Während Reha per Taxi zum Arzt geschickt. Keine Übernahme?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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fefiele

Während Reha per Taxi zum Arzt geschickt. Keine Übernahme?

Beitrag von fefiele » 19.05.2014, 16:05

Hi,

ich habe hier einen alten Freund dem folgendes passiert ist.

Vor einigen Monaten war er bei der Reha. Diese Reha hatte keine Urologieabteilung und auf Grund eines aktuellen Tumors in der Blase musste er zum Urologen ambulant in die Stadt gefahren werden. Die Ärzte ruften ein Taxi und sagten dass das die Kasse tragen wird.

Er hat verschlissene Knie die eigentlich schon vorgestern durch künstliche Gelenke hätten ausgetauscht werden müssen und selber gehen ist in manchen Tagen kaum möglich. Dazum muss er regelmäßig trainieren. Das war wären der Reha aber nicht der Fall. Das hat die Reha der Kasse auch gemeldet.

Der Patient ist auch zu 80% schwerbehindert aber halt nur G und nicht aG

Die Kasse übernimmt die ca. 3 Taxifahrten nicht.

Ich hoffe ich war verständlich und habe das wesentliche an Infos erbracht.

Ich frage mich was er hätte tun sollen. Also nicht zum Urologen gehen sollen weil die Kasse nicht zahlt? Oder mit einem Krankenwagen hinfahren? Kann doch nicht sein dass man eine Verordnung vom Arzt hat und eine schwere Krankheit aber der Weg zum Heiler wird nicht getragen.

Danke für die Stellungnahme im Voraus

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.05.2014, 13:24

Hallo,
nun, die Behandlung beim Urologen hat die Kasse doch bezahlt, oder habe ich das falsch gelesen. Es geht also um die Fahrkosten. Bei einer ambulanten Behandlung werden die Fahrkosten grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es liegen die dafür notwendigen Ausnahmegründe vor - was hier, so , wie geschildert nicht der Fall war.
Hätte ein Arzt die Notwendigkeit eines Krankentransportes per Verordnung bescheinigt, hätte die Kasse dies auch zahlen müssen.
Das war aber hier nicht der Fall.
Gruss
Czauderna

fefiele

Beitrag von fefiele » 21.05.2014, 19:21

Hi,

1. ist die Verordnung nicht der "Antrag auf Fahrkostenübernahme"? Ich kann ja mal abtippen was da steht

2. Auf folgenden Link steht was von dieser Verordnung die du meinst. Die Ärtzin in der Reha ist selber sehr verwundert das Ihre Stellungnahme nicht reicht.

Kannst du mir sagen was ihr gesagt werden soll, damit sie diese Verordung für die 3 Fahrten schreiben muss. Was genau sollen wir ihr schreiben, damit sie auch weiß was zu tun ist. Wie es unten steht gehen auch nachträgliche Verordnungen.

"zwingende medizinische Notwendigkeit" sollte stehen heißt es?

Merkblatt für Patienten

Im Merkblatt für Patienten wird u. a. auf die "zwingende medizinische Notwendigkeit" auf der Verordnung des Arztes hingewiesen, gesondert zu begründen für Hin-und Rückfahrt.

Weiterhin heißt es, dass bei nicht planbaren Patientenfahrten (akute Erkrankung) ein Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen besteht, dass die Genehmigung im Einzelfall auch nachträglich eingeholt werden kann.


http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 21977.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.05.2014, 22:12

Hallo,
ja, was soll man einem Arzt sagen - es muss sich um eine medizinische Begründung handeln, die es dem Patienten unmöglich machte ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, z.B. Gehunfähigkeit oder Tragestuhl
und dazu evtl. noch eine Begleitperson. Nachträglich genehmigen geht auch, meist bei Notfallbehandlungen. Das Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel ist übrigens kein Grund für die Kostenübernahme, nur so als Hinweis.
Gruss
Czauderna

fefiele

Beitrag von fefiele » 22.05.2014, 13:42

Nein öffetnliche Verkehrsmittel gab es. Das Problem war dass er hauptsächlich im Rollstuhl war, deswegen konnte er diese ja nicht benutzen.

Aber was ich nicht verstehe ist ob es einen Unterschied gibt zwischen:

1. Antrag auf Fahrkostenübernahme
und
2. Verordnung?

Im Antrag auf Fahrkostenübernahme steht folgendes.

Zitat
Antrag auf Fahrkostenübernahme für Patienten

O.g. Pat. war zur stationären Rehabehandlung. Wegen einder inerkurrenten Erkrankung mit akuter Verschlechterung und Sympotmatik waren urologische Untersuchungen notfallmäßig währen des Aufenthaltes am Tag1, Tag2, Tag3 erfolrderlich. Aufrund des eingeschränkten Allgemenzustandes war es dem Pat. nicht möglich, in den jeweiligen Situationen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Vorstellungen erfolgten jeweils kurzfristig notfallmäßig.

Als Antwort kam von der Kasse:
Wir haben mit Bescheid vom Ihren Antrag auf Kostenerstatttung der Fahrkosten zu ambulanten Behandlung abgelehnt. Dagegen habeb Sie am xx Widerspruch erhoben.

Da auch nach erneuter Prüfung keine Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten zu ambulanten Behandlung vorliegen, können die Kosten nicht von uns erstattet werden.

Wir geben Ihnen Gelegenheit sich zu äußern..... bla bla

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2014, 14:29

Hallo,
auch bei einem Antrag auf Fahrkostenerstattung ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich - eine Verordnung einer Krankenbeförderung ist eben wesentlich ausführlicher (es gibt dazu auch einen Mustervordruck), und so wie ich das lese, hat eben der Kasse die Begründung der Reha-Klinik nicht genügt um in diesem Falle die Fahrkosten für eine ambulante Behandlung zu übernehmen - bleibt der Widerspruch.
Gruss
Czauderna

fefiele

Beitrag von fefiele » 22.05.2014, 15:01

Hi,

also ich bin nun sehr verwirrt.

Auf welche Grundlage sollte erneut widersprechen werden.

Sieh dir mal folgende Seite an:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 21977.html

Alle Ausnahmen treffen für diesen Fall meiner Meinung nach nicht zu.

Außer "Übernahme nach Genehmigung: Serien-Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen"

Ist das die Ausnahme auf die beharrt werden soll?

Aber wie soll dann die Serie begründet oder gar Verordnet werden?

Geht es darum das wie am Ende der Website steht
Im Merkblatt für Patienten wird u. a. auf die "zwingende medizinische Notwendigkeit" auf der Verordnung des Arztes hingewiesen, gesondert zu begründen für Hin-und Rückfahrt.
In der Verordnung soll also stehen dass es zwingend erforderlich war?

Was ich von dir als Fachkraft brauche ist es, wie man hier genau vorgehen sollte. Also mit welchen Argumenten.

Zusammenfassung:
- Patient ist in einer Reha spezialisiert auf Psychologie
- Patient hat einen Tumor und diverse andere Krankheiten
- Patient hat stark verschlissene Knie
- Patient wurde zu Anfang nur mit dem Rollstuhl gefahren worden. Das gehen war erst nach mehreren Wochen für kurze Zeiträume möglich. Langes gehen ist immer noch nicht möglich
- Die Ärzte wollten aber auf Grund des Tumors von einem Urologen wissen ob sie den Patienten dort behalten können. Oder ob es besser wäre ihn vorzeitig zu entlassen

Wie sollte das Problem nun ohne Taxi gelöst werden?

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