rückwirkend Bonusheft einrechen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von sisqonrw » 15.09.2023, 13:07

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bonusheft. Bis zu wie viel Jahre alte Bonushefte kann man bei der Krankenkasse einreichen, um noch Bonus erhalten zu können.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von Czauderna » 15.09.2023, 15:01

Hallo,
in der Regel verjähren Leistungen drei Jahre nach dem Entstehen des Leistungsanspruchs. Die Drei-Jahresfrist beginnt mit dem auf die Leistung folgenden Kalenderjahr. Das sollte bei den Bonusleistungen genau so sein, allerdings sollte man sich schon mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und auch mal ggf. in die Satzung der Kasse schauen.
Wenn es um das Bonusheft zum Zahnersatz geht, da gelten die drei Jahre auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna

sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von sisqonrw » 18.09.2023, 22:52

Vielen Dank!

sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von sisqonrw » 05.10.2023, 23:26

zu mir sagen die man hätte die bis zum 31.03. zu jeden folgen Jahr einreichen müssen. Daher gibt es nichts.
Das passt mit den 4 Jahren nicht.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von Czauderna » 06.10.2023, 09:37

sisqonrw hat geschrieben:
05.10.2023, 23:26
zu mir sagen die man hätte die bis zum 31.03. zu jeden folgen Jahr einreichen müssen. Daher gibt es nichts.
Das passt mit den 4 Jahren nicht.
Hallo,
sagen die ? - gibt es dafür auch einen Nachweis (Gesetz oder Satzung) ?
Gruss
Czauderna

sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von sisqonrw » 06.10.2023, 12:45

Das hier hatten die damals geantwortet:
Sie haben uns eine Frage zum Bonuspass zukommen lassen.

Die Frist für die Abgabe der Bonushefte steht auf der Vorderseite von jedem Pass, direkt unter der Auswahlmöglichkeit über den Sofortbonus oder den Gesundheitszuschuss.

Die 3-jährige Rückzahlungsmöglichkeit, hat nichts mit dem Bonusprogramm zu tun.
soll ich mal nach der Satzung fragen?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von Czauderna » 06.10.2023, 13:35

Hallo,
die sollte auch auf der Web-Seite der Kasse zu finden sein, aber wenn da nix steht, dann wird der Hinweis vom Pass schon richtig sein, meine ich.
Gruss
Czauderna

sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

Re: rückwirkend Bonusheft einrechen

Beitrag von sisqonrw » 06.10.2023, 16:48

ja die weisen auf den Hinweis auf dem Bonusheft hin. Leider.

Antworten