Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Eduardo
Beiträge: 19
Registriert: 21.12.2019, 11:46

Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Eduardo » 05.01.2020, 14:25

Ich bin neu hier und grüße die Mitglieder dieses Forums recht herzlich !

Mein Vater ist 89 Jahre und muss alle 6 Monate ins nahegelegende Krankenhaus (Kardiologoie) zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Er wohnt im Pflegeheim mit Pflegegrad 2 (Demenz) und bisher habe ich es immer mit Unterstützung von meiner Frau geschafft, ihn vom Pflegeheim abzuholen und zur Kontrolle zu bringen und ihn zurückzubringen. Jetzt ist er mittlerweile so schwach und gehbehindert, daß ich ihn nicht mehr mit meinem Pkw fahren kann. Müßte die Krankenkasse nicht (auf Antrag) den Transport für diese Krankenhausbesuche übernehmen ?

Ich habe gelesen, daß Krankentransporte gezahlt werden, Krankenfahrten (zur ambulanten Behandlung) nur in Ausnahmefällen. Wie werden denn Fahrten zur Herzschrittmacherkontrolle behandelt ?

Gruss

Eduardo

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von broemmel » 05.01.2020, 15:10

Das zählt zur ambulanten Behandlung.

FK werden bei Pflegegrad 3 mit Einschränkungen in der Mobilität oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegt übernommen.

Ausnahme: Der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer ständigen Überwachung durch Rettungssanitäter in einem Krankenwagen.

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von ratte1 » 05.01.2020, 15:59

Hallo,

es gibt noch eine andere Möglichkeit des Anspruchs auf Fahrkosten durch die gesetzlichen KK.

[i]Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.[/i] Quelle: GKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... nsport.jsp

MfG

ratte1

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von broemmel » 05.01.2020, 18:36

Da wird allerdings von einer Behandlungsfrequenz 2x wöchentlich ausgegangen.

Das ist bei einer halbjährlichen Kontrolle bei weitem nicht der Fall

Frank K.
Beiträge: 35
Registriert: 23.08.2015, 16:27

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Frank K. » 06.01.2020, 09:32

Guten Morgen Eduardo,

unabhängig von den Antworten zu Deiner Frage nach Übernahme von Fahr-/Transportkosten würde ich, wenn sich der Zustand Deines Vaters verändert hat, einen neuen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen.

Viel Erfolg.

Eduardo
Beiträge: 19
Registriert: 21.12.2019, 11:46

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Eduardo » 06.01.2020, 10:12

Okay, allen erstmal vielen Dank ! Ich versuche mal, meinen Vater in Pflegegrad-Stufe 3 zu hieven.

Gruss

Eduardo

loosin
Beiträge: 3
Registriert: 08.01.2020, 18:05

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von loosin » 10.01.2020, 01:16

Wie ist es am Ende eigentlich gelaufen? :)

Eduardo
Beiträge: 19
Registriert: 21.12.2019, 11:46

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Eduardo » 11.01.2020, 18:00

@loosin
Ich habe einen Antrag für ihn gestellt für Pflegegrad 3.

Vor wenigen Tagen, da gibt´s noch nichts Neues :D

Gruss

Eduardo

Eduardo
Beiträge: 19
Registriert: 21.12.2019, 11:46

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Eduardo » 26.01.2020, 12:20

UPDATE
Der MDK hat Vater jetzt in Pflegegrad 3 eingestuft. :D

Viele Grüße

Eduardo

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von broemmel » 26.01.2020, 15:12

Wenn dann noch Einschränkungen in der Mobilität bescheinigt werden passt es ja

Pajo
Beiträge: 3
Registriert: 08.05.2018, 14:50

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Pajo » 16.08.2020, 22:57

Hallo,
Eduardo hat geschrieben:
05.01.2020, 14:25
Ich habe gelesen, daß Krankentransporte gezahlt werden, Krankenfahrten (zur ambulanten Behandlung) nur in Ausnahmefällen. Wie werden denn Fahrten zur Herzschrittmacherkontrolle behandelt ?
Hier wäre die Quelle interessant, denn so ist es nicht. Krankentransporte und Krankenfahrten unterscheiden sich in der Art des Transportmittels. Das muss der Arzt in der Verordnung festlegen. Ob er überhaupt eine Verordnung ausstellen darf, ist aber etwa davon abhängig, ob es sich um eine stationäre Behandlung oder bei ambulanten Behandlungen um einen Ausnahmefall handelt. Auch ein Krankentransport ist selbst zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nicht vorliegen.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle

Beitrag von Czauderna » 17.08.2020, 17:18

Pajo hat geschrieben:
16.08.2020, 22:57
Hallo,
Eduardo hat geschrieben:
05.01.2020, 14:25
Ich habe gelesen, daß Krankentransporte gezahlt werden, Krankenfahrten (zur ambulanten Behandlung) nur in Ausnahmefällen. Wie werden denn Fahrten zur Herzschrittmacherkontrolle behandelt ?
Hier wäre die Quelle interessant, denn so ist es nicht. Krankentransporte und Krankenfahrten unterscheiden sich in der Art des Transportmittels. Das muss der Arzt in der Verordnung festlegen. Ob er überhaupt eine Verordnung ausstellen darf, ist aber etwa davon abhängig, ob es sich um eine stationäre Behandlung oder bei ambulanten Behandlungen um einen Ausnahmefall handelt. Auch ein Krankentransport ist selbst zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nicht vorliegen.
Hallo,
der Beitrag vorher ist schon 7 Monate alt - das Problem hat sich sicher inzwischen geklärt.
Nur also Zusatzanmerkung - wenn die Kasse Kostenträger für den Krankentransport ist, dann rechnet das Transportunternehmen direkt mit der Kasse ab, d.h. die Versicherten müssen hier nicht in Vorlage gehen und dann eine Erstattung beantragen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln und ggf. auch Taxi ( da gibt es auch Unternehmen, die nach Genehmigung direkt abrechnen), greift dann das Erstattungsverfahren.
Gruss
Czauderna

Antworten