Krankengeld wird nicht erstattet! Hilfe!

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Soulstorm77
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Krankengeld wird nicht erstattet! Hilfe!

Beitrag von Soulstorm77 » 05.02.2008, 11:19

Liebe/-r Experte/-in,


vielleicht k\xF6nnensie mir helfen!
Mein Arbeitsvertrag inc. K\xFCndigung lief am 30.12.07 aus.

1. Krankschreibung war von 27.12.07- 31.12.07 Grippaler Effekt.
2. Krankschreibung folgte durch einen anderen Arzt mit neuer Diagnose
am 2.01.08 r\xFCckwirkend vom 1.01.08- bis jetzt verl\xE4ngerte sich
immerzu um 2 Wochen..

Krankengeld wurde beantragt aber bisher nicht bezahlt. Da angeblich
die Mitgliedschaft am 31.12. 07 endete ich mich privat versichern
sollte. Richtige K\xFCndigung gab`s nicht ,nur ein Schreiben am 4.1.08
das eben die Mitgliedschaft ausl\xE4uft.

Nach ein IKK Telefonat wurde mir mitgeteilt da es 2 F\xE4lle sind und
somit sie nicht zahlen m\xFCssen Obwohl durchgehend die Krankschreibung
erfolgte. Tipp. Soll mich gesund schreiben lassen damit das amt die
Grundbeitr\xE4ge \xFCbernimmt. Somit w\xFCrde mir aber die Lohnfortzahlung
verloren gehen. Ab den 2.1. bin ich nicht mehr versichert !

Kasse kam mit Paragraph 19 & Gesetzbuch 5/1/13...

Wer kann mir helfen habe leider keine Rechtsschutzversicherung, bin
nicht verheiratet...

Vielen Dank Kai

Zusatz: Wie verhält sich die Situation wenn die Zweite Diagnose nachträglich ! mit Grippaler Enfekt ergänzt wird? Laut meinen anwalt wäre dies möglich, symptome hatte er damals sogar notiert aber da die anderen Probleme grafierender Pankreaswert auf 61 usw...unterm Tisch fallen lassen...

Danke...

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 05.02.2008, 14:09

Hallo,

deine KK hat Recht: Krankheit 1 bestand (zumindest nach den jetzigen AU-Bescheinigungen) nur bis 31.12.07.

Am 02.01.08 - und damit außerhalb der Mitgliedschaft - stellte der Arzt eine AU wegen Krankheit B aus.

Damit wäre hier nur noch ein Krankengeldanspruch im Rahmen eines nachgehenden Leistungsanspruchs des § 19 Abs. 2 SGB 5 möglich. Dieser führt jedoch nicht zu einer Versicherung.

Ob tatächlich jetzt noch eine Korrektur der 2. Bescheinigung möglich wäre und vor allen Dingen ob diese anzuerkennen wäre? Bestand wegen Krankheit A auch für die Zeit vom 31.12.07 - mindestens 02.01.08 wirklich noch AU?

Kann nur der Arzt und ggf. der von der KK wahrscheinlich hinzugezogene MDK beurteilen.

Ansonsten: Bei Arbeitsfähigkeit bestände evt. wieder Anspruch auf ALG.

Gruß

ratte1

P.S. Wo ist denn hier eine Lohnfortzahluntg nach dem 30.12.07?

Soulstorm77
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Beitrag von Soulstorm77 » 05.02.2008, 14:50

Danke der schnellen Rückmeldung,

Ja die Grippe bestand seid ca. 10. 12. 07 bloß wwollte ich da noch keine Krankschreibung da noch Urlaubsanspruch bestand. Grippe setzte sichh dann über den 27.12.-ca. 14.01 fort. bloß sah mein zweiter Arzt die Probleme ganz anderer Natur. Die Grippe nur ein randproblem meinere Symptome!

Bakterienstämme total konfus...(Immunsystem)..der Test wurde bereits am 4.12. gemacht. Bummelte aber den ganzen Dezember überstunden ab.


Mir wurde heute mitgeteilt das angeblich das Gesetz der Lohnfortzahlung 2007 gekippt wurde bei Kündigung. Da man danach nicht versichtert ist!? Was macht man bei Krebs...

Das Arbeitamt meint man wäre nicht zuständig da ich nihct mindestes einen Tag gesund geschrieben bin. Meldung aber korrekt.

Vielen dank.

Werde die Grippe wohl nachtragen lassen, da er die Symptome bei sich bermerkte aber eben unglücklich für mich weg ließ...



Ein schreiben der Lohnfortzahlung für den 31.12.07 kam auch noch nihct!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 05.02.2008, 18:43

Hallo,

die Frage wird sein, ob die Symptome der Grippe (oder war es nicht eher ein grippaler Infekt?) auch tatsächlich noch nach 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit bedingt hatte. Dass die Krankheit bzw. Krankheitszeichen wegen der 1. Erkrankung noch über den 01.01.08 bestanden haben, reicht nicht aus.

Sollte der Nachweis nicht gelingen, dass noch über den 01.01.08 hinaus Arbeitunfähigkeit bestand, würde wohl nur Arbeitsfähigkeit oder der Gang zum Sozialamt Geld bringen.


Freundliche Grüße

ratte1

Soulstorm77
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Beitrag von Soulstorm77 » 05.02.2008, 19:49

Also wäre es besser wenn die Symptome der Zweiten Diagnose schon bei der ersten bestanden haben? Mit dem Arzt könnte ich sicherlich reden. Bloß wollte ich eben erst zu meinen Vertrauensarzt gehen (400km entfernt, von Montage Tätigeit)
was mir aber durch die Grippe verwehrt blieb. Mist ,beschissen gelaufen.

Also würde es nicht reichen wenn der zweite Arzt grippalen Effekt nachreicht,dieser wegfällt und ich weiter Krank geschreiben unter der anderen Diagnose bin?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 05.02.2008, 20:22

Hallo,


entscheidend ist, ob an mindestens einem Tag gleichzeitig wegen der 1. und der 2. Krankheit Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.

Gruß

ratte1

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