Muss die Krankenkassen zahlen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Hilfsmittel
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Beitrag von Hilfsmittel » 05.12.2013, 09:16

Der Versicherte hat einen stationären Sauerstoffkonzentrator-das ist kein Beatmungsgerät, sondern ein Gerät dass dem Pat. mehr als die 21% Sauerstoff anbietet-atmen muss er alleine. Da dieser Konzentrator aufgrund des Gewichts und der notwendigen Stromversorgung nicht für die außerhäusliche Mobilität gedacht ist, nimmt man hierfür ZUSÄTZLICH entweder tragbare Sauerstoffflaschen oder noch leichtere Flüssigsauerstoffbehälter. Letzteres hat die Kasse verweigert. Die Aussage der Kasse konsequent zu Ende gedacht, müsste sie dann auch den Konzentrator verweigern bzw. die Rückholung veranlassen.

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