Krankentransport - Ablehnung der Kostenübernahme

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Kathrin53
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Krankentransport - Ablehnung der Kostenübernahme

Beitrag von Kathrin53 » 16.10.2017, 23:42

Hallo Forum, liebe Fachleute!
Folgender Sachverhalt:
der Patient hat sich im September eine Fersenfraktur zugezogen und wurde Mitte September aus der stat. Behandlung entlassen. Er trägt einen Entlastungsschuh und soll den betroffenen Fuß bis voraussichtlich Dezember überhaupt nicht belasten. Zur Kontrolle sollten in 14 tägigem Abstand Röntgenkontrollen erfolgen. Sollte sich der Bruch verschieben und eine OP erforderlich werden, besteht die Gefahr, wegen einer vorliegenden Wundheilungsstörung das Bein zu verlieren!
Am gleichen Bein erfolgte nämlich bereits im August eine Gefäßoperation, deren Wunde, vorhandene Ulcerationen und Schürfwunden durch den Sturz wegen Wundheilungsstörung durch pAVK und Diabetes mellitus noch immer laufend versorgt werden müssen.
Der Patient kann keine Krücken benutzen infolge einer Fraktur der linken Hand vor einem Jahr, die bislang nicht richtig verwachsen ist und die Hand unbrauchbar macht.
Der Patient ist derzeit auf einen Rollstuhl angewiesen und kann seine Wohnung (2.Stockwerk) aus eigener Kraft und auch mit Unterstützung durch die Familie nicht mehr verlassen.
Der erste Transport zur Röntgenkontrolle erfolgte 12 Tage nach der Entlassung. Ein Transportschein wurde vom Hausarzt ausgestellt und vorab zur Genehmigung an die Kasse gefaxt. Am Tag nach dem Transport kam die Ablehnung der Kostenübernahme mit dem Hinweis auf Pflegestufe/Merkzeichen und auch die weiteren Fahrten zur Röntgenkontrolle werden nicht übernommen. Ein Hinweis auf die Gleichstellung lt. Krankentransportrichtlinien fehlt in dem Schreiben.
Jetzt sitzt der Betroffene in seinem jämmerlichen Zustand in seiner Wohnung, eine ärztliche Behandlung und Kontrolluntersuchungen finden nicht mehr statt, da er die Transportkosten nicht selbst tragen kann. Inzwischen ist auch das Knie angeschwollen und ganz heiß - aber das interessiert offenbar keinen (Hausarzt hat lediglich Heilmittel verschrieben und läßt sich nicht mehr sehen)
Einen Pflegeantrag haben wir inzwischen gestellt und morgen haben die Angehörigen einen Termin beim VdK wegen des Schwebehindertenausweises.
Das alles dauert ja und es ist äußerst unwahrscheinlich, dass da was rauskommt.
Meine Frage an die Fachleute in diesem Forum:
gibt es eine Möglickeit, dass die Kasse den Transport mittels Krankenwagen übernehmen muß?
Gibt es Kassen, die hier weniger restriktiv entscheiden?
(lt. Aussage des Rettungsdienstes, des Krankenhauses und der Hausarztpraxis macht seine Kasse besonders oft „Schwierigkeiten“)
Oder hat jemand eine Idee, wie dem armen Kerl geholfen werden kann?
Ich danke schonmal jedem, der den langen Text überhaupt liest und sich Gedanken macht !

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.10.2017, 07:06

Hallo,

hier gilt es zwei Fragen zu klären:

1. das medizinisch erforderliche Transportmittel
2. wann werden Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Kasse gezahlt?

Ein Krankentransport ist dann medizinisch erforderlich, wenn der Patient während der Fahrt fachliche Betreuung benötigt oder deren Erforderlichkeit aufgrund des Zustandes zu erwarten ist. Bei der Schilderung des Gesundheitszustandes frage ich mich, ob nicht ein Rollstuhltaxi mit Tragestuhl ausreichend ist.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Eine dieser Ausnahmen ist ein Krankentransport, weshalb nach meiner Erfahrung auch dann Krankentransporte verordnet werden, wenn sie medizinisch nicht notwendig sind, weil es an anderen Ausnahmegründen für die Übernahme der Fahrkosten fehlt. Eine Zeitlang waren diese Fahrten aufgrund einer Gesetzeslücke nicht genehmigungspflichtig, es wurde z. B. eine KTW-Fahrt verordnet, weil das Taxi nicht in die Fußgängerzone fahren durfte o. ä. Mittlerweile müssen KTW-Fahrten zur ambulanten Behandlung wieder im Vorfeld genehmigt werden.

Mir stellt sich die Frage, ob es sich bei der Fahrt 12 Tage nach der Entlassung noch um eine nachstationäre Behandlung handelte und dies auf der Verordnung angegeben wurde. Wenn ja, war keine Genehmigung erforderlich.

Wenn nicht, dann gelten die normalen Regeln für die Fahrten zur ambulanten Behandlung, das heißt, es muss geprüft werden:

Liegt die medizinische Notwendigkeit für die Verordnung eines Krankentransports vor?

ja: Verordnung möglich
nein: weitere Prüfung erforderlich

Liegt eine hochfrequente Behandlung vor (Chemo- oder Strahlentherapie, Dialyse oder vergleichbare Behandlung?)

ja: Verordnung möglich
nein: weitere Prüfung erforderlich

Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vor?

ja: Verordnung möglich
nein: weitere Prüfung erforderlich

Liegt mindestens Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität vor?

ja: Verordnung möglich
nein: weitere Prüfung erforderlich

Liegt eine vergleichbare Einschränkung der Mobilität wie bei den beiden letzten Punkten vor und ist eine Behandlung mindestens einmal wöchentlich über mindestens drei Monate erforderlich?

ja: Verordnung möglich
nein: es liegt kein Ausnahmegrund für die Kostenübernahme von Fahrten zur ambulanten Behandlung vor.

Nach meiner Erfahrung wird von manchen Arztpraxen dann, wenn eigentlich kein Ausnahmegrund vorliegt, trotzdem eine Verordnung ausgestellt. Da wird dann oft überhaupt nichts angekreuzt oder etwas hingeschrieben wie "schwere Erkrankung" "notwendiger Termin", das für die Beurteilung ohne Belang ist. Die Kasse hat dann den schwarzen Peter und muss die Fahrt ablehnen, aber der Arzt hat ja...

Im konkreten Fall gilt es nun zu klären, ob ein Krankentransport tatsächlich medizinisch notwendig ist. Wenn ja, sollte Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt werden, hilfreich ist hierbei eine ausführliche Begründung des Arztes, welche medizinischen Gründe eine Fahrt mit dem Krankentransport erforderlich machen.

Ist der Krankentransport medizinisch nicht notwendig und wurde er nur verordnet, um die anderen Restriktionen bei der Verordnung von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung zu umgehen, sehe ich bei der geschilderten Ausgangslage keine Möglichkeit, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Verhandeln kann man, dass die Kosten dann übernommen werden, wenn mindestens der Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität festgestellt wird.

Ich weiß, diese Antwort ist nicht das, was du hören möchtest. Deshalb noch ein kleiner Exkurs zu der Kostenübernahme der Fahrkosten.

Vor einigen Jahren wurden die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung generell übernommen, später folgte die Einschränkung, dass sie bei denjenigen, die von der Zuzahlung befreit waren (es gab damals noch ein vollständige Befreiung) übernommen wurden. Das führte dazu, dass viele den Arztbesuch und das Einkaufen miteinander verbanden, war ja auch praktisch, geht man zum Arzt, um ein Rezept abzuholen, die Kasse zahlt das Taxi und den Einkauf kann man auch noch gleich erledigen (überspitzt formuliert).

Das führte dazu, dass die Kostenübernahme massiv eingeschränkt wurde. Heute heißt es, die Fahrten zum Arzt gehören in die Eigenverantwortung des Versicherten (was nichts anderes bedeutet, als dass er sie selbst zahlen muss). Nur dann, wenn der Versicherte dadurch übermäßig belastet wird, zahlt die Kasse. Und die übermäßige Belastung liegt laut Definition dann vor, wenn einer der o. g. Voraussetzungen vorliegt. In allen anderen Fällen geht es dann wieder um die "Eigenverantwortung", das heißt, der Patient muss selbst zahlen.

Egal wie, ich wünsche dem Patienten, dass ein Weg gefunden wird, wie er zu seiner notwendigen Behandlung kommt. Was ich mich allerdings frage, warum kommt der Hausarzt nicht zum Hausbesuch, wenn ein Transport in die Arztpraxis nicht möglich ist? Auch dann, wenn die Kasse die Kosten übernehmen würde, ist der Transport so wie geschildert doch eine enorme Belastung für den Versicherten.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.10.2017, 07:57

Bei den Heilmitteln gibt es auch die Möglichkeit einen notwendigen Hausbesuch auf der Verordnung anzugeben. Dann kommt der Krankengymnast ins Haus.

Merkwürdiger Arzt. Im übrigen kann man alles von GKV unterschreiben.

Christo
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Beitrag von Christo » 18.10.2017, 08:46

Als Ergänzung:

Wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund der verschiedenen Erkrankungen und der Problematik beim Transport zur ambulanten Therapie es passieren kann, dass eine langwieriger Krankenhausaufenthalt bevorsteht, dann kann es passieren, dass die Krankenkassen kulanter wird und im Ausnahmefall auch einen Krankentransport (oder Rollstuhltaxi oder was es da nicht alles gibt) genehmigt. Da ist jedoch die klare Kommunikation mit der Krankenkasse nötig. Auch ist es nötig, dass dann der behandelnde Arzt auch entsprechend klar kommuniziert. Ggf. helfen auch Unterlagen aus dem Krankenhaus wie z. B. ein Entlassungsbericht.

Macht der Hausarzt keine Hausbesuche?
Gibt es Kassen, die hier weniger restriktiv entscheiden?
(lt. Aussage des Rettungsdienstes, des Krankenhauses und der Hausarztpraxis macht seine Kasse besonders oft „Schwierigkeiten“)
Schwierig zu sagen. Hilft auch euch gerade nicht weiter, weil ein Krankenkassenwechsel rund 2 Monate dauert.

Was bleibt noch zusagen? Wenn es dem Patienten immer schlechter geht, ist es noch immer möglich, einen Krankenwagen zu rufen und ihn ins Krankenhaus als Notfall bringen zulassen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.10.2017, 09:21

Christo hat geschrieben:Als Ergänzung:


Was bleibt noch zusagen? Wenn es dem Patienten immer schlechter geht, ist es noch immer möglich, einen Krankenwagen zu rufen und ihn ins Krankenhaus als Notfall bringen zulassen.
Bitte vorsichtig: Das kann ganz leicht nach hinten losgehen. Die Rettungsstellen unterscheiden schon ob ein Notfall vorliegt oder ob einfach nur ein billiger Transport gewünscht wird. Und schon kommt eine Privatrechnung über mehrere 100 €.

Kathrin53
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Beitrag von Kathrin53 » 18.10.2017, 22:57

Ich danke euch für eure Antworten.
Wir hoffen evtl. noch eine Möglichkeit über das MVZ und das BRK zu finden, zumindest für eine Röntgenkontrolle!
Ansonsten müssen wir auf den nächsten Sturz warten, gleich den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen, oder wenn es schlimm ist den Rettungsdienst.
Der Hausarzt macht Hausbesuche, aber nur widerwillig ... genauso, wie er sich nicht für den Patienten einsetzt oder gar etwas schriftlich herausgibt.
Eigentlich stehen auch viele wichtige Kontrolluntersuchungen an (COPD,Cardiomyopathie,Niereninsuffizienz usw. ) die nun auch ausfallen werden.
Für die Kosten der bereits durchgeführte Fahrt werden wir das Sozialamt einschalten. Hoffentlich haben wir da mehr Glück!
Es ist echt traurig, dass in Deutschland solche Versorgungslücken bestehen und dadurch dringend notwendige ärztliche Behandlungen nicht erfolgen können.
Also muß man auch in unserem Land früher sterben, wenn man arm ist.

Liebe Grüße und nochmal danke

anna.n
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Beitrag von anna.n » 18.01.2018, 17:35

Hallo,

bin neu hier und wollte nicht gleich ein neues Thema erstellen da es bei mir um das gleiche Problem geht.Ich wurde am 2 November zum 2. mal an der Symphyse operiert ,man hat mir diesmal aus dem Becken ein Knochen entnommen und die Symphyse versteift.Was ich leider nicht wusste das ich deswegen in einem Rollstuhl landete und keinerlei Belastung auf meine Beine haben durfte.Ich wohne zudem noch im Dachgeschoss.Bisher hat die Krankenkasse den Krankentransport nach Widerspruch immer übernommen.Aber nun leider nicht mehr.Ich musste zur Nachuntersuchung ins Krankenhaus im Dezember ,dieses wurde jetzt abgelehnt.Ich soll 140€ selber zahlen.Ich habe am Montag einen Termin bei meinen Orthopäden weil meine Hausärztin keine Krankengymnastik verordnen darf und am 29.1 muss ich nochmals ins Kranken zum ct..Nun ich kann mir das finanziell überhaupt nicht leisten,bekomme seid September nur Krankengeld.Das sind mal eben 420€ die ich dann zahlen soll.Welche Möglichkeiten hätte ich diesem Fall denn noch. Die Krankenkasse sagt ich sollte einen Schwerbehindertenausweis beantragen,nur muss ich für sowas jawohl auch das haus verlassen um Untersucht zu werden zumal habe ich gelesen das es bis zu einen halben Jahr dauern kann bis das durch ist.Bis dahin kann ich ja schon wieder laufen. Ich habe auch schon versucht einen Anwalt einzuschalten aber noch nicht einmal das kann ich tun weil ich da nicht hin komme und raus kommen tun die auch nicht.Nun weiß ich leider nicht mehr weiter,die Termine werde ich wohl Absagen müssen.Es sei denn es hat jemand hier einen tip für mich wie ich es trotzdem durch bekomme.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2018, 18:12

Hallo,
also wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurde bisher die Kosten eines Krankentransportes zu einer ambulanten Behandlung von der Kasse jeweils nach entsprechenden Widerspruch gegen die Ablehnung dann doch übernommen und nun auf einmal nicht mehr, d.h. deinem Widerspruch gegen die Ablehnung wurde diesmal nicht abgeholfen - richtig ?.
Sehr ärgerlich, aber vom Grundsatz her ist das erst mal nix zu machen.
Es wäre zum einen mal die Begründung der Kasse, warum sie auf einmal nicht mehr zahlen will, zu ergründen - ob ein Rechtsanwalt da helfen kann, das bezweifle ich, mehr aber auch nicht. Meiner Ansicht nach, kann nur allein der behandelnde Arzt da wirklich und konkret helfen - er kann auch, unter Beachtung der Krankentransportrichtlinien , für ambulante Behandlungen den Transport mit einem Krankenwagen verordnen - die Hürden dafür sind war nicht niedrig aber es ist machbar - zum Anderen - könnte diese Nachuntersuchung nicht auch stationär durchgeführt werden ? - mal den Arzt befragen - ich meine, wenn die Kasse wählen muss zwischen stationärer Behandlung, und wenn es nur einen Tag ist mit entsprechendem Krankentransport oder doch noch einmal die Fahrkosten mit Krankenwagen oder Behinderten-Fahrdienst als Einzelfallentscheidung zu übernehmen - ich wuesste schon, wie ich entscheiden würde als Kasse.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2018, 21:28

Wie sieht es denn mit einem Rollstuhltaxi aus? Ich kann gerade nicht erkennen, warum ein Krankenwagen erforderlich ist.

anna.n
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Beitrag von anna.n » 19.01.2018, 02:52

von Krankenwagen ist keine rede ,Krankentransport.Danke Czauderna ich werde es mal so versuchen.

LG

Bully
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Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Krankentransport - Ablehnung der Kostenübernahme

Beitrag von Bully » 19.01.2018, 10:21

Kathrin53 hat geschrieben: der Patient hat sich im September eine Fersenfraktur zugezogen und wurde Mitte September aus der stat. Behandlung entlassen..

Zur Kontrolle sollten in 14 tägigem Abstand Röntgenkontrollen erfolgen.

Sollte sich der Bruch verschieben und eine OP erforderlich werden, besteht die Gefahr, wegen einer vorliegenden Wundheilungsstörung das Bein zu verlieren!

Inzwischen ist auch das Knie angeschwollen und ganz heiß

Der Patient ist derzeit auf einen Rollstuhl angewiesen und kann seine Wohnung (2.Stockwerk) aus eigener Kraft und auch mit Unterstützung durch die Familie nicht mehr verlassen.

(Hausarzt hat lediglich Heilmittel verschrieben und läßt sich nicht mehr sehen)
Hallo Kathrin,

hier sollte schon,ein Arzt sich das ansehen und das nicht erst wenn irgendwann mal anfallende Transportkosten geklärt sind

Leider liegt es hier an unserem System, ich sehe vielmehr die Krankenkassen in der Pflicht, hier genauer hinzuschauen.

es kann ja nicht sein, das Fahrten abgerechnet werden wenn der Patient hinten in der Ambulanz mit einem RTW reingekarrt wird und vorne wieder zu Fuß rausgeht
warum in solchen Fällen ein Transportschein ausgestellt oder hier überhaupt eine RTW-Fahrt durchgeführt wird, die Gründe dafür sind mir durchaus bekannt, aber nachvollziebar das hier keine Privatrechnung ausgestellt wird ist es für mich nicht.

Kathrin, da das KKh eine 14 tägige Kontrolluntersuchung angeregt hat, das Knie angeschwollen ist, ruf bitte den zuständigen Doc in der Ambulanz an erkläre es Ihm und frage nach ob er den entsprechenden Transportschein unterschreibt
dann seit ihr außen vor, seine KK darf sich dann mit dem Doc auseinandersetzen, der wird es auf Nachfrage dann schon begründen.

warum wieso die Fahrt notwendig war

viel Erfolg
Gruß Bully

indiaberty
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Registriert: 26.01.2014, 08:31

Ergänzung zu Thema Transport

Beitrag von indiaberty » 03.03.2018, 17:58

Ich habe nur Pflegegrad 2.
Daher wurde der Transport zu Ärzten abgelehnt.
Da ich nicht mehr gehen kann und auf Rollstuhl angewiesen bin, habe ich Widerspruch eingelegt.
Habe dann das Merkzeichen AG beantragt, das auch kurzfristig genehmigt wurde.
Es genügte eine einfache Bescheinigung durch den Hausarzt.

corvin
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Registriert: 16.11.2017, 11:53

Beitrag von corvin » 06.03.2018, 09:09

anna.n hat geschrieben:Hallo,
Bis dahin kann ich ja schon wieder laufen. Ich habe auch schon versucht einen
Anwalt einzuschalten aber noch nicht einmal das kann ich tun weil ich da nicht hin komme und raus kommen tun die auch nicht.Nun weiß ich leider nicht mehr weiter,die Termine werde ich wohl Absagen müssen.Es sei denn es hat jemand hier einen tip für mich wie ich es trotzdem durch bekomme.
Es gibt Anwälte, die zu dir kommen. Lass dich nicht abschrecken davon und ruf mal verschiedene Anwälte an. Es wird schon einen geben, der sich die Mühe macht und dich zu Hause besucht!

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 07.03.2018, 22:54

Gute Alternative zum Anwalt:
Die Mitarbeiter/innen der "Pflegestützpunkte" sind auch sehr hilfreich. Anrufen und die kommen heute oder morgen. Und die Beratungen kosten nichts, sind auch nicht nur für die "Pflege" da. Die setzen sich sehr intensiv für die Patienten ein. Ebenfalls eine gute Anlaufstelle für sämtliche Antragstellungen. Die kennen sich grundsätzlich auch sehr gut mit dem Sozialgesetzbuch I - XII und den hier erwähnten Krankentransportrichtlinien aus.
Also zumindest die, die ich kenne, machen da richtig Druck bei der Kasse. Nutzt diese Anlaufstelle, probiert es aus und macht und teilt hier Eure Erfahrungen.

Wer etwas älter ist, und durchaus regelmäßig mit Sozialversicherung & Co zu tun hat (Krankenkassen, Pflegekassen, Versorgungsamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung...) dem sei zu empfehlen, sofern er keinen Rechtsschutz hat, sich über den bekannten Sozialverband unterstützen zu lassen. Die hatte ich für meine Schwiegermutter im Einsatz und habe gute Erfahrungen gemacht.

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 07.03.2018, 23:36

RonMcDon hat geschrieben:Gute Alternative zum Anwalt:
Die Mitarbeiter/innen der "Pflegestützpunkte" sind auch sehr hilfreich. Anrufen und die kommen heute oder morgen. Und die Beratungen kosten nichts, sind auch nicht nur für die "Pflege" da. Die setzen sich sehr intensiv für die Patienten ein. Ebenfalls eine gute Anlaufstelle für sämtliche Antragstellungen. Die kennen sich grundsätzlich auch sehr gut mit dem Sozialgesetzbuch I - XII und den hier erwähnten Krankentransportrichtlinien aus.
Also zumindest die, die ich kenne, machen da richtig Druck bei der Kasse. Nutzt diese Anlaufstelle, probiert es aus und macht und teilt hier Eure Erfahrungen.
Hallo,
ein guter Rat nur zur Info - ich kenne es so das unser Pflegestützpunkt mit Mitarbeitern/innen von den regional ansässigen Pflegekassen besetzt war, also nicht nur Mitarbeitern vom Träger, wie z.B. der Kreisverwaltung. Wenn das woanders auch so ist, dann haben die Menschen dort selbstverständlich eine hohe Ahnung von Pflegeleistungen aber auch von der Schnittstelle zur Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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