Kostenübernahme offenes MRT

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Elch
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Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Elch » 29.02.2024, 13:27

Guten Tag,

es geht um ein MRT, geschlossenes geht nicht, da Platzangst und bat die KK um Übernahme eines offenen MRT´s. Es kam eine Antwort per Post, ich solle anrufen. Ende vom Lied, eventuell Sedierung würde übernommen, die wirken aber nicht und ich nehme schon einen Medikamentencocktail u.a. Opioide, Betablocker, Antidepressiva und mehr, das ist mir zu gefährlich mich schlafen legen zu lassen, denn die Tabletten wirken nicht und ich habe keine Begleitperson. Nun habe ich eine Überweisung wegen Platzangst, muss ich bei der Anfrage die Kosten angeben, die zu erwarten sind vom Arzt oder reicht es die Überweisung einzureichen. Es zögert sich alles raus und ich komme nicht voran.

Ich kann ja keinen Termin machen, wenn ich nicht die Zusage der Kostenübernahme habe.

Herzlichen Dank!

Kehlchen
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Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Kehlchen » 29.02.2024, 18:39

Hallo Elch, die Kosten musst du nicht angeben. Bei wem denn? Und bei wem willst du die Überweisung einreichen? Die wird benötigt bei der Radiologie, aber eigentlich ja nicht von der Krankenkasse. Du kannst sie kopieren und dem Antrag auf Kostenübernahme beifügen.

Ich denke, du brauchst einen Arzt, der
- die MRT für notwendig hält (das zeigt die Überweisung) und
- die Platzangst bestätigt (die Überweisung bestätigt die Platzangst, so schreibst du oben) und
- das Risiko, also die Kontraindikation einer Sedierung bescheinigt,
der also schriftlich den Antrag auf Kostenübernahme medizinisch begründet und unterstützt.

MfG Kehlchen

Czauderna
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Re: Kostenübernahme offenes MRT

Beitrag von Czauderna » 29.02.2024, 20:42

Hallo,
ich kenne es noch so aus meiner Tätigkeit, dass wir das "open MRT" immer dann übernommen haben, wenn die Ausnahmeregelung durch den Medizinischen Dienst bestätigt wurde. Damals war die offene MRT keine Vertragsleistung, allerdings gab es in Deutschland (ab 2000) etwa 4 Standorte, die ein offenes MRT auch als Vertragsleistung anboten, da war es keine Frage, ob eine Ausnahme vorlag oder nicht. Ob das heute noch so ist, das kann ich auch nicht sagen, ich bin seit 2016 nicht mehr aktiv. Also kann ich nur raten, gezielt die Kasse dazu zu befragen. Bei uns gab es das mit Sicherheit.
Gruss
Czauderna

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