Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Holger1981
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Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von Holger1981 » 26.07.2021, 17:12

Hallo miteinander,

hab eine allgemeine Frage , nehmen wir an man hat eine normal gesetzliche Krankenversicherung z.b. aok.

Wenn man z.b. in die Türkei fliegt die ja nicht Teil der Schengen Staaten ist was muss man machen dass man dort Versicherungsschutz hat?

Reicht der Auslandskrankenschein aus? Wenn man zu.b. Medikamente dort bekommt oder sich verletzt oder behandelten wird , reicht dieser Schein aus ?
Und falls nicht ..für was ist dieser Schein dann gut?

Wie ist es wenn man eine private Reisekrankenversicherung Abschluesst z.b. über Allianz... Und im Urlaub passiert was wir oben erwähnt oder man muss sogar rmafh duetschland transportiert werden oder längere Zeit im Krankenhaus im Urlaubs prrt bleiben, muss man dann die AOK Karte und dden AOK Auslandskrankenschein vorlegen obwohl man eine externe Reisekrankenversicherung hat? Und falls ja hat die externe Reiseversicherung das Recht mit der AOK das zu bereden oder Befunde weiter zu geben?

Und wie ist es wenn man mit externe Reisekrankenversicherung was passiert zahlt diese Reißversicherung sofort die Behandlung oder muss man erst Mal selbst zahlen und wird das dann später erstattet? Weil wenn das Mal 5000 Euro wird das kann ja keiner aus der Tasche Mal zahlen selbst wenn die externe Reisekrankenversicherung das später zurück gibt...



Vele Fragen ...wäre dankbar danke euch ..LG Holger

Holger1981
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von Holger1981 » 26.07.2021, 18:19

Und noch was, wie ist es wenn man ganz normal Vollzeit arbeitet und im Ausland in den Urlaub geht , braucht man dann auch diesen Schein und eine externe Reiseversicherung oder Zahlt das der Arbeitgeber wenn was passiert?

GS
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von GS » 26.07.2021, 21:14

Hallo Holger,
Du schreibst:
Reicht der Auslandskrankenschein aus? Wenn man zu.b. Medikamente dort bekommt oder sich verletzt oder behandelten wird , reicht dieser Schein aus ?
Und falls nicht ..für was ist dieser Schein dann gut?
Bei den Beispielen, die du nennst, kann der Schein - bzw. die Rückseite der KV-Karte - ausreichen. Darauf würde ich aber nicht wetten. Oft - meistens - ist es so, dass die Ärzte die ausländischen Urlauber lieber privat behandeln und bei Vorlage deiner AOK-Karte so tun, als hätten sie so eine noch nie gesehen. Gut, bisher ein Stück weit Spekulation, jedoch keine grundlose, so viel ist klar.
Entscheidend sollte aber sein: Ein irgendwie erforderlicher, jedenfalls medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause wird die AOK dir nicht bezahlen. Wir reden hier über vier- oder fünfstellige Berträge. Selbst wenn sie wollte, sie dürfte es nicht. Das "nicht dürfen" wird sie dir notfalls auch schriftlich geben.
Wie ist es wenn man eine private Reisekrankenversicherung Abschluesst z.b. über Allianz... Und im Urlaub passiert was wir oben erwähnt oder man muss sogar rmafh duetschland transportiert werden oder längere Zeit im Krankenhaus im Urlaubs prrt bleiben, muss man dann die AOK Karte und dden AOK Auslandskrankenschein vorlegen obwohl man eine externe Reisekrankenversicherung hat? Und falls ja hat die externe Reiseversicherung das Recht mit der AOK das zu bereden oder Befunde weiter zu geben?

Und wie ist es wenn man mit externe Reisekrankenversicherung was passiert zahlt diese Reißversicherung sofort die Behandlung oder muss man erst Mal selbst zahlen und wird das dann später erstattet? Weil wenn das Mal 5000 Euro wird das kann ja keiner aus der Tasche Mal zahlen selbst wenn die externe Reisekrankenversicherung das später zurück gibt...
Manches davon. z.B. die Rücktransportfrage, ist ja schon beaantwortet.

Peanuts - €-Beträge bis in den 3-stelligen Bereich - legst Du vor, lässt dir aber alles quittieren, belegen usw. für die spätere Abrechnung mit der - wen nanntest du - die Allianz. Ok, bleiben wir bei der. In dickeren Fällen - Krankenhaus, Rücktransport - schließt du dich mit der Allianz kurz und lässt die machen. Nix Vorleistung.
Die AOK-Karte kannst Du dann stecken lassen. Mitnehmen würde ich sie trotzdem. Was soll sie allein zu Hause?

Apropos machen: mach dich und deine Mitreisenden vorher schlau über das Procedere, in diesem Fall eben bei der AOK und bei der Allianz, vllt am besten in dieser Reihenfolge.

Schönen Urlaub. Und komm gesund und virenfrei zurück.

Gruß
von GS

Nachklapp zu deinem Nachklapp:
Der Arbeitgeber ist aus der Nummer draußen, solange dein Auslandsaufenthalt nicht seine Idee war und du dort mit seinem Segen tagsüber Geld verdienst. Auch der tägliche Feierabend ist dann kein Thema, jedenfalls kein versicherungstechnisches.

Holger1981
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von Holger1981 » 27.07.2021, 13:27

Wow vielen Dank für den Beitrag !

Dann werden wir uns beide über die Allianz privat versichern für den Urlaub .. sicher ist sicher. ..meine Frage ist noch... braucht man dann noch den Auslandskrankenschein oder ist der in dem Fall dann unnötig? Meine Frau hat momentan wegen ihrer Schiene etwas Stress mit ihrer Krankenkasse die schauen momentan sehr genau auf alles weil sie die mit dem Doktor ber den ob die Schiene wirklich nötig sei , meine Frage noch nehmen wir an sie ist über die Allianz komplett versichert also Reißversicherung km Urlaub und da bricht sie sich ihr Bein oder wird krank und bekommt Medis verschrieben... Wenn sie das nur über die Allianz regelt und die dad zahlen bekommt die Krankenkasse"was davon " mit oder darf die Allianz hat nicht der AOK "bescheid geben"? Weil das ja im Endeffekt 2 Paar Schuhe sind oder ?

Czauderna
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von Czauderna » 27.07.2021, 13:30

Hallo,
Wenn sie das nur über die Allianz regelt und die dad zahlen bekommt die Krankenkasse"was davon " mit oder darf die Allianz hat nicht der AOK "bescheid geben"? Weil das ja im Endeffekt 2 Paar Schuhe sind oder ?
ja, das ist richtig - es findet kein Datenaustausch zwischen privater Zusatzversicherung und gesetzlicher Krankenkasse statt.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von GS » 27.07.2021, 20:10

Hallo
Meine Frau hat momentan wegen ihrer Schiene etwas Stress mit ihrer Krankenkasse die schauen momentan sehr genau auf alles weil sie die mit dem Doktor ber den ob die Schiene wirklich nötig sei ,
"ber den"? Was ist gemeint? Streiten? Verschiedener Meinung sein? Und was für eine Schiene ist das, die jetzt erst um die Ecke kommt?
Wie auch immer. Wenn sie deswegen einen Behandlungstermin hat, den sie wegen Urlaubs nur in der Türkei nehmen kann, dürfte der nicht versichert sein. Allianz fragen - und immerhin ein Grund, die AOK-Karte nicht zu Hause zu lassen.

Gruß
von GS

Holger1981
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von Holger1981 » 28.07.2021, 23:50

Hab noch eine Frage nehmen wir an ich nehme die Allianz Reiseversicherung vom 1.8.21-20-8.21

Und ich bin Corona positiv oder breche mir am 19.8 das Bein und muss im KH für 2- 3 Wochen bleiben dort zahlt die RV dann weiterhin den kh Aufenthalt obwohl dieser über dem gewählten Zeitraum ist ? Oder ist es ratsam tue Sicherheit 2-3 Wochen noch dazu zu buchen ? Hab das noch nie gemacht sorry für die doofe Frage ...:/ Oder halt gleich Jahres Schutz ?

GS
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Re: Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?

Beitrag von GS » 29.07.2021, 01:12

oder breche mir am 19.8 das Bein und muss im KH für 2- 3 Wochen bleiben dort zahlt die RV dann weiterhin den kh Aufenthalt obwohl dieser über dem gewählten Zeitraum ist ?
Ein eigener Blick in die Versicherungsbedingungen - den sollte man sich schon selbst gönnen, bevor man gegebenenfalls abschließt und dann fliegt - gibt die Antwort, ob "vorsichtshalber" eine Über-, besser Längerversicherung wirklich notwendig wäre.

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