Krankenkasse verweigert Hilfe

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Mone1412
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Krankenkasse verweigert Hilfe

Beitrag von Mone1412 » 25.10.2023, 09:52

Hallo,

aktuell habe ich folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe 2018 eine kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspange begonnen, die mit einer OP und dem Einsatz von Platten begleitet wurde.
Die Zahnspange ist seit 2020 draußen und das Ergebnis ist auch in Ordnung. Ich habe sowohl einen Draht hinter die Zähne, als auch Schienen bekommen.
Leider konnten mir die Platten noch nicht entnommen werden, was jetzt mit einem Termin im November geschehen soll.
Jedoch verweigert mit meine Kieferorthopädin sowohl eine Überweisung, als auch einen Einweisungsschein mit der Begründung sie wäre nicht zuständig. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen!
Beides hat sie mir allerdings für die erste OP problemlos ausgestellt.

Deswegen habe ich mich an meine Krankenkasse gewandt in der Bitte um Hilfe was ich jetzt tun soll.
Da es vorher schon einige Probleme, mit der Kieferorthopädin gab, hatte ich mich damals schon an die Krankenkasse gewandt, die mir auch sehr gut geholfen hat.
Leider wurde ich bei der erneuten Nachfrage um Hilfe sehr unfreundlich behandelt und mit einer "Wir sind dafür nicht zuständig, klären Sie das selbst" abgeschrieben.

Ich weiß jetzt nicht, ob die nette Mitarbeiterin von damals aus Kundenfreundlichkeit geholfen hat und das die andere Mitarbeiterin recht hat. Kann die Krankenkasse überhaupt helfen, wenn ein Arzt seine Leistungen verweigert?

Czauderna
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Re: Krankenkasse verweigert Hilfe

Beitrag von Czauderna » 06.11.2023, 21:00

Hallo,
leider habe ich erst jetzt den Beitrag gesehen - daher, erst mal willkommen im Forum.
Nein, die Krankenkasse kann da nicht helfen. Ich setzte aber voraus, dass die kieferorthopädische Behandlung im Jahre 2018 zulasten der Kasse ging und keine Privatbehandlung war und dass du über 18 Jahre alt bist.
Die Kasse kann nicht auf den Arzt bzw. die Ärztin einwirken - das muss hier allein die Ärztin entscheiden, ob sie eine Überweisung oder auch eine Verordnung von Krankenhauspflege ausstellt. Mit welcher Begründung verweigert sie denn die Ausstellung - nicht zuständig würde ja bedeuten, dass sie meint, dass auch der Hausarzt oder Hausärztin die Ausstellung übernehmen könnte - dazu müsste sie aber einen entsprechenden Arztbericht erstellen.
Gruss
Czauderna

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