Treppenlift

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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DerArmenier
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Treppenlift

Beitrag von DerArmenier » 23.08.2010, 09:11

Guten Morgen - habe folgendes Anliegen - kann mir irgendjemand Zuschußmöglichkeiten oder ggfs. Möglichkeiten zur Kostenübernahme für Treppenlifte aufzeigen - geht um einen MS-Patienten - mir ist bekannt dass es wohl eine Möglichkeit gibt einen Zuschuß über die KK als Wohnumfeldverbessernde Maßnahme zu erhalten (in etwa 2500€) - gibts noch andere mögliche Kostenträger die unter bestimmten Umständen in Leistung treten...und wie gehen die KKs generell mit diesem Thema um da ja Treppenlift nicht im Hilfsmittelkatalog ist...Vielen Dank

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.08.2010, 18:37

Hallo,
ganz genau geht das nicht über die Krankenkasse sondern über die Pflegekasse und dann auch nur wenn der Betreffende als PFlegefall anerkannt ist, also eine Pflegestufe hat.
Gruss
Czauderna

Phil_HM
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Beitrag von Phil_HM » 23.08.2010, 18:44

Den Zuschuß den du meinst, zahlt die Pflegekasse §40 Abs 4 SGB XI. Der Zuschuß Beträgt 2557 € je Umbaumaßnahme. Voraussetzung ist natürlich eine Pflegestufe. Ein Eigenanteil von 10% ist hier zu zahlen, aber maximal die Hälfte des Einkommens. Da aber ein Treppenlift wesentlich mehr als 2557 € kostet, wird der Eigenanteil wohl entfallen.

Ob es diesen Zuschuß bzw. eine Übernahme durch die Krankenversicherung gibt, weiß ich nicht.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 23.08.2010, 20:23

Hallo,

vllt. ist auch ein so genannter Treppensteiger ausreichend? Das wäre ein Hilfsmittel, dass von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt würde.
-http://www.alber.de/produkte/treppenste ... nlift.html

MfG
ratte1

DerArmenier
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Beitrag von DerArmenier » 24.08.2010, 11:28

Hallo - zunächst vielen Dank für die Antworten - die Patientin hat PS I - hätte also somit Anspruch auf den Zuschuß der Pflege- bzw. Krankenkasse - gibt es andere Kostenträger die einen Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen?
Ist ein Treppensteiger ein ähnliches Gerät wie eine Treppenraupe und lässt sich dieser in einem wohl durchschnittlich großen Treppenaufgang verwenden - müsste auch eine Kurve bewältigen können.
mfg DerArmenier

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 24.08.2010, 15:35

DerArmenier hat geschrieben:Ist ein Treppensteiger ein ähnliches Gerät wie eine Treppenraupe und lässt sich dieser in einem wohl durchschnittlich großen Treppenaufgang verwenden - müsste auch eine Kurve bewältigen können.
Ich würde die Beschreibung auf der gemailten Seite so interpretieren, dass der Treppensteiger auch hier eingesetzt werden kann. Nähere Infos hat aber bestimmt das Sanitätshaus vor Ort.

MfG
ratte1

RHW
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Beitrag von RHW » 26.08.2010, 15:37

Hallo,

bei beweglichen Geräten werden diese bei Notwendigkeit von der Krankenkasse zu 100% übernommen (10 Euro Zuzahlung).

Bei fest eingebauten Geräten gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2557 Euro.

Neben der Krankenkasse (bzw. anstelle der Pflegekasse) gibt es für schwerbehinderte Berufstätige noch Leistungen einer besonderen Stelle. Diese hat in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Namen: z.B. Hauptfürsorgestelle oder Integrationsamt

Wenn die Leistungen all dieser Stellen nicht auzsreichen bzw. nicht greifen, können bei Bedürftigkeit noch Leistungen vom Sozialamt beantragt werden.

Gruß

RHW

Paule
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Beitrag von Paule » 26.08.2010, 18:35

Für einen Treppensteiger braucht man immer eine zweite Person, die (nach Aussagen Betroffener) ziemlich kräftig sein sollte!

Bully
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Beitrag von Bully » 26.08.2010, 19:17

Als alternative Lösung zum kompletten Wohnungsumbau wird neuerdings die Anschaffung eines Lifts durch das Darlehensprogramm der KfW unterstützt, denn auch ein neuer Treppenlift kann zwischen 3.000 und 15.000 Euro kosten. Art und Preis des Liftes sind von der Wohnsituation abhängig und können daher stark variieren.


.http://news.immobilo.de/2010/02/20/2670 ... -senioren/

RHW
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Beitrag von RHW » 26.08.2010, 19:58

In einigen/vielen Bundesländern gibt es spezielle Wohnberatungsstellen, die sich in diesem Bereich (praktische Umsetzung und Finanzierung) besonders gut auskennen.

Falls es in dem betreffenden Bundesland keine speziellen Beratungsstellen gibt, hier ein bundesweites Angebot:

-www.mobile-wohnberatung.de/

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 19.09.2010, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.

todis
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Beitrag von todis » 19.09.2010, 14:05

Soweit ich weiß, gibt es nur die 2557 Euro ab der Pflegestufe I. Auch wenn das nicht sonderlich viel ist, lassen sich dafür teilweise gebrauchte Treppenlifte zur Hälfte finanzieren.

Da braucht man halt etwas geduld um die passenden Modelle zu finden.

Thilo72
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Beitrag von Thilo72 » 02.10.2010, 17:53

Also mir hat das örtliche Sanitätshaus alle notwendigen Informationen dazu freundlich bereitgestellt.
Denn je nach den individuellen Begebenheiten unterscheiden sich die Vorgehensweisen.

Niko
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Beitrag von Niko » 11.10.2010, 09:45

Wir haben für unseren Plattformlift auch einen Zuschuss bekommen. Wie schon gesagt würde, ist davon der Lift nicht bezahlt, aber wir reden hier über ein paar tausend Euro und die machen die Summe schon deutlich kleiner. Das zähe ringen mit den Krankenkassen lohnt sich also in jedem Fall!
Viele Grüße und gute Nerven!

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