Orthopädische Schuhe

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

Orthopädische Schuhe

Beitrag von Lighthouse » 15.02.2015, 11:09

Ich habe mir nun zwei Rezepte für orthopädische Schuhe von meinem Hausarzt und von meiner Diabetologin geben lassen.

1Paar diabetische Schutzschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung erforderlich

Diagnose Diabetische Polyneuropathie (E10+E14+, vierte Stelle.4)

[b]Beispiel:[/b]

Die Schuhe würden 700 € pro Paar kosten.
Kassenleistung 630 €
Zuzahlungsbefreiung für 2015

Zahlt die 70 € Eigenanteil die GRUSI?
A) als Zuschuß einmaliger Bedarf
oder
B) als Darlehnsleistung

LG Rolf

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.02.2015, 17:14

Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei orthopädischen Schuhen muss man einmal zwischen der gesetzlichen Zuzahlung, die du nicht leisten musst, und dem Eigenanteil unterscheiden. Der Eigenanteil wird quasi für den Anteil erhoben, der den Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellt. Vereinfacht ausgedrückt: Du musst dir keine anderen Schuhe kaufen und das Geld, das du in ein Paar Schuhe dieser Qualität investieren müsstest, musst du auch bei orthopädischen Schuhen investieren.

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

Beitrag von Lighthouse » 15.02.2015, 22:41

[quote="GerneKrankenVersichert"]Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei orthopädischen Schuhen muss man einmal zwischen der gesetzlichen Zuzahlung, die du nicht leisten musst, und dem Eigenanteil unterscheiden. Der Eigenanteil wird quasi für den Anteil erhoben, der den Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellt. Vereinfacht ausgedrückt: Du musst dir keine anderen Schuhe kaufen und das Geld, das du in ein Paar Schuhe dieser Qualität investieren müsstest, musst du auch bei orthopädischen Schuhen investieren.[/quote]


Sei mir nicht böse, verstehen tue ich esaber immer noch nicht.

[b]Bitte lies[/b]

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 67668.html


und weiterhin

http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... _06.html#4


LG Rolf

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.02.2015, 09:34

Bei Haufe steht:

Nach dem Gesetzeswortlaut werden die Kosten sowohl für die Anschaffung (einschließlich Ersatzbeschaffung) als auch für die Reparatur orthopädischer Schuhe übernommen. Gemeint sind damit orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen und sog. diabetesadaptierte Fußbettungen. Die Frage der Kostentragung für die Beschaffung orthopädischer Schuhe war vor Inkrafttreten der Regelung Gegenstand verschiedener gerichtlicher Entscheidungen (SG Duisburg, Urteil v. 18.2.2010, S 41 [31] AS 69/09; Sächsisches LSG, Beschluss v. 28.5.2009, L 7 B 743/08 AS-NZB). Unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG im Bereich des Hilfsmittelrechts zu § 33 SGB V haben Betroffene für krankenversicherungsrechtlich notwendige orthopädische Schuhe lediglich einen Anteil zu tragen, der der Beschaffung des Schuhs als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens entspricht (dies gilt für alle Hilfsmittel mit "Doppelfunktion", vgl. BSG, Urteil v. 7.10.2010, B 3 KR 5/10 R Rz. 28 m. w. N.; vgl. auch die Komm. zu § 24 SGB II). Vor diesem Hintergrund erscheinen die Überlegungen des Gesetzgebers zur Entlastungswürdigkeit dieses Personenkreises nicht ganz schlüssig. Man kann hierin sogar eine vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes bedenkliche Besserstellung des betroffenen Personenkreises gegenüber Personen, die nicht auf die Versorgung mit orthopädischen Schuhen angewiesen sind, sehen. Diese Besserstellung könnte durch eine entsprechende Absenkung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 Satz 1 zu kompensieren sein.

Wenn das Amt dir den Mehrbedarf bewilligt - gut. Wenn nicht und wenn es auf einen Rechtsstreit hinausläuft, schätze ich deine Chancen eher gering ein, eben wegen der Besserstellung gegenüber denjenigen, die keine orthopädischen Schuhe benötigen und ihre Schuhe selbst finanzieren müssen.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.02.2015, 10:55

Hallo,
Dieses Thema gehört nicht hierher - Leistung der Kasse ist zweifelsfrei
erbracht.
Gruß
Czauderna

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

@GerneKrankenVersichert

Beitrag von Lighthouse » 28.02.2015, 07:30

vielen Dank für Deine ausführlichen Dokumentationen. Zwischenzeitlich sprach ich mit der Krankenkasse, die zwei Paare bewilligt aber....... das zweite Paar erst nach dem Versuch mit dem ersten Paar, der 4 Wochen dauert.

Nun geht es ans Eingemachte. Lach! Im Grunde genommen braucht ein Mensch j mindestens 1 Paar Hausschuhe, 1 Paar Badeschuhe, 2 x Halbschuhe und 1x Winterschuhe sowie 1 Paar Sandalen.

Mal sehen, was nun daraus wird.

LG Rolf

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

@Czauderna

Beitrag von Lighthouse » 28.02.2015, 07:40

[quote="Czauderna"]Hallo,
Dieses Thema gehört nicht hierher - Leistung der Kasse ist zweifelsfrei
erbracht.
Gruß
Czauderna[/quote]



Mir stellt sich die Frage, wo nein Beitrag dann hin verschoben werden sollte?

Er passt auch nicht unter:

Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze
Krankengeld
Erfahrungsberichte zu einzelnen Krankenkassen
Krankenversicherung für Studenten
Krankenversicherung für Selbständige
Wahltarife, Bonusmodelle und Satzungsleistungen der Krankenkassen
Ausländer in Deutschland
Kassenpatienten warten länger?

also denke ich schon ihn richtig eingestellt zu haben sonst hättn sich die Moderatoren vertrauensvoll an mich gewandt.

Liebe Grüße
Rolf

Ps.: Als Neuling kann mqan nicht alles wissen.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 28.02.2015, 11:17

Hallo,
Da hast du sicher recht, als Neuling muss und kann man nicht alles wissen.
was ich meine ist, dass dein Problem keines ist, was mit einer Kassenleistung zu tun hat sondern mit der Finanzierung des Eigenanteils. also, um mal pedantisch zu sein und " Erbsenzaehlerei" zu betreiben, überhaupt kein Thema für ein Krankenkassenforum.
Aber natürlich kann es hier stehen bleiben und auch behandelt werden,War eben nur meine Meinung und wenn es in meinem Bereich gelandet wäre hätte ich es wahrscheinlich auch verschoben, aber es passt schon.
Gruß
Czauderna

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

@Czauderna

Beitrag von Lighthouse » 05.03.2015, 05:32

Guten Morgen Czauderna,

Dein Einwand ist sicherlich keine Erbsenzählerei sondern berechtigt.
Ich fühle mich aber in der Frage Kosten und Kostenerstattung nicht
gut informiert.

Bei den beiden von mir angesprochenen Firmen Thanner und Schein war man nicht in der Lage mir Preise zu nennen. Begründung des Verkaufs <dafür sind die Schuhmacher zuständig> Mit anderen Worten der Preis für den Schuh XYZ ist bei Schuhmacher A 700 €, bei B 800 und bei C 900 € (nur Beispiele)
dann bliebe es aber bei dem Kassenanteil von beispielsweise 600 €.

Die Differenz wäre dann der Eigenanteil.

LG Rolf

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

Orthopädische Schuhe aber wie viele verschiedene Schuhe ....

Beitrag von Lighthouse » 14.03.2015, 00:27

bekomme ich?

Moin, Moin liebes Forenleser,

ich habe jetzt eine Bewilligung für 2 Paar Schuhe bekommen aber die Krankenkasse lehnt weitere Bewilligungen ab.

[b]Mein Schuhbedarf sieht wie folgt aus:[/b]

2 Paar Straßenschuhe (Übernahme durch die BARMER GEK bewilligt)

1 Paar Sandalen
1 Paar Sportschuhe
1 Paar Winterstiefel
1 Paar Hausschuhe

die aber angeblich nicht übernommen werden.

Was soll ich jetzt machen? Ich bin bis August EU-Vollrentner und gehe dann in die Altersrente über. Da ich einige Besonderheiten habe bekomme ich Leistungen aus der Sozialhilfe, auch wenn es sich nur um ein Paar Euro handelt.

Wie soll ich verfahren?

LG Rolf

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Re: Orthopädische Schuhe aber wie viele verschiedene Schuhe

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.03.2015, 12:07

Lighthouse hat geschrieben: die aber angeblich nicht übernommen werden.
Wer sagt, dass die Schuhe "angeblich" nicht übernommen werden? Mit welcher Begründung wurde abgelehnt? Spontan frage ich mich, ob im Frühling Winterstiefel erforderlich sind.
Lighthouse hat geschrieben: Was soll ich jetzt machen?
Bei der Kasse nachfragen.

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

@GerneKrankenVersichert

Beitrag von Lighthouse » 14.03.2015, 16:56

Grüß Dich,

dann stellen wir mal die Winterstiefel an die letzte Position. Aber Du wirst mir sicherlich zustimmen das

Sandalen
Sportschuhe
Hausschuhe

jetzt benötigt werden. Es sei denn ich mache eine Urlaubsreise zu den österreichischen und schweizerischen Gletschern. Dann wäre die auch im Juli/August angezeigt.


Mit den Winterstiefeln hat es Zeit bis Ende Oktober aber das ändert ja nichts an der Tatsache des Bedarfs, wenn auch 7 Monate verzögert.

Ich lasse mir jetzt ein Attest ausstellen das belegt kein normales Schuhwerk mehr zu tragen, da die Gefahr des Ulkus-Rezidiv beim diabetischen Fußsyndrom nur dadurch verhindert werden kann.

LG Rolf

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.03.2015, 17:05

Hallo,
Im § 5 der Orthopaedieverordnungsrichtlinien ist alles genau erklärt.
Gruß
Czauderna

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.03.2015, 22:52

Die Orthopädieverordnungsrichtlinien gelten nur bei Verordnungen nach dem BVG.

Für die GKV sind die Hilfsmittelrichtlinen https://www.g-ba.de/downloads/62-492-93 ... -07-17.pdf sowie das Hilfsmittelverzeichnis https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... ruppeId=31 maßgebend. Ich könnte mir viele verschiedene Gründe vorstellen, warum Haus- und Sportschuhe nicht übernommen werden, aber ohne dass Lighthouse weiß, ob überhaupt und warum die Genehmigung abgelehnt wurde, bewegt sich alles im Bereich der Spekulation.

Aber spekulieren wir doch mal:

zum Thema Sportschuhe im Hilfsmittelverzeichnis:
Sport- oder Badeschuhe dienen entgegen den Anforderungen des § 33 SGB V nicht dem unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung, sondern setzen bei deren Folgen und Auswirkungen in einem besonderen Lebensbereich an. Ein Funktionsausgleich im Rahmen der Erfüllung bzw. Befriedigung eines elementaren Grundbedürfnisses liegt nicht vor. Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebensführung nicht erfasst. Sport- oder Badeschuhe, die einzig zum Schwimmen oder zur sportlichen Betätigung im Sinne einer Freizeitbeschäftigung benötigt werden, fallen daher nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Und bei den Hausschuhen könnte die Entlastung ggf. mit konventionellen offenen Hausschuhen, evtl.. ergänzt um eine Diabetesfußbettung, erreicht werden. Dann dürfen die Hausschuhe laut Hilfsmittelrichtlinien nicht verordnet werden. Genauer ausgeführt wird es wieder im Hilfsmittelverzeichnis.
Hilfsmittelrichtlinien hat geschrieben:]Bei der Verordnung von Hilfsmitteln sind die Grundsätze von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2 Vor der Verordnung von Hilfsmitteln sollen die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte unter anderem prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel durch andere Maßnahmen erreicht werden kann
Hilfsmittelverzeichnis hat geschrieben:Bei sog. Schutz- und Spezialschuhen für Diabetiker handelt es sich um industriell gefertigte Schuhe, die sich in der Regel zur Aufnahme von Spezialeinlagen (Diabetes adaptierte Fußbettung) eignen oder diese bereits enthalten. Die Leistungspflicht der GKV erstreckt sich hierbei ausschließlich auf die therapeutisch wirkende Fußbettung (vgl. 31.03.07 Diabetes adaptierte Fußbettungen).

Die Kosten für konfektionierte Schuhe für lose Einlagen hat der Versicherte selber zu tragen. Das gilt auch, wenn serienmäßig hergestellte "Bequemschuhe" oder "Spezialschuhe" zur Aufnahme der Fußbettung vom Versicherten gewählt werden und derartige Schuhe teurer als handelsübliche Produkte sind.

Lighthouse
Beiträge: 123
Registriert: 01.01.2015, 09:59

Orthopädische Schuhe - Antwort der Krankenkasse

Beitrag von Lighthouse » 28.03.2015, 08:00

Es hat ein wenig gedauert aber gut Ding will Weile haben. Nach mehreren vergeblichen Erklärungsversuchen hat sich meine Sache in Wohlgefallen erledigt.

Der zuständige Sachbearbeiter der Krankenkasse schrieb mir. Diese anonymisierte Antwort wollte ich hier für Interessierte einstellen. Bekam es aber leider nicht hin. Deswegen die Kurzfassung.

Anspruch besteht auf 3 Paar orthopädische Schuhe. 2 Paar Straßenschuhe und 1 Paar Hausschuhe.

Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk zum Sport/Baden hat nur wer vom Arzt auf Kassenrezeopt verordnete Leistungen bekommt, wie beispielsweise Rehabilitationssport, Funktionstraining (Wassergymnastik) oder Krankengymnastik im Bewegungsbad.

Bei ausschließlichen Freizeitaktivitäten keine Ansprüche.

LG Rolf

Antworten