Kostenüernahme bei Notarzt

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Marc
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Kostenüernahme bei Notarzt

Beitrag von Marc » 19.03.2023, 10:41

Hallo,

ich habe zum ersten mal die 112 angerufen und die haben dann einen Notarzt geschickt. Jetzt bin ich verunsichert, ob ich in diesem Fall die Kosten selber tragen muss oder ob das die Krankenkasse übernimmt.

Hatte mal wieder starke Kopf- und Gliederschmerzen und Linderung mit einem Bad gesucht. Als ich wieder ausstieht wurde mir mehrmals Schwarz vor Augen. Ich dachte etwas Wasser zu trinken könnte hilfreich sein und tappte zur Küche, wo ich dann kurz weggetreten und gestürtzt bin. Dabei habe ich mir eine Schürfwunde nahe dem rechten Auge zugezogen und die Brille war verbogen. Als ich wieder aufstehen konnte hab ich die Füße hochgelegt aber da es mir nach 20 Minuten immer noch nicht gut ging und ich alleine zuhause war, habe ich die 112 angerufen und wollte eigentlich nur fragen, was ich tun soll, war dabei aber wohl sehr aufgeregt und kurzatmig, so dass gleich ein Notarzt geschickt wurde. Der war dann auch recht schnell da. Nachdem ein EKG gemacht und er Sauerstoffgehalt sowie der Bluddruck gemessen wurde und ich mich mieder beruhigt habe, wurde angeboten mich ins Krankenhaus zu fahren und ich fragte dann, ob es ungedingt erforderlich sei. Sie meinten dann, dass Freitag Nachts eh nichts mehr gemacht wird und es aus ihrer Sicht keine akute Veranlassung gäbe. Da hab ich mich dann gegen einen Transport ins Krankenhaus entschieden. Nun habe ich gelesen, dass man die Kosten für einen Notarzt selber tragen muss, wenn man nicht ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Muss ich jetzt die Kosten selber tragen oder zahlt das die Krankenkasse?

Czauderna
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Re: Kostenüernahme bei Notarzt

Beitrag von Czauderna » 19.03.2023, 11:44

Hallo,
keine Sorge, da wird nichts passieren - so wie geschildert war das ein "normaler" und üblicher Notarzteinsatz, der auch entsprechend von der Kasse bezahlt wird.
Gruss
Czauderna

Rosenbluete
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Re: Kostenüernahme bei Notarzt

Beitrag von Rosenbluete » 22.03.2023, 14:26

Wie Czauderna bereits antwortete, übernimmt i.d.R. die Krankenkasse die Kosten für den Notarzteinsatz, wenn dieser medizinisch notwendig war und von einem Arzt angeordnet wurde. Das bedeutet, dass Sie voraussichtlich keine Kosten tragen müssen, da der Notarzt einen medizinischen Notfall vermutet hat und Sie zu diesem Zeitpunkt Hilfe benötigten.

Es ist jedoch möglich, dass in Ihrem Fall eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenkasse erfolgen wird, insbesondere da Sie sich gegen einen Krankenhausaufenthalt entschieden haben. Es empfiehlt sich daher, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den Vorfall zu melden, um sicherzustellen, dass keine Kosten auf Sie zukommen.

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