Kostenübernahme Stromkosten für Hilfsmittel

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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Kostenübernahme Stromkosten für Hilfsmittel

Beitrag von jordon » 03.05.2015, 11:19

Hallo,
vielleicht könnt Ihr mit weiterhelfen.
Ich habe für das Gerät meiner Oma, einen Kompressor für die Anti Dekubitus Matratze Monatlichen Stromkosten in Höhe von 65,02 EUR ausgerechnet.
Kann das stimmen?
Was zeigen eure Erfragungen, wie viel Übernimmt die Krankenkasse?
Ich bin bei meiner Rechnung von einen Betrieb von 24 Stunden am Tag ausgegangen, da mindestens 6 Kontrollleuten immer leichten, der Kompressor läuft ca. alle 4- 7 Minuten, die Leistungsaufnahme Beträgt 350 W.

Czauderna
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Re: Kostenübernahme Stromkosten für Hilfsmittel

Beitrag von Czauderna » 03.05.2015, 11:36

jordon hat geschrieben:Hallo,
vielleicht könnt Ihr mit weiterhelfen.
Ich habe für das Gerät meiner Oma, einen Kompressor für die Anti Dekubitus Matratze Monatlichen Stromkosten in Höhe von 65,02 EUR ausgerechnet.
Kann das stimmen?
Was zeigen eure Erfragungen, wie viel Übernimmt die Krankenkasse?
Ich bin bei meiner Rechnung von einen Betrieb von 24 Stunden am Tag ausgegangen, da mindestens 6 Kontrollleuten immer leichten, der Kompressor läuft ca. alle 4- 7 Minuten, die Leistungsaufnahme Beträgt 350 W.
Hallo,
ob die Höhe stimmt, das kann ich nicht sagen, aber dass die Kasse "Stromkosten" für die Hilfsmittel übernimmt, die auch von der Kasse bezahlt wurde, das ja. Meines Wissens nach gibt es da Pauschalsätze. Einfach mal die Kasse fragen.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 03.05.2015, 12:27

Hallo,
nachgefragt und formlos beantragt habe ich schon und die Ablehnung erhalten.

Begründung:
Die ... erstattet Stromkosten in den Fälle, in denen die entstandenen Kosten exakt ermittelt werden können. Dies betrifft den Energieverbrauch für Hilfsmittel, die einen Betriebsstundenzähler besitzen, dauerhaft in Benutzung sind und zu dem einen hohen Stromverbrauch aufweisen,...

Stromkosten, die geringfügig bzw. nicht exakt ermittelbar sind, können nicht erstattet werden. Diese Regelung des Gesetzgebers betrift Hilfsmittel, die nur sehr kurz im Einsatz sind und / oder einen geringen Stromverbrauch aufweisen. Dies trifft auf das von Ihnen genutzte Hilfsmittel zu. Eine Erstattung der Stromkosten ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Daher wollte ich den Strompreis genau berechnen.
Mit Standbay Betrieb kosten 65,02 EUR im Monat, nur der Kompressor 7,86 EUR im Monat.

Bully
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Beitrag von Bully » 03.05.2015, 13:11

jordon hat geschrieben:
Ich bin bei meiner Rechnung von einen Betrieb von 24 Stunden am Tag ausgegangen,
ja natürlich, eine Betriebszeit von sagen wir mal 2 Std. pro Tag
würde den Einsatz einer derartigen Matratze garnicht rechtfertigen
jordon hat geschrieben:

nachgefragt und formlos beantragt habe ich schon und die Ablehnung erhalten.
was heißt formlos ???

Begründung:
Die ... erstattet Stromkosten in den Fälle, in denen die entstandenen Kosten exakt ermittelt werden können. Dies betrifft den Energieverbrauch für Hilfsmittel, die einen Betriebsstundenzähler besitzen, dauerhaft in Benutzung sind und zu dem einen hohen Stromverbrauch aufweisen,...
mmhhhh :)

ich würde anhand der Betriebsanleitung, den Verbrauch von meinem Stromanbieter bestätigen lassen.
und diese dann, dem schriftl. Antrag auf Kostenübernahme beifügen.

Gruß Bully

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 03.05.2015, 19:37

Hallo,

hier sollte gegenüber der KK der Nachweis erbracht werden, dass eine Anti-Decubitusmatratze tatsächlich eine so hohe Stromkosten-Rechnung verursacht.

Ist seit Erhalt der Matratze mehr als ein Jahr vergangen und gibt es eine neue Stromrechnung, die einen soviel höheren Betrag gegenüber der alten Rechnung ausweist?

Es müsste über den Hilfsmittellieferanten möglich sein, die Betriebsstunden des Gerätes seit Erhalt zu ermitteln. Dieses Protokoll sollte zusammen mit der aktuellen Stromrechnung eingereicht werden.

MfG
ratte1

Bully
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Beitrag von Bully » 04.05.2015, 08:02

jordon hat geschrieben: nachgefragt und formlos beantragt habe ich schon und die Ablehnung erhalten.
Hallo,

nun, laut 3. Senat des BSG (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst der Anspruch auf Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 auch die Energiekosten.

http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS? ... 6&SORT=R09

ich gehe davon aus das die Dekubitus-Matratze, für eine
Behandlung, von akuten Dekubitalgeschwüren eingesetzt wird,

damit liegt das Hauptaugenmerk, m.M. nach, auf Behandlung und d.h.
Leistungspflicht Deiner KK

Gruß Bully

jordon
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Beitrag von jordon » 04.05.2015, 13:55

Hallo,
das Hilfsmittel habe ich erst seit April, aber sollte es stimmen, das der Verbrauch so hoch ist, dann ist der Betrieb des Gerätes im Jahr teurer, wie der Strom für die gesamte Wohnung.
Deswegen möchte ich nicht erst die Abrechnung abwarten.
Ich habe jetzt ein Meßgerät dran, maöl sehen wie viele kw/h das Gerät in 24 Stunden Verbraucht.

jordon
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Beitrag von jordon » 30.05.2015, 13:47

Hallo,
heute die Antwort der Krankenkasse erhalten, die ich nicht gabz verstehe.
hren Widerspruch gegen die Ablehnung der Stromkosten habe ich erhalten.
Ihren Antrag habe ich erneut geprüft und Ihnen für den Zeitraum 16.. 30.4. 2015 die Kosten in Höhe von 10,44 EUR auf Ihr Konto Überwiesen.

Eine monatliche Vorauszahlung der Stromkosten ist leider nicht möglich. Sie haben die Möglichkeit z.B ende des jeweiligen Kalenderjahres die rückwirkende Erstattung der Stromkosten zu beantragen.

Ihr Widerspruch ist somit gegenstandslos.
Heist das nun, die Krankenkasse akzeptiert den von mit gemessenen Verbrauch in Höhe von 2,7 kWh und damit die Kosten in Höhe von 20,89 EUR im Monat?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.05.2015, 17:23

Hallo,
was die Höhe angeht, kann ich nicht sagen - den grundsätzlichen Anspruch hat sie aber bestätigt.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 30.05.2015, 21:14

besten Dank, dann ich ich Bescheid.

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