrag von Ana » 13.04.2015, 12:22

Nachdem Ihr mir vor zwei Jahren geholfen habt, wieder in meine gesetzliche KK zu kommen - ich lebe in Spanien und man versagte mir derzeit die Weiterversicherung - habe ich heute eine neue kurze Frage.

Ich war hier in Spanien bei einem privaten Arzt (HNO) und habe die Rechnung meiner Kasse in D eingereicht. Zuerst bekam ich ein Schreiben mit der Zusage der Kostenübernahme, nach einigen Tagen ein zweites mit einem ablehnenden Bescheid.

Begründung:" Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13, Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches für privat bezahlte Rechnungen findet bei Grenzgängern, die ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, keine Anwendung. Bitte setzen Sie sich mit ihrer betreuenden KK in Spanien in Verbindung und bitten dort um Erstattung".

Mich verwundert dies, da viele unserer hier lebenden Bekannten ihre Rechnungen bei ihren deutschen Kassen einreichen und, wenn auch nicht immer den vollen Betrag, so doch den Kassenbetrag, der auch in D gezahlt wird, erstattet bekommen.

Vielen Dank im voraus für Ihre Info,
Ana

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.04.2015, 16:11

Hallo,
Im Allge­meinen ist Grenz­gänger, wer in einem Mitglied­staat der Europäi­schen Union wohnt und in einem anderen arbeitet, also dem Beruf nachgeht, womit er sein Einkommen erzielt. Als ein zusätz­liches Defini­ti­ons­merkmal wird für Grenz­gänger die Häufigkeit heran­ge­zogen, mit der zwischen Wohnsitz und Arbeits­platz gependelt wird. Im Regelfall wird bei einem Grenz­gänger davon ausge­gangen, dass er mindestens 1-mal pro Woche an seinen Wohnsitz zurück­kehrt. Ein Grenz­gänger macht hierbei von dem nach geltendem EU-Recht jedem EU-Bürger zuste­henden Recht der "Freizü­gigkeit" Gebrauch, d. h. seinem Recht zur Einreise und Aufenthalt in einem anderen Staat der EU.

Bist du tatsächlich Grenzgängerin ?

Die weitere Frage wäre - bist du im spanischen Sozialversicherungssystem eingeschrieben, d.h. kannst du normalerweise zu Lasten der spanischen Krankenkasse (die dann mit der deutschen kasse abrechnet) zum Arzt gehen ?.
Wenn dies der Fall ist, dann scheidet meines Wissens nach eine zusätzliche Kostenerstattung durch die deutsche Kasse aus.
Ich kenne das aus der Vergangenheit, da war es so, dass wir Rentner hatten, die in einer GKV-Kasse in Deutschland versichert waren und immer ihre Rechnungen eingereicht haben zur Kostenerstattung. Da diese Erstattung natürlich in vielen Fällen keine 100% Abdeckung beinhaltete kamen dann sehr viele dahinter, dass für die "normalen" Arztbehandlungen und auch bei Medikamenten die spanische Kasse die bessere Variante war und haben sich dann in das spanische System eintragen lassen - dann war aber Schluss mit der Kostenerstattung in Deutschland - da wurde die volle Leistung nur für die Behandlung in Deutschland geleistet.
Gruss
Czauderna

Ana
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Beitrag von Ana » 13.04.2015, 19:12

Ich lebe seit 2009 in Spanien und habe auch keinen Wohnsitz mehr in D. Das war auch ursprünglich der Grund für den Rausschmiss aus der Kasse, die nämlich damals behauptete, ohne Wohnsitz in D ist eine freiwillige Versicherung nicht mehr möglich. Gut, das hab ich dann ja mit eurer Hilfe argumentieren können und meine Kasse hat mir dann vor zwei Jahren das Formular E 106 zugeschickt, mit dem ich hier zur Seguridad Social gehen musste / sollte - auch, damit mein Mann bei mir mitversichert werden konnte.
Ich arbeite auch nicht, sondern wir leben von Ersparnissen, bis ich in drei Jahren dann in Rente gehe.
Also, wir sind keine Grenzgänger - aber die wollten damals unbedingt dieses Formular ausgefüllt.
Danke, Ana

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.04.2015, 21:44

Du bist in der BRD versichert. Die Krankenversorgung in Spanien wird durch die spanische Krankenversicherung sichergestellt.

Die kosten werden mit deiner Kasse abgerechnet.

Du hast in Spanien einen Leistungsanspruch nach dem spanischen recht. Eine Erstattung von Privatrechnungen durch die GKV ist nicht möglich

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