was bedeutet Ausschöpfen aller ambulanten Therapien?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Consono
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was bedeutet Ausschöpfen aller ambulanten Therapien?

Beitrag von Consono » 12.06.2015, 17:57

Ich habe hier im Forum leider nichts passendes gefunden, deshalb möchte ich den Fall erläutern.
Patient hat eine Vorsorgemaßnahme bei der KK gestellt, die wurde abgelehnt mit dem Grund, dass noch nicht alles ambulanten Therapien ausgeschöpft seien.
Patient hat MDK Gutachten angefordert, in dem die angeblich noch nicht durchgeführten Maßnahmen stehen sollten!
Das Gutachten des MDK liegt nur vor und ist ein Aneinanderreihen von Therapien, die der Patient alle schon erfolglos durchgeführt hat.
Wie soll das verstanden werden?
Die KK und der MDK müssen doch wissen, was durchgeführt wurde....um die Ablehnung zu begründen.
Wann gilt eine Therapie als ausgeschöpft?
Gibt es rechtliche Vorgaben oder liegt hier Willkür vor?
Ich unterstelle mal nichts Schlechtes, aber mich lässt diese Vorgehensweise doch stark zweifeln.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.06.2015, 18:40

das ist ganz abhängig von der jeweiligen Erkrankung

bei orthopädischen Krankheiten kann es z. B. bedeuten, dass Physiotherapie erfolgversprechend sein könnte

bei psychischen Erkrankungen kann es heißen, dass eine Psychotherapie für erfolgversprechend gehalten wird

was es hier genau bedeutet, kann dir nur die Krankenkasse bzw. der MDK beantworten

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.06.2015, 20:45

Die Frage ist doch folgende:

Warum ist Dein behandelnder Arzt der Meinung das die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind und nur durch eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur der Ausbruch der Erkrankung vermieden werden kann.

Und diese Meinung muss er halt gegenüber der Kasse oder dem MDK begründen.

Geht es denn um eine ambulante oder um eine stationär Vorsorgekur?

Consono
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Beitrag von Consono » 13.06.2015, 13:42

Es handelt sich um eine stationäre Maßnahme.
Ambulant wurden ja schon alle Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt.
Die Stellungnahme des MDK ist ein Aneinanderreihen von Therapien, die schon alle durchgeführt wurden (ohne Erfolg).
Auch ist nicht erkennbar, ob es sich überhaupt um einen Facharzt handelt, da dieser geschwärzt wurde.
Wie kann man das erfahren? Es besteht doch das Recht, dass der MDK Gutachter ein Facharzt ist.
Welcher Paragraph greift hier?

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