Krankes Kind

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mandyfloh
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Krankes Kind

Beitrag von mandyfloh » 29.10.2007, 15:56

Meine Tochter ist beim Vater mitversichert, ich bin bei einer anderen KV. Das Arbeitsamt zahlt mir nur 10Tage Krankengeld auf´s Kind. Ich werde zur Betreuung des Kindes mit krankgeschrieben. Jetzt sind wir aber schon länger krank. Welche der Krankenkassen ist zuständig? Denn am Telefon, will es keine sein, bzw. keine der Kassen will Krankengeld bezahlen.
Danke im Voraus!

ratte1
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Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 29.10.2007, 22:21

Wenn beide Elternteile berufstätig sind bzw. eine Umschulungsmaßnahme machen, haben beide Elternteile auch Anspruch auf Freistellung für jeweils 10 Kalendertage pro Kalenderjahr und Kind.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitsagentur für die Bezahlung zuständig, der Arbeitgeber kann die Bezahlung allerdings per Tarif- oder Arbeitsvertrag ausschließen. In diesem Fall zahlt dann die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Also hat Ihr Mann noch Anspruch auf Freistellung für 10 Kalendertage und seine Krankenkasse würde (wenn sein Arbeitgeber die Bezahlung ausgeschlossen hat) Krankengeld zahlen.

Sollte ihm aus beruflichen Gründen ausnahmsweise eine Freistellung nicht möglich sein könnte evt. eine Übertragung des Anspruchs auf Sie erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuständige Arbeitsagentur bereits ist, Sie nach den bereits gewährten 10 bezahlten Tagen nochmals für bis zu Tage freizustellen, dann natürlich unbezahlt. Die Bezahlung kann dann Ihre Krankenkasse vornehmen und sich die Kosten von der Krankenkasse Ihres Mannes wiederholen.

Gute Besserung für Ihr Kind!

Gruß

ratte1

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