Welche Folgen hat die Aussteuerung bei der KK

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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siba
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Welche Folgen hat die Aussteuerung bei der KK

Beitrag von siba » 12.10.2008, 14:04

Hallo,

zum Ende des Monats werde ich von der KK ausgesteuert.
Mein Arbeitsvertrag besteht aber weiterhin (ungekündigt)
Welche Auswirkungen hat die Aussteuerung auf das Arbeitsverhältnis?
Bin, war im Außendienst und fahre z.Zt. noch den Dienstwagen (auch privat).
Unterhalte ein Homeoffice (Arbeitszimmer im eigene Haus.

Für Infos und oder praktische Erfahrungen dazu vielen Dank

Siba

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.10.2008, 16:11

Hallo Siba,

sozialversicherungsrechtlich endet dein Arbeitsverhältnis mit dem Tag der Aussteuerung, arbeitsrechtlich jedoch nicht. Wie es hier aussieht, kann die wohl am ehesten die Gewerkschaft oder - soweit vorhanden - die Arbeitskammer sagen.

GKV

Rossi
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Beitrag von Rossi » 13.10.2008, 08:19

Hm, wenn Du eine Erwerbsminderungsrente bereits beantragt hast, oder beabsichtigst eine solche zu beantragen, dann kannst Du im Rahmen des sog. Nahtlosigkeitsprinzips (§ 125 SGB III) von der Agentur ALG I als Vorleistung für die Rente bekommen.

Dieses geht - obwohl Du ja nicht arbeitslos bist (Arbeitsverhältnis nicht gekündigt) und auch originär gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (Arbeitsunfähigkeit) stehst. Diese gesetzliche Grundlage (§ 125 SGB III) wurde speziell für solche Fälle geschaffen.

siba
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Beitrag von siba » 13.10.2008, 16:12

Danke Deine Antwort ist richtig. EU Rente wurde bereits beantragt. Vom AA wurde bereits die Zahlung gem §125 SGB3 (Nahtlosregelung) bestätigt.
Mir geht es derzeit aber mehr um die daraus entstehenden prakt. Vorgänge.
Wie z.B., kann ich meinen Firmenwagen weiter fahren, mein Arbeitszimmer weiter steuerlich absetzen usw.

Also falls jemand hierzu prakt Erfahrungen hat...

Danke Siba

Rossi
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Beitrag von Rossi » 13.10.2008, 19:45

Jenes musst Du mit deinem Chef klären (Firmenwagen).

Aber eins ist schon mal klar, wenn Du Krankengeld bzw. ALG I bekommst, zahlst Du keine Steuern, ergo kannst Du auch nichts absetzen. Wovon denn?!? Vor allen Dingen, wenn man nicht arbeitet, weil man krank ist, dann braucht man auch kein Arbeitszimmer, oder?!?

siba
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Beitrag von siba » 13.10.2008, 22:03

@rossi

Hallo Rossi,

Du hast aus Deiner Sicht bestimmt recht.

Aber Steuern zahlt man auch, wenn die Frau arbeitet, geldwerter Vorteil entsteht etc. etc.
Obwohl ich am A... gekniffen bin, will der Fiskus an den Rest unseres Geldes. Wenn die es nicht schaffen, versuchen es vielleicht jetzt die Bänker den Rest unserer Altersvorsorge zu vernichten.....

Also nochmals Danke.

Siba

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Sackgasse
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Beitrag von Sackgasse » 18.10.2008, 12:30

Auch mit einer EU-Rente ist ein individueller minimaler Hinzuverdienst möglich. In welcher Höhe wird vom Rentenamt mitgeteilt.

Da die Rente auch der Einkommensteuer unterliegt und der Hinzuverdienst (wenn die Geringverdienergrenze überschritten wird) auch noch zusätzlich hinzukommen dürfte ist damit auch eine Absetzbarkeit gegeben. Natürlich müssten die Arbeitsmittel (Werbungskosten) betragsmässig angepasst werden und dem Verhältnis des Verdienstes entsprechen.

Desweiteren sind Lohnersatzleistungen zwar grundsätzlich steuerfrei, aber sie unterliegen trotzdem der Progression, welche sich auf die Höhe des Steuersatzes auswirkt. Also so ganz so einfach ist es nicht mit den Aussagen, wie "steuerfrei, also nicht absetzbar"!!!

Ob sich dies letztendlich betragsmässig irgendwie auswirkt ist ein Rechenexempel und von den ganz persönlichen Umstände im laufenden Jahr abhängig und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Aber ganz verwerfen würde ich diese Möglichkeit so über den großen Daumen nie.

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