Trichterbrust und die Krankenkasse zahlt nicht

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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tomsschulte
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Trichterbrust und die Krankenkasse zahlt nicht

Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 12:56

Hallo liebe Community,

ich hoffe mal ich bin mit meiner Anfrage hier richtig.

Und zwar habe ich eine Trichterbrust, und habe vor einigen Monaten, und zwar im Februar 2013, bei meiner Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme gestellt. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse zum MDK weitergeleitet und dann durch den MDK abgelehnt.

Ich habe Widerspruch eingelegt gegen die Entscheidung des MDK innerhalb der Frist.

Einige Zeit später wurde ich vom MDK zur Geschäftsstelle eingeladen zur persönlichen Begutachtung.

Anfang September 2013 kam dann der Brief von der Krankenkasse, dass auch mein Widerspruch durch den MDK abgelehnt wurde.

Ich habe dann den Widerspruch zurückgezogen.

Das ganze ist deshalb so mies, weil ich bei der Krankenkasse 2 Gutachten von Thoraxchirurgen, 1 Gutachten von einem Lungenfacharzt und 1 Gutachten von einem Kardiologen eingereicht habe, in denen die OP befürwortet und für sinnvoll und nicht nur psychisch erklärt wurde, aber nichts hat den MDK interessiert oder beeindruckt. Für den MDK besteht keine medizinische Notwendigkeit für die Trichterbrust-OP, obwohl meine Lungenfunktion um 20-30 % gegenüber der Altersnorm eingeschränkt ist und ich eine fast durchgehende Tachykardie bis zu 158 Herzschlägen pro Minute habe, auch wenn ich mich nicht anstrenge.

Welchen Rat würdet ihr mir geben? Was soll ich nun tun?

Krankenkasse wechseln? Würde nichts bringen, denn die neue Krankenkasse übernimmt die Empfehlung des MDK der jetzigen Krankenkasse, somit die Ablehnung der OP durch den MDK.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Vielen Dank im voraus.

Hochachtungsvoll

Tom

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.11.2013, 13:14

sofern denn die mediznische notwendigkeit weiter besteht, hätte der Widerspruch nicht zurückgezogen werden sollen, sondern eine Klage vor dem Sozialgericht erfolgen müssen. Ob eine andere Krankenkasse anders entscheiden würde wage ich zu bzweifeln.

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 13:33

Hallo Guten Tag,

hier ist noch einmal Tom-Sebastian Schulte.


Mir fiel noch eine wichtige Ergänzung ein.

Für den 08. August 2013 wurde ich vom MDK zur Geschäftsstelle des MDK hier in Witten eingeladen zur persönlichen Begutachtung. Der MDK-Arzt dort sprach mit mir, schaute mich mit freiem Oberkörper an, machte einige Fotos von meiner Trichterbrust und sagte mir, er müsse mit seinem MDK-Kollegen aus Iserlohn sich abstimmen, der in 3 Wochen wieder aus dem Urlaub zurück sei. Außerdem schaute er sich meinen Rücken an, und sagte mir, meine Wirbelsäule sei aber etwas komisch geformt, und machte von meinem Rücken auch noch Fotos. Aber er sagte nicht, dass die Sache mit der Wirbelsäule mit der Trichterbrust zusammenhängt. Er ging da nicht näher drauf ein.
Also wartete ich mehrere Wochen und erfuhr dann, dass diese beiden Ärzte vom MDK auch wirklich miteinander gesprochen haben.

Anfang September 2013 jedoch kam dann der Brief von der Krankenkasse, dass auch mein Widerspruch durch den MDK abgelehnt wurde.

Ich habe dann den Widerspruch zurückgezogen, denn weitere 2-3 Monate wäre formal, also nicht medizinisch, durch den Widerspruchsausschuss und den Vorstand meiner Krankenkasse, der BKK VBU, mein Fall geprüft worden und danach hätte ich eine klagefähige Schrift bekommen. Mit dieser klagefähigen Schrift hätte ich dann klagen können, das alles hätte sich noch ewig hinziehen können mit kleiner Aussicht auf Erfolg. Daher habe ich dann den Widerspruch zurückgezogen.


Und meine Schultern stehen nach vorne, dadurch habe ich schon ewig einen chronisch verspannten Nacken, und diese Verspannungen im Nacken führen auch zu Verspannungen im unteren Rücken und Becken.


Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Vielen Dank im voraus.

Hochachtungsvoll

Tom-Sebastian Schulte

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2013, 13:42

Hallo,
ich verstehe offen gestanden den Grund für die Rücknahme nicht. Du hast du genau geschildert wie der weitere Verfahrensweg gewesen wäre -
Widerspruch aufrechterhalten - ggf. erneutes Widerspruchsgutachten - dann
, bei weiterer Ablehnung, Entscheidung des Widerspruchsausschusses und anschl. Klage vor dem Sozialgericht - das ist der Rechtsweg, der jedem offen steht. Wer sagt dir denn, dass dieser Weg nicht positiv für dich enden würde. Der zeitliche Faktor kann es doch nicht sein - denn unter deiner Erkrankung leidest du doch schon lange und stehst deshalb doch nicht unter Zeitdruck. Wann hast du denn den Widerspruch zurückgezogen und in welcher Form - mein Rat - den Fall wieder aufnehmen lassen.
Gruss
Czauderna

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 13:54

Danke für die Antwort.

Ich habe den Widerspruch im September 2013 zurückgezogen. An welchem Tag, weiss ich nicht mehr.

Ich habe einen Brief mit meinem Anliegen, dass ich den Widerspruch zurückziehen möchte, an die Krankenkasse geschickt, und dann nach einigen Tagen / wenigen Wochen nachgefragt, ob der Brief angekommen ist. Auf meine Anfrage hin wurde mir ein Brief von der Krankenkasse geschickt, in dem bestätigt wurde, dass mein Widerspruch zurückgezogen wurde.

Mal eine andere wichtige Frage noch:

Ist es wirklich so unkalkulierbar, wenn man als Selbstzahler eine Trichterbrust-OP selber zahlt? Denn ein Thoraxchirurg hat mir in den letzten Tagen am Telefon gesagt, dass sich der Preis für die OP in den schlimmsten Fällen, also bei den schlimmsten Komplikationen, die man sich nur vorstellen kann, um höchstens 2 000 - 3 000 Euro erhöhen könnte. Weil man hört ja immer wieder davon, dass sich durch Komplikationen oder weitere Operationen die Kosten für eine OP in die zehntausende Euros bewegen können. Soll ich diesem Arzt glauben oder wie ist die Erfahrung bei solchen Selbstzahler-Operationen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2013, 15:03

Hallo,
dazu kann ich dir leider nichts Konkretes sagen. Ich weiß nur, dass
es grundsätzlich keine "Kostenvoranschläge" bei solchen Sachen gibt, auf die man sich dann später berufen könnte wenn es denn wesentlich teurer wurde als geplant.
Gruss
Czauderna

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 15:07

Danke für die Antwort.

Und ein Angebot für einen Festpreis ist auch nicht möglich?

Alles in allem war der Festpreis an einem Krankenhaus, von welchem ich vor kurzem ein Angebot bekam, 6 000 Euro, inklusive aller Komplikationen. Ich hätte diesen Preis mit einer Anzahlung von 3500 Euro und dann den Rest in Monatsraten von z.b. 200 Euro zahlen können. Oder auch 6 000 Euro komplett vor der OP.

Es wurde mir von einem Thoraxchirurgen dieser Klinik gestern mitgeteilt, dass sich im allerschlimmsten Fall bei den schlimmsten Komplikationen, die man sich überhaupt vorstellen kann, die jedoch extrem unwahrscheinlich sind, der Preis um 2 000 – 3 000 Euro erhöht. Das wäre auch ok, nur es wäre nicht ok, dass alle Komplikationen extra berechnet werden.

Und dann werde ich endlich diese scheussliche Brust, die mir 1000 körperliche Probleme bereitet, und das schon seit Jahrzehnten, loswerden, und kann endlich ein normales Leben leben.


Der MDK ist der Sparverein der Krankenkasse, das sagen alle Ärzte selber. Also auf den MDK sollte man sich nicht verlassen. Das wäre als wenn man einem Reporter von der Bild-Zeitung glaubt, das ist einfach nur sinnlos. Und wenn der MDK sagt, es ist medizinisch nicht notwendig, hat die Aussage keinen Wert.

Tom-Sebastian Schulte

Und meine Schultern stehen nach vorne, dadurch habe ich schon ewig einen chronisch verspannten Nacken, und diese Verspannungen im Nacken führen auch zu Verspannungen im unteren Rücken und Becken.

Ich würde den Eingriff lieber gestern als morgen wagen, wenn ich die Kostenübernahme hätte. Denn so habe ich auch mehr als genug körperliche Beschwerden seit Jahrzehnten, so dass ich nur gewinnen kann.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Habe meinen Text so verständlich wie möglich formuliert.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Vielen Dank im voraus.

Hochachtungsvoll

Tom-Sebastian Schulte

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 16:54

Hallo liebe Community,

ich suche einen guten Anwalt für Medizinrecht. Kann man da jemand empfehlen, der schon erfolgreich gegen den MDK geklagt hat bei einer Trichterbrust-OP?
Ich wohne in Witten bei Bochum im Ruhrgebiet, aber an der Entfernung soll es nicht scheitern, denn man kann die meisten Dinge ja schriftlich oder per E-Mail mit dem Anwalt regeln, also muss man meist nicht hinfahren, daher gerne bundesweite Suche.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Es ist wirklich wichtig für mich.

Gerne auch per privater Nachricht.

Vielen Dank im voraus.

Hochachtungsvoll

Tom-Sebastian Schulte

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.11.2013, 18:33

Wenn Du klagen willst musst Du gegen die Kasse klagen.

Die haben die Kostenübernahme abgelehnt.
Also alles wieder von vorn. Neu beantragen, aber vor der op, dann Widerspruch einlegen und wenn der Widerspruchsbescheid da ist vor dem Sozialgericht klagen.

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 18:41

Danke für die Antwort.

Meine Frage war ja aber folgende:

Ich suche einen guten Anwalt für Medizinrecht. Kann man da jemand empfehlen, der schon erfolgreich gegen den MDK geklagt hat bei einer Trichterbrust-OP?
Ich wohne in Witten bei Bochum im Ruhrgebiet, aber an der Entfernung soll es nicht scheitern, denn man kann die meisten Dinge ja schriftlich oder per E-Mail mit dem Anwalt regeln, also muss man meist nicht hinfahren, daher gerne bundesweite Suche.

Und mir ist klar, dass ich VOR DER OP die Kostenübernahme beantragen muss. Sonst operiert mich ja sowieso kein Krankenhaus, wenn ich nicht die Kostenübernahme von der Krankenkasse dem Krankenhaus VOR DER OP vorlegen kann.

Ich suche einen Anwalt für Medizinrecht. Mit dessen Hilfe ich dann gegen die Kasse beim Sozialgericht klagen kann. Oder wie soll das sonst geregelt werden? Ich brauche doch einen Anwalt, zumindest wäre das sicherlich sinnvoll und aussichtsreicher, als wenn ich bei Gericht ohne Anwalt auftauche. Und wer soll die Klageschrift gegen die Krankenkasse verfassen, wenn nicht ein Anwalt. Also bitte.

KKA
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Beitrag von KKA » 27.11.2013, 19:33

Dieses Forum wird in erster Linie von Krankenkassen MA geführt. Eine Empfehlung für einen Fachanwalt werden Sie folgerichtig hier nicht erhalten (können). Bestenfalls kann Ihnen ein Betroffener oder neutraler Leser weiterhelfen. Ansonsten steht Ihnen 'Herr Google' gerne zur Seite.

Gruss
KKA

GerneKrankenVersichert
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Re: Trichterbrust und die Krankenkasse zahlt nicht

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.11.2013, 19:41

Einen Anwalt kann ich nicht nennen, aber bevor du das Ganze noch einmal aufrollst, ein Hinweis. Du schreibst:
tomsschulte hat geschrieben: Das ganze ist deshalb so mies, weil ich bei der Krankenkasse 2 Gutachten von Thoraxchirurgen, 1 Gutachten von einem Lungenfacharzt und 1 Gutachten von einem Kardiologen eingereicht habe, in denen die OP befürwortet und für sinnvoll und nicht nur psychisch erklärt wurde, aber nichts hat den MDK interessiert oder beeindruckt. Für den MDK besteht keine medizinische Notwendigkeit für die Trichterbrust-OP
Solange die Ärzte die OP "nur" befürworten und für sinnvoll erachten, wird sich das Ergebnis nicht ändern. Wichtig ist die medizinische Notwendigkeit, nur dann darf die Krankenkasse überhaupt eine Leistung übernehmen (§ 12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot). Also würde ich an deiner Stelle zunächst klären, ob die Ärzte dir die medizinische Notwendigkeit attestieren.

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 19:45

Wenn du mir deine E-Mail-Adresse gibst, kann ich dir gerne die Befunde und Gutachten als JPG-Dateien schicken.

Dann kannst du selber schauen, was die Ärzte geschrieben haben. Mein Lungenfacharzt und ein anderer Thoraxchirurg haben in ihren Gutachten geschrieben, dass sie die OP sehr befürworten.



Was heisst dieser Satz denn:

"Dieses Forum wird in erster Linie von Krankenkassen MA geführt."

Was soll MA bedeuten in dem Satz?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.11.2013, 19:53

Soll heissen hier antworten dir hauptsächlich Leute die bei Krankenkassen arbeiten, soll weiter heißen es herscht "Betriebsblindheit" vor

Ironie aus.

Im Zweifelsfall würde ich mich an die UPM wenden

http://www.unabhaengige-patientenberatu ... seite.html

hier könnte den wahrscheinlich noch am ehsten eine neutrale *** durchgeführt werden

tomsschulte
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Beitrag von tomsschulte » 27.11.2013, 19:58

Danke für den Link.

Aber die Unabhängige Patientenberatung hat mir auch nicht weitergeholfen, das hatte ich alles schon einmal.

Dort wurde mir auch nur zur Klage geraten, also ähnlich wie hier.

Was bedeutet denn dieser Satz, noch einmal meine Frage:

"Dieses Forum wird in erster Linie von Krankenkassen MA geführt"

Was bedeutet dieses "MA" in dem Satz? Ich bitte um Antwort.

Vielen Dank im voraus.

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