Kostenübernahme offenes MRT

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Elch
Beiträge: 26
Registriert: 30.11.2014, 15:50

Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Elch » 29.02.2024, 13:27

Guten Tag,

es geht um ein MRT, geschlossenes geht nicht, da Platzangst und bat die KK um Übernahme eines offenen MRT´s. Es kam eine Antwort per Post, ich solle anrufen. Ende vom Lied, eventuell Sedierung würde übernommen, die wirken aber nicht und ich nehme schon einen Medikamentencocktail u.a. Opioide, Betablocker, Antidepressiva und mehr, das ist mir zu gefährlich mich schlafen legen zu lassen, denn die Tabletten wirken nicht und ich habe keine Begleitperson. Nun habe ich eine Überweisung wegen Platzangst, muss ich bei der Anfrage die Kosten angeben, die zu erwarten sind vom Arzt oder reicht es die Überweisung einzureichen. Es zögert sich alles raus und ich komme nicht voran.

Ich kann ja keinen Termin machen, wenn ich nicht die Zusage der Kostenübernahme habe.

Herzlichen Dank!

Kehlchen
Beiträge: 121
Registriert: 19.01.2023, 08:29

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Kehlchen » 29.02.2024, 18:39

Hallo Elch, die Kosten musst du nicht angeben. Bei wem denn? Und bei wem willst du die Überweisung einreichen? Die wird benötigt bei der Radiologie, aber eigentlich ja nicht von der Krankenkasse. Du kannst sie kopieren und dem Antrag auf Kostenübernahme beifügen.

Ich denke, du brauchst einen Arzt, der
- die MRT für notwendig hält (das zeigt die Überweisung) und
- die Platzangst bestätigt (die Überweisung bestätigt die Platzangst, so schreibst du oben) und
- das Risiko, also die Kontraindikation einer Sedierung bescheinigt,
der also schriftlich den Antrag auf Kostenübernahme medizinisch begründet und unterstützt.

MfG Kehlchen

Czauderna
Beiträge: 11200
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Czauderna » 29.02.2024, 20:42

Hallo,
ich kenne es noch so aus meiner Tätigkeit, dass wir das "open MRT" immer dann übernommen haben, wenn die Ausnahmeregelung durch den Medizinischen Dienst bestätigt wurde. Damals war die offene MRT keine Vertragsleistung, allerdings gab es in Deutschland (ab 2000) etwa 4 Standorte, die ein offenes MRT auch als Vertragsleistung anboten, da war es keine Frage, ob eine Ausnahme vorlag oder nicht. Ob das heute noch so ist, das kann ich auch nicht sagen, ich bin seit 2016 nicht mehr aktiv. Also kann ich nur raten, gezielt die Kasse dazu zu befragen. Bei uns gab es das mit Sicherheit.
Gruss
Czauderna

Elch
Beiträge: 26
Registriert: 30.11.2014, 15:50

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Elch » 11.05.2024, 15:58

Kehlchen, KK möchte Bescheinigung vom Arzt, dass eine Sedierung nicht möglich ist und die Begründung. Jeder der angefragten Ärzte schiebt es auf den anderen, der dies machen soll. Bei der KK sitzen Ärzte, die könnten das auch beurteilen. Jedes Mal kommt was anderes, Fakt ist, die möchten nicht zahlen. Eine Sedierung eventuell, aber dann macht es ja kaum einen Unterschied zwischen den verschiedenen MRTs.

Fakt ist, dass ich auch angefragt habe, wo es denn in NRW kassenzugelassene MRTs gibt. Angeblich gibt es keine. Dass ich die Differenz selbst zahle geht angeblich auch nicht. Wer weiss Rat? Vielen Dank..

Czauderna
Beiträge: 11200
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Czauderna » 11.05.2024, 18:00

Hallo,
Bei der KK sitzen Ärzte, die könnten das auch beurteilen. Jedes Mal kommt was anderes, Fakt ist, die möchten nicht zahlen.
Das stimmt so nicht. Wenn eine medizinische Notwendigkeit beurteilt werden muss, dann erfolgt das nicht durch Ärzte, die bei den Kassen sitzen, sondern die Begutachtung und Beurteilung erfolgt durch den (unabhängigen) Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Bei den Kassen selbst sitzen keine Ärzte, jedenfalls nicht in der Funktion als Gutachter.
Der Medizinische Dienst stellt dann eben gutachterlich fest, ob die medizinische Notwendigkeit für eine offenes MRT gegeben ist oder nicht und empfiehlt der Kasse entweder die Bewilligung oder die Ablehnung, was dann auch passiert. Widersprüche im Falle der Ablehnung werden gegen den Entscheider, also die Kasse und nicht gegen den Medizinischen Dienst gerichtet und auch Klageverfahren richten sich gegen die Kasse und nicht gegen den Medizinischen Dienst, in der Regel jedenfalls. Mein Rat - das Widerspruchsverfahren(/Klageverfahren durchziehen, was aber meiner Meinung nach nur Aussichten auf Erfolg hat, wenn als Widerspruchsbegründung bereits medizinische Aspekte fachlich vorgelegt werden.
Gruss
Czauderna

Elch
Beiträge: 26
Registriert: 30.11.2014, 15:50

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Elch » 13.05.2024, 11:09

Guten Morgen,

Czauderna. Es geht hier um die Übernahme eines offenen MRTs wegen Platzangst und nicht um Übernahme sonstiger Hilfsmittel oder Kosten. Die KK wird kaum den MDK hinzuziehen ob die Übernahme des offnen MRTs übernommen wird oder nicht. Das wäre kostenmäßig kontraproduktiv. Die KK möchte eine Bescheinigung, dass eine Sedierung nicht möglich ist und die kriege ich nicht leider nicht, oder nicht so wortgetreu wie die KK es gerne hätte.Also gehe ich davon aus, dass der MDK nicht involviert ist bisher. Wie dem auch sei, gibt es denn in NRW, vielleicht weiß es jemand, offene MRTs mit Kassenzulassung? Nachfrage bei der KK hat nichts gebracht.

Herzlichen Dank!

Czauderna
Beiträge: 11200
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Czauderna » 13.05.2024, 12:15

Hallo Elch,
vielen Dank für die Rückmeldung - wie geschrieben, ich kenne es aus meiner Praxis etwas anders, da kann sich die Praxis heute natürlich von meiner Erfahrung heraus geändert haben. Wir haben durchaus den MDK eingeschaltet, denn wir waren seinerzeit keine Mediziner, konnten also keine fachliche Beurteilung vornehmen. Natürlich gab es auch Fälle ohne den Medizinischen Dienst, nämlich meist dann, wenn die Notwendigkeit einer offenen MRT durch einen Facharzt bestätigt wurde und auch dann haben wir versucht, die Versicherten an die Standorte zu vermitteln, bei denen die offene MRT auch zulasten der Kasse möglich war.
Leider habe ich keine Liste mehr aus dieser Zeit.
Ich habe es eben mal mit der KI versucht und diese Antwort erhalten (Stand 2021)
Die Verfügbarkeit von offenen MRT-Geräten, die von der Krankenkasse abgedeckt werden, kann je nach Region und Gesundheitssystem variieren. In vielen Fällen sind offene MRT-Geräte in größeren medizinischen Zentren, Kliniken oder Krankenhäusern verfügbar, die über entsprechende Einrichtungen und Ressourcen verfügen. Es ist ratsam, sich direkt an Ihre Krankenkasse oder an medizinische Einrichtungen in Ihrer Nähe zu wenden, um Informationen über die Verfügbarkeit von offenen MRT-Geräten und die Abdeckung durch Ihre Krankenversicherung zu erhalten.

Damit gehört es eigentlich zur Auskunfts- und Beratungspflicht der Kasse den Versicherten entsprechend behilflich zu sein
Gruss
Czauderna

Elch
Beiträge: 26
Registriert: 30.11.2014, 15:50

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Elch » 13.05.2024, 12:32

Czauderna,
vielen Dank für deine umfassende Antwort. Hilfe bekomme ich von meiner KK leider nicht, im Gegenteil. Was man so liest, wie KK vorgehen neuerdings, da schlackern einem die Ohren. Dennoch Danke, vielleicht weiß jemand anderes hier, wo es offene MRTs mit Kassenzulassung gibt.

Kehlchen
Beiträge: 121
Registriert: 19.01.2023, 08:29

Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Kehlchen » 13.05.2024, 12:39

Hallo Elch, „offene“ MRT kenne ich nur als „Upright“ MRT und das sind Privatpraxen. Ruf doch mal in einer der Praxen mit offenem MRT an, die kennen die Vorgaben der GKV und den Umgang damit.
MfG Kehlchen

Antworten