Zahlungsfrist Zuzahlung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Pichilemu
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Zahlungsfrist Zuzahlung

Beitrag von Pichilemu » 05.10.2018, 17:31

Hallo,

heute hat mich ein Schreiben eines Krankenhauses erreicht, ich solle die gesetzliche Zuzahlung bezahlen.

Problem: das Schreiben kam erst nach vier Wochen an und sowohl die Zahlungsfrist als auch die Anhörungsfrist liegen in der Vergangenheit.

Was tun? Jemand eine Idee? Die Forderung überschreitet bereits für sich genommen die Zuzahlungsgrenze und ich hab im laufenden Kalenderjahr auch noch Zuzahlung für Medikamente leisten müssen.

vlac
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Beitrag von vlac » 05.10.2018, 20:52

Hallo,

zunächst einmal die Grundlagen: Normalerweise müssen Leistungserbringer, wie bespielsweise Apotheken, die nicht gezahlte Zuzahlung einmal anmahnen, und können dann den Vorgang an die Krankenkasse abgeben, wo dann die entsprechenden Leistungsbescheide erlassen, und auf dieser Grundlage dann unter Umständen auch vollstrecken.

Anders jedoch bei Krankenhäusern: Sie müssen gemäß § 43 c Absatz 3 SGB V das Verwaltungsverfahren selbst durchführen: Also einmal noch mahnen, dann eine Anhörung mit einer nochmaligen Zahlungsfrist durchführen und dann den Leistungsbescheid erlassen - also den Verwaltungsakt, auf Grund dessen einem Vollstreckungstitel ähnlich, festgehalten wird, dass eine vollstreckbare Zahlungsverpflichtung besteht. Der Leistungsbescheid geht dann aber an die Krankenkasse, die die Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat.

Ich vermute mal, dass nun das Schreiben mit der Anhörung eingegangen ist. Als nächstes käme dann der Leistungsbescheid, und erst dann irgendwann die Vollstreckung. Bis zum Erlass des Leistungsbescheides sind wir, soweit ich das gerade im Kopf habe, bei 8,50 Euro an ebühren zusätzlich.

Sollte die Sache in die Vollstreckung gehen, kommen dann die entsprechenden Kosten für die Verwaltungsvollstreckung hinzu, die einigermaßen üppig ausfallen können, und auch dann zu zahlen sind, wenn sich heraus stellt, dass die Belastungsgrenze überschritten wurde.

Dementsprechend sollte jetzt schleunigst gehandelt werden. Wurde die Belastungsgrenze überschritten, und nur noch kein Befreiungsantrag bei der Krankenkasse gestellt worden, ist jetzt die Zeit, um sämtliche Belege zusammen zu kramen, und Krankenhaus und Krankenkasse wissen zu lassen, wie die Dinge stehen.

Denn letzten Ende drehen sich die Dinge hier im Kreis: Ist klar, dass die Belastungsgrenze erreicht wurde, besteht auch die Forderung der Zuzahlung nicht mehr, denn die Befreiung von den Zuzahlungen steht der Zahlung gleich.

Die Frage ist nur, wie hoch die sonstigen Gebühren dann zu diesem Zeitpunkt sind, denn diese müssen dann unter Umständen weiterhin gezahlt werden.

Im Grunde geht es deshalb nun darum, wer gerne zuständig sein möchte: Man sollte mal beim Krankenhaus anrufen, und auf die Situation hinweisen; vielleicht sagen die, dass sie sich mit Kopien der Belege und einer Einkommensaufstellung zufrieden geben; wahrscheinlicher ist aber, dass man eine Bestätigung von der Krankenkasse haben möchte. Sehr wahrscheinlich ist, dass man auch noch ein paar Wochen wartet, bis man den entsprechenden Bescheid erlässt.

So oder so ist das auch zunächst einmal nur ein Stück Papier. Stellt die Krankenkasse das Erreichen der Belastungsgrenze fest, ist die Zuzahlung damit weg. Es bleiben dann die Gebühren, und damit gehen die Krankenkassen dann unterschiedlich um: Bis zum Bescheid ist ja auch noch nicht so viel aufgelaufen.

Ich würde also jetzt wie gesagt, die Unterlagen fertig machen, und so schnell wie möglich mit allen Beteiligten sprechen.

Keinesfalls sollte man hier irgendwelche wahllosen Widersprüche schreiben, oder Klagen einreichen. Klagen haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.10.2018, 20:55

Hallo,
bezahlen und dann einen Antrag bei der Krankenkasse auf Rueckzahlung der Beträge stellen, die über die Belastungsgrenze hinaus gezahlt wurden.
Mit anschließend meine ich aber mehr im Dezember, es könnte ja bis dahin noch etwas hinzukommen.
Noch ein Tipp : wenn du schon im Voraus abschätzen kannst, dass du mit ziemlicher Sicherheit auch in 2019 die Belastungsgrenze überschreiten wirst, stelle bei der Kasse einen Antrag auf Befreiung fuer 2019. Die Kasse rechnet dann deine Belastungsgrenze fuer 2019 aus, du zahlst den Betrag an die Kasse und bekommst dann einen Befreiungsausweis fuer das gesamte Jahr 2019.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 06.10.2018, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.

RHW
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Beitrag von RHW » 06.10.2018, 09:31

Hallo Pichilemu,

es gibt verschiedene Wege.

Auf jeden Fall sollte man den Absender des Briefes telefonisch kontaktieren und informieren, welchen Weg man wählt (Gesprächspartner notieren und ganz klare Absprachen treffen!). Den Briefumschlag des Briefes aufheben, der Poststempel kann wichtig werden.

Wurde die Belastungsgrenze für 2018 von der Krankenkasse bereits ausgerechnet?

Wenn nicht, wurde die Belastungsgrenze (BG) für 2017 von der Krankenkasse bereits ausgerechnet und die Bruttoeinnahmen haben (fast) nicht verändert?

Überschreiten die bereits geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen (ohne Eigenanteile für Arzneimittel ohne Kassenrezept, ohne Zahnersatz, ohne Brillenkosten etc.) für 2018 bereits die BG für 2018?
Wenn nein, wie hoch ist die Diefferenz zwischen beiden Werten? Wie hoch ist die Krankenhausforderung?

Liegt ein Formular für die Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung für 2018 bereits vor?

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 06.10.2018, 17:13

RHW hat geschrieben:Wurde die Belastungsgrenze für 2018 von der Krankenkasse bereits ausgerechnet?

Wenn nicht, wurde die Belastungsgrenze (BG) für 2017 von der Krankenkasse bereits ausgerechnet und die Bruttoeinnahmen haben (fast) nicht verändert?

Überschreiten die bereits geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen (ohne Eigenanteile für Arzneimittel ohne Kassenrezept, ohne Zahnersatz, ohne Brillenkosten etc.) für 2018 bereits die BG für 2018?
Wenn nein, wie hoch ist die Diefferenz zwischen beiden Werten? Wie hoch ist die Krankenhausforderung?

Liegt ein Formular für die Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung für 2018 bereits vor?
Die einzige Einnahme ist die Grundsicherung 4. Kapitel SGB XII, die Belastungsgrenze müsste somit Pi mal Daumen bei 90 Euro liegen.

Bisher lag ich mit den Medikamentenzuzahlungen immer knapp unter dieser Grenze. Mit der Krankenhauszuzahlung würde die Grenze aber sehr deutlich überschritten werden. Im laufenden Kalenderjahr müssten bereits 70 Euro zusammengekommen sein. Die Krankenhausrechnung beträgt 250 Euro.

Ein Formular hab ich bislang noch nicht beantragt.

RHW
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Beitrag von RHW » 06.10.2018, 18:06

Dann am besten zur Krankenkasse gehen (Grundsicherungsbescheid, alle Zuzahlungsquittungen und den Brief vom Krankenhaus inkl. Briefumschlag mitnehmen).
Dann mit der Krankenkasse klären, wie man am schnellsten die fehlenden ca. 20 Euro zahlen kann (Überweisung, Einzugsermächtigung). Idealerweise kann man einen Bescheid über die Zuzahlungsbefreiung gleich mitnehmen (sonst ggf. zwischendurch zur Bank gehen, den genauen Betrag überweisen und dann den Befreiungsausweis von der Krankenkasse holen). Ggf. faxt die Krankenkasse diesen Befreiungsausweis zusammen mit dem Krankenhausbrief auch gleich an das Krankenhaus.

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