https://www.meine-krankenkasse.de/metan ... ss-ab.htmlBundessozialgericht lehnt Kassenzuschuss ab
BKK VBU wollte auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützen
(Kassel/Berlin, 18. November 2014) Lange gekämpft und doch verloren: „Wir können nicht verstehen, dass die Richter heute nicht im Sinne der Versicherten entschieden haben.“ Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU), zeigte sich nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) enttäuscht. Das oberste Sozialgericht hat endgültig entschieden, dass die bundesweit tätige BKK VBU die Kinderwunschbehandlung für Paare ohne Trauschein nicht bezuschussen darf. „Wir haben den Eindruck, dass das Gesetz auf Kosten der Betroffenen in eine bestimmte Richtung ausgelegt wird, weil sonst auch alle anderen Voraussetzungen zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung zu Disposition stehen könnten“, sagte Neuwerk.
Die BKK VBU hatte auf Grundlage des Versorgungsstrukturgesetzes ihr Leistungsangebot im Bereich der künstlichen Befruchtung freiwillig ausgeweitet. Seit Mai 2012 übernimmt sie statt der üblichen 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung 75 Prozent, zudem gilt die Regelung auch für verheiratete Paare ab 19 Jahren. Beide Satzungsleistungen hatte die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt genehmigt. Strittig war bis heute nur die Frage, ob die BKK VBU auch Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlen darf.
Wenn das Runde nicht ins Eckige passt
Das BSG wies heute die Klage ab. Das Versorgungsstrukturgesetz (§ 11 Abs. 6 SGB V) habe den Krankenkassen zwar im Bereich der künstlichen Befruchtung mehr Handlungsspielräume eröffnet, diese dürften sich aber nur innerhalb des vorgegeben gesetzlichen Rahmens bewegen. In Bezug auf die künstliche Befruchtung heiße es im Gesetz eindeutig: Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind (§ 27a SGB V).
„Wenn das so wäre, warum hat die Regierung dann nicht einfach ins Gesetz geschrieben: Die Krankenkassen dürfen nur die Höhe des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung verändern – sonst nichts“, fragt sich Helge Neuwerk. Bei der Krankenversicherung gehe es um Leistungen, die aufgrund medizinscher Notwendigkeiten erbracht würden. „Wir haben das ganze Sozialgesetzbuch durchforstet und können keine Leistung finden, bei der der Trauschein Bedingung ist.“ Im Übrigen laute auch die Überschrift des § 27a „Künstliche Befruchtung“ und nicht „Leistungen für Ehepaare“.
Jede 40. Geburt in Deutschland entsteht aktuell aus einer künstlichen Befruchtung. Laut Statistischem Bundesamt stieg der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder von 7,2 Prozent im Jahr 1970 auf 34,5 Prozent im Jahre 2012. „Jetzt ist unbedingt eine Gesetzesänderung nötig“, betont Neuwerk. Die Politik versucht in allen möglichen Bereichen Reglungen zu schaffen, die dazu führen, dass sich wieder mehr Paare für ein Baby entscheiden. „Auch wir wollten mit unserer freiwilligen Leistung dazu beitragen, dass wieder mehr Frauen und Männer ‚Ja‘ zum Baby sagen“, erklärt Helge Neuwerk. Besonders traurig findet Neuwerk die Entscheidung für die rund 900 unverheirateten Paare, die bei der BKK VBU einen Antrag auf Bezuschussung der Kinderwunschbehandlung gestellt haben.
„Wir werden jetzt versuchen, uns politisch für eine gerechte und zeitgemäße Regelung einzusetzen“, kündigte Neuwerk an. Denn die aktuelle gehe völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei oder, so Neuwerk, „um aus der Zuschrift einer 75-Jährigen zu zitieren, sie ist einfach mittelalterlich“.
Krankenkassen müssen Unverheirateten nichts zahlen
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Krankenkassen müssen Unverheirateten nichts zahlen
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... sse-kosten
...seltsame Begründung des stv. Vorstandes. Es ging außerdem doch seinerzeit weniger um *verheiratet* und *nicht verheiratet* sondern darum, nicht einen kassenseitig finanzierten Markt für künstliche Befruchtungen von Singles zu schaffen, zumal es nicht wirklich Aufgabe von Krankenkassen ist Kinderwunsch zu finanzieren.
900Paare x 1.800€ pro Versuch x 75% = 1.215 000 € Kosten allein für den ersten Versuch bei unverheirateten Paaren. Respekt.
900Paare x 1.800€ pro Versuch x 75% = 1.215 000 € Kosten allein für den ersten Versuch bei unverheirateten Paaren. Respekt.