Hallo zusammen,
ich bin seit über einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengleld. Bin freiwillig pflichversichert und habe so abgeschlossen, dass ich ab dem 43. Tag ein Anrecht auf Krankengeld habe.
Meine Heilung läßt es zu, dass ich zunächst wieder für 2-3 Stunden arbeiten könnte.
Gibt es auch hier Wiedereigliederungshilfe? Wenn ja in welcher Höhe? Wie lange??? Und und und.
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Finde darüber nichts im Netz. Allerhöchstens für Angestellte. Ich aber bin selbständig.
Liebe Grüße Monika
Wiedereingliederungshilfe für Selbstängige???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Was ist denn Wiedereingliederungshilfe???
Es gibt stufenweise Wiedereingliederung. Da fängst du stundenweise wieder an zu arbeiten... Solange bis es wieder geht. Der Arbeitgeber kann dann dein Gehalt anteilig zahlen, muss es aber nicht, so dass es keiner tun wird. insofern gibt es dann weiter krankengeld, würde ich mal sagen...
wie willst du als selbständige denn die anteiligen stunden in einkommen nachweisen, so dass deine kv den rest übernimmt.
berechtigte frage... dürfte praktisch schwer umzusetzen sein, so dass ich schon glaube, dass es tatsächlich nicht geht....
warte doch einfach ab, bist du wieder voll fit bist. Oder arbeite stundenweise einfach. Wie soll deine kv das nachvollziehen....
Es gibt stufenweise Wiedereingliederung. Da fängst du stundenweise wieder an zu arbeiten... Solange bis es wieder geht. Der Arbeitgeber kann dann dein Gehalt anteilig zahlen, muss es aber nicht, so dass es keiner tun wird. insofern gibt es dann weiter krankengeld, würde ich mal sagen...
wie willst du als selbständige denn die anteiligen stunden in einkommen nachweisen, so dass deine kv den rest übernimmt.
berechtigte frage... dürfte praktisch schwer umzusetzen sein, so dass ich schon glaube, dass es tatsächlich nicht geht....
warte doch einfach ab, bist du wieder voll fit bist. Oder arbeite stundenweise einfach. Wie soll deine kv das nachvollziehen....