
So wie mir meine Schwiegermutter das erklärte, wurde im Iran bereits eine Wurzelkanalbehandlung gemacht. Dann wurde wohl der Zahn "wieder aufgebaut" mit Material, dass zum Füllen von Zähnen genutzt wird. Ich bin kein Zahnarzt, aber wie soll denn was am Zahn befestigen, wenn nix von der ursprünglichen Zahnkrone übrig geblieben ist? Keine Ahnung ob damals noch irgendwas von der Zahnkrone übrig geblieben war, und jetzt nix mehr da ist. Sowas würde ich wahrscheinlich nicht in meinem Mund akzeptieren.
Naja, morgen um 14 Uhr haben wir einen Termin beim Zahnarzt. Heute früh um 8:30 Uhr waren wir bereits bei der Zahnarztpraxis, aber den Zahnarzt, den ich für sehr kompetent halte, hatte keine Zeit. Um 11 Uhr hatte unsere 9 Monate alte Tochter ihren ersten Termin bei einem Kinderzahnarzt in einer anderen Zahnarztpraxis, darum hab ich gesagt, dass wir eben für morgen den Termin wahrnehmen wollen.
Also ich hab keinen Schimmer, was da morgen an Lösungen vorgeschlagen wird. Auch ob und wie man den Zahn wieder "aufbauen" kann. Ich plane nicht, dass wir jetzt Gold für den Zahn verwenden sondern eben normale Regelleistung.
Ich vermute, dass höhere Kosten auf uns zukommen. Das kann ich offen gesagt gerade nicht gebrauchen. Versteht mich nicht falsch... ich achte auf meine Zähne und bis jetzt habe auch keinen Karies gehabt und bei gebrochenen Zähnen hab ich für die weiße Füllung die Kosten selber getragen. Meine Frau hat Iran sich Veneers gemacht und ich hab dafür extra eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, wofür ich monatlich auch 35 € zahle. Ich überlege mir jetzt ob ich nicht doch ne Zahnzusatzversicherung bei der TK/envivas mit Schadensregulierung in unbegrenzter Höhe abschließe, damit bei einem Unfall mit multiplen zerstörten Veneers die Kosten vollständig getragen werden... (Oh Gott, oh Gott)
Aber zurück zum ursprünglichen Thema:
Ich gehe davon aus dass im Falle meiner Schwiegermutter ein Härtefallantrag zulässig wäre.
Meine Schwiegermutter hat kein Einkommen, mein Schwiegervater hat ja Einkommen, dass unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt. Ich zahle die Mitgliedsbeiträge für meine Schwiegermutter. So wie ich das verstanden habe, sind wir vielleicht ein Haushalt, aber wir zählen rechtlich nicht als Angehörige meiner Schwiegermutter, weil meine Frau, ich und unsere Tochter nicht über meine Schwiegermutter familienversichert sind, vgl. Haufe
So ist es auch aus dem Formular von der TK herauszulesen:Angehörige sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, wenn sie die Voraussetzungen nach § 10 erfüllen.
https://www.tk.de/resource/blob/2010348 ... z-data.pdf
Auf Dentolo steht geschrieben:
Also ich verstehe es so:Das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie müssen darin selbstverständlich Angaben zu Ihrem Einkommen sowie den Personen im Haushalt machen.
Die Härtefallprüfung wird auf dem Heil-und-Kostenplan durch Ihren Zahnarzt bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt.
Anschließend prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob der Härtefall auf Sie zutrifft, ob Sie also den doppelten Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Die Prüfung Ihres Antrages kann einige Wochen dauern.
Der Zahnarzt fertigt einen Heil- und Kostenplan an, und macht nen Haken bei "Härtefallantrag". Der Zahnarzt legt einen Betrag für die Kosten fest.
Was ich mich aber frage:
Darf man sich erst behandeln lassen, wenn der Härtefallantrag genehmigt wurde? Oder ist es egal, weil die GKV meint, dass bei Nichtvorliegen eines Härtefalles die Behandlung ja sowieso medizinisch notwendig war und man ja trotzdem die Kosten aus der eigenen Tasche zahlen muss? Muss man als Patient in Vorkasse gehen und kriegt es dann erstattet? Oder gibt es eine Regelung, die besagt, dass der Zahnarzt auf die Antwort von der GKV warten muss, bevor der Arzt bei einer negativen Antwort die die restliche Summe in Rechnung stellen darf? Falls keine Regelung besteht: Wie sieht es normalerweise in der Praxis aus? Kommt es auf den Zahnarzt an?
Der Festzuschuss ist soweit ich das herauslesen kann nicht zwingend 60% der Behandlungskosten aus dem konkreten
Heil- und Kostenplan. Sondern die GKV oder vielleicht alle GKVen im Verband ermitteln die durchschnittlichen Kosten für vergleichbare Leistungen aus den Heil- und Kostenplänen. Und nimmt dann 60% davon und macht daraus den Festzuschuss. Beim Härtefall wird der doppelte Festzuschuss gewährt. Dadurch dass es doppelt so hoch ist, können auch leicht teurere Behandlung komplett übernommen werden, aus welchen Gründen auch immer diese leicht teurer sind. Geht man aber zum Zahnarzt, der erheblich teurer ist, dann bleibt man ggf. auf den Kosten sitzen.
Bspw. Zahnkrone kostet durchschnittlich 1000 €. Der Zahnarzt fertigt einen Heil- und Kostenplan an, und daraus ergeben sich Kosten von 1100 €. Die GKV übernimmt 600 € als Festzuschuss, und der Patient müsste die restlichen 500 € selber tragen. Er stellt den Härteantrag, und dann werden weitere 600 € als Festzuschuss bewilligt, aber eben nur bis zur realen Höhe gezahlt, als 500 €. Der Patient zahlt also nix.
Aber woher weiß der Patient, dass er jetzt nicht einen völlig überzogenen Heil- und Kostenplan vor sich hat? Wenn jetzt wie im obigen Beispiel die Zahnkrone nicht 1100 € sondern 1500 € kostet, dann zahlt der Patient 300 € drauf (und die GKV zahlt ja auch drauf).
Wie erkennt man, dass man da nicht in erhöhte Kosten fällt? Oder ist das ausgeschlossen, weil der Zahnarzt nach GOZ abrechnen muss, und es dadurch ausgeschlossen ist?
Man, man, man... jetzt weiß ich auch, warum meine Mutter immer diese Bonushefte von der AOK Plus führte... Krieg jetzt bissl Panik weil ich nicht alle 6 Monate meine Zähne checke.
