Hallo zusammen,
ich bin relativ neu hier und habe bisher nur sehr viel still gelesen, da ich bisher kaum etwas über KK und Abrechnungen weiß.
Zukünftig werde ich meine Krankenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG erhalten.
Gibt es evtl. jemanden hier, der auch einer gesetzlichen Krankenkasse zugeteilt wurde und gleichzeitig Beihilfe als Beamter in Anspruch nehmen darf?
In der Beihilfeverordnung steht zwar, dass es gesetzlich so vorgesehen ist, dass man weiterhin Beihilfe erhält und auch wie es rein theoretisch funktioniert ...also zum Arzt gehen mit der KK Karte und dann noch die Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen.
Aber leider weiß niemand, den ich frage, wie es in der Praxis funktioniert ... weder die KK, noch die Verwaltung, noch Fachanwälte.
Um Beihilfe zu beantragen, braucht man eine REchnung vom Arzt. Die Versorgung nach dem BVG aber sieht "nur" reine Sachleistungen vor - also keine Rechnung vom Arzt, die man sich von der KK erstatten lassen könnte. Keine Rechnung - keine Beihilfe beantragen können ...
Bin also ratlos und freue mich über jeden, der darüber etwas weiß.
Danke.
Zuteilung zur AOK bei Versorgung nach dem BVG
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.06.2022, 13:30
Re: Zuteilung zur AOK bei Versorgung nach dem BVG
Hallo und willkommen im Forum
es geht also vordringlich um die Beihilfe - Bei uns in Hessen funktionierte das in der Vergangenheit so, dass wir den Versicherten entweder aus unseren Unterlagen die notwendigen Daten bescheinigten oder die Vertragspartner auf unseren Formularen die entsprechenden Leistungen bescheinigten (Gebührenpflichtig für die Versicherten), wir dann die entsprechenden Abrechnungsbeträge bestätigten und diese Bescheinigungen konnten dann von den Versicherten bei der Beihilfe eingereicht werden. Das sollte bei den zugeteilten (BVG) auch so funktionieren. Sicher können die anderen Experten/innen auch noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
es geht also vordringlich um die Beihilfe - Bei uns in Hessen funktionierte das in der Vergangenheit so, dass wir den Versicherten entweder aus unseren Unterlagen die notwendigen Daten bescheinigten oder die Vertragspartner auf unseren Formularen die entsprechenden Leistungen bescheinigten (Gebührenpflichtig für die Versicherten), wir dann die entsprechenden Abrechnungsbeträge bestätigten und diese Bescheinigungen konnten dann von den Versicherten bei der Beihilfe eingereicht werden. Das sollte bei den zugeteilten (BVG) auch so funktionieren. Sicher können die anderen Experten/innen auch noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.06.2022, 13:30
Re: Zuteilung zur AOK bei Versorgung nach dem BVG
Hallo Czauderna,
Dankeschön für die Rückmeldung. Leider habe ich sie jetzt erst gesehen, war lange nicht online.
Mit "bei uns" heißt, dass ich die Informationen bei der AOK abfragen kann nach der Behandlung?
Trotzdem weiß ich nicht so richtig, wie das funktionieren soll?!?
Wenn ich zum Arzt gehe, wird der doch meine AOK Karte einlesen und dementsprechend wird er mich behandeln und mit der AOK abrechnen.
Da ergibt sich ja keine Differenz, die ich mir bei der Beihilfe einfordern könnte
oder?
Und zum Doc gehen und eine Privatabrechnung vereinbaren, darf ich nach dem BVG auch nicht, da ich "nur" Sachleistungenin Anspruch nehmen darf - keine private Rechnung, die ich dann bei der AOK einreichen könnte.
Die Situation ist sehr verwirrend für mich, da ich eigentlich komplett krankenversorgt sein müsste - kostenfrei - plus zusätzlich Anspruch auf Beihilfe für die Behandlungen, die die gesetzliche nicht zahlt.
Wenn sich damit jemand auskennen sollte, ich wäre sehr dankbar.
Momentan bezahle ich trotz der kostenfreien Versorgung meine alte Versicherung weiter, da ich einige Ärzte habe, die nur privat behandeln und zB der LVR sich bei vielen Dingen quer stellt.
Ich müsste also meine Ärzte wechseln, was nicht so einfach ist, wenn es kaum Ärzte gibt, die einen noch aufnehmen hier auf dem platten Land.
Und rein theoretisch wäre ich ja weiterhin - kostenfrei- gut versorgt ... wenn ich nur wüsste, wie man die Theorie in der Praxis umsetzt.
Vielen Dank schon mal an alle
LG
Dankeschön für die Rückmeldung. Leider habe ich sie jetzt erst gesehen, war lange nicht online.
Mit "bei uns" heißt, dass ich die Informationen bei der AOK abfragen kann nach der Behandlung?
Trotzdem weiß ich nicht so richtig, wie das funktionieren soll?!?
Wenn ich zum Arzt gehe, wird der doch meine AOK Karte einlesen und dementsprechend wird er mich behandeln und mit der AOK abrechnen.
Da ergibt sich ja keine Differenz, die ich mir bei der Beihilfe einfordern könnte

Und zum Doc gehen und eine Privatabrechnung vereinbaren, darf ich nach dem BVG auch nicht, da ich "nur" Sachleistungenin Anspruch nehmen darf - keine private Rechnung, die ich dann bei der AOK einreichen könnte.
Die Situation ist sehr verwirrend für mich, da ich eigentlich komplett krankenversorgt sein müsste - kostenfrei - plus zusätzlich Anspruch auf Beihilfe für die Behandlungen, die die gesetzliche nicht zahlt.
Wenn sich damit jemand auskennen sollte, ich wäre sehr dankbar.
Momentan bezahle ich trotz der kostenfreien Versorgung meine alte Versicherung weiter, da ich einige Ärzte habe, die nur privat behandeln und zB der LVR sich bei vielen Dingen quer stellt.
Ich müsste also meine Ärzte wechseln, was nicht so einfach ist, wenn es kaum Ärzte gibt, die einen noch aufnehmen hier auf dem platten Land.
Und rein theoretisch wäre ich ja weiterhin - kostenfrei- gut versorgt ... wenn ich nur wüsste, wie man die Theorie in der Praxis umsetzt.
Vielen Dank schon mal an alle

LG
Re: Zuteilung zur AOK bei Versorgung nach dem BVG
Hallo,
Wenn ich zum Arzt gehe, wird der doch meine AOK Karte einlesen und dementsprechend wird er mich behandeln und mit der AOK abrechnen.
Da ergibt sich ja keine Differenz, die ich mir bei der Beihilfe einfordern könnte
oder?
Die Abrechnung erfolgt nicht mit der Kasse direkt, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Der Kasse selbst werden die Kosten im Rahmen der Bedingungen des Gesundheitsfonds in Rechnung gestellt und die Behandlungsdaten digital zur Verfügung gestellt, was aber schon einige Monate dauern kann.
Eine "Differenz" ist, zumindest was offensichtliche die Beihilferichtlinien in Hessen betrifft, nicht notwendig.
Was diese Richtlinien angeht, da bin ich kein Fachmann - ich kann nur das beschreiben, wie ich es aus der Praxis kennengelernt habe.
Wie sich genau die Höhe der Beihilfe errechnet, das kann dir die Beihilfestelle viel, viel besser und verbindlicher erklären.
Gruss
Czauderna
Wenn ich zum Arzt gehe, wird der doch meine AOK Karte einlesen und dementsprechend wird er mich behandeln und mit der AOK abrechnen.
Da ergibt sich ja keine Differenz, die ich mir bei der Beihilfe einfordern könnte

Die Abrechnung erfolgt nicht mit der Kasse direkt, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Der Kasse selbst werden die Kosten im Rahmen der Bedingungen des Gesundheitsfonds in Rechnung gestellt und die Behandlungsdaten digital zur Verfügung gestellt, was aber schon einige Monate dauern kann.
Eine "Differenz" ist, zumindest was offensichtliche die Beihilferichtlinien in Hessen betrifft, nicht notwendig.
Was diese Richtlinien angeht, da bin ich kein Fachmann - ich kann nur das beschreiben, wie ich es aus der Praxis kennengelernt habe.
Wie sich genau die Höhe der Beihilfe errechnet, das kann dir die Beihilfestelle viel, viel besser und verbindlicher erklären.
Gruss
Czauderna