Neuer Therapeutin nach Akutbehandlung - Vorgehensweise?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Miep
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Neuer Therapeutin nach Akutbehandlung - Vorgehensweise?

Beitrag von Miep » 20.03.2024, 17:32

Guten Tag,ich war in einer psychotherapeutischen Sprechstunde und habe dann in der selben Praxis eine Akutbehandlung gemacht,die ja nicht antragspflichtig ist. Eigentlich war dann ein Umwandlungsantrag geplant in eine Kurzzeittherapie. Nun haben die Therapeutin und ich festgestellt,dass es leider zwischenmenschlich nicht passt. Wie ist nun die Vorgehensweise für mich,wenn ich bei jemand anderem mit Kassenzulassung eine Psychotherapie beginnen möchte? Muss die Therapeutin mir das PTV 11 nachträglich aushändigen oder muss ich einen erneuten Sprechstundentermin wahrnehmen? Zwischen den Sprechstundenterminen und dem Ende der Akutbehandlung lagen 11 Monate.Krankenkasse ist die TK. Danke

Czauderna
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Re: Neuer Therapeutin nach Akutbehandlung - Vorgehensweise?

Beitrag von Czauderna » 20.03.2024, 18:28

Hallo,
ich denke nicht, dass ein Zwischenraum von 11 Monaten seitens der Kasse, aber auch der/m neuen Behandler so ohne Weiteres akzeptiert wird. Ich empfehle daher, um es verbindlich zu erfahren, mit dem/r neuen Behandler/in und der Kasse Rücksprache zu halten.
Hier zum Thema P?TV 11 einen Link - https://www.kbv.de/media/PTV11_Ausfuel ... _2020).pdf.
Dort taucht in den Erläuterungen der Begriff "zeitnah" auf und das wäre bei 11 Monaten meiner Auffassung nicht der Fall.
Gruss
Czauderna

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