Es gibt eine Patientenakte, es gibt Heil- und Kostenpläne, es gibt Abrechnungen und Vereinbarungen. Das müssen wir sehen (einsehen). Schreiben wir wirklich so unverständlich?
Mal eine andere Frage: worin begründet sich die Notwendigkeit des Transportes/der Fahrt zum Zahnarzt? Also aktuell jetzt und nächster Termin? Warum muss man "befördert" werden? Wegen der Distanz? Weil mein kein eigenes Auto hat?
vor-nach stationäre behandlung in zahnklinik - fahrkosten
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Re: vor-nach stationäre behandlung in zahnklinik - fahrkoste
Das frage ich mich auch.workaholic hat geschrieben: schreib ich wirklich so unverständlich?![]()
Das sind ja ganz neue Ansätze. Der Versicherte reicht einen Heil- und Kostenplan ein und ich lehne ihn mit der Begründung ab, dass er sich ihn eh nicht leisten kann???? Das weiß ich doch überhaupt nicht, außerdem hat das meine Entscheidung nicht zu beeinflussen. Und bisher ging ich eigentlich davon aus, dass die Versicherten nur dann etwas zur Genehmigung einreichen, das sie auch durchführen können/müssen/wollen.workaholic hat geschrieben: Mir aber nicht klar ist, wieso ein heil-und kostenplan der uniklinik genehmigt wird, wenn
bekannt ist, dass eine komplette behandlung dort nicht auch durchgeführt werden kann.
Dann fällt kein Eigenanteil an. Sollten die Kosten ausnahmsweise über den doppelten Festzuschuss hinausgehen, erstattet die Kasse die Kosten. Das ist mit "angepasst an die Höhe der für die Regelversorgungsleistungen tatsächlich anfallenden Kosten" gemeint.workaholic hat geschrieben: In der klinik wurde mir stets gesagt, es würde die regelversorgung angewendet, sowie keine Edelmetalle oder sonstiges.
Das ist eine medizinische Frage, die dir die Kasse wohl nicht beantworten kann und wirdworkaholic hat geschrieben: die hauptfrage ist natürlich: kann, soll, darf ich die bereits begonnene behandlung in der zahnklinik zu ende führen lassen
Die Antwort hast du doch schon von deiner Kasse und hier erhalten. Die Fahrkosten zur Anfertigung des Zahnersatzes werden nicht übernommen.workaholic hat geschrieben: - und werden die fahrkosten dazu übernommen - oder eben nicht.
Hier gibt es eine aktuelle BSG-Entscheidung, die diese Lückenregelung bestätigt. Ich gehe davon aus, dass spätestens das BSG anders entscheiden wird.workaholic hat geschrieben: Noch dazu, doch das ist ne andere sache, - aber sie mag nicht unerwähnt bleiben, - sprach mir
ein sozialgericht krankengeld nach 18 monaten zu, - dass mir eben diese kk bis dahin verwehrte. Der hahnenfuß dazu, - dass eine sog. „lücke“ der AU Bescheinigungen nach