NEU: Gestaffelter sPV-Beitrag nach Kinderanzahl ab 2023

Moderator: Czauderna

amerin

NEU: Gestaffelter sPV-Beitrag nach Kinderanzahl ab 2023

Beitrag von amerin » 25.05.2022, 12:49

:shock:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
„Bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit weniger Kindern benachteiligt. Es bleibt unberücksichtigt, dass der wirtschaftliche Erziehungsaufwand mit wachsender Kinderzahl steigt.“
„Dahinter steckt der grundsätzliche Gedanke, dass Eltern durch ihre Kinder einen wichtigen Beitrag zu allen Sozialversicherungen leisten. Wenn ihre Kinder später einmal arbeiten, zahlen sie die Sozialbeiträge und stützen so das ganze System. Deshalb gibt es für Eltern bei den Sozialversicherungen bereits heute einige Vergünstigungen. Bei der Pflegeversicherung zahlen sie etwas weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder.“ „Bei der Krankenversicherung gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. Sprich: Der nicht berufstätige Ehepartner und die Kinder sind mitversichert. Das ist auch der Grund, warum sich nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bei der Renten- und Krankenversicherung nichts ändern muss. Da gebe es bereits einen hinreichenden Ausgleich für den Aufwand, den Eltern leisten.“

https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... n-101.html
„Das Gericht sagt, dass Familien schon mit dem zweiten Kind benachteiligt werden, weil sie je nach Kinderzahl viel mehr Kosten haben, und dadurch, dass mindestens ein Elternteil bei der Berufstätigkeit zurückstecken muss. Diese Nachteile würden im System der Pflegeversicherung nicht genügend ausgeglichen.“
„Aus Sicht der Richterinnen und Richter greift das aber zu kurz: "Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Gesetzgeber müsse diese Benachteiligung beheben.“ „Und bei der Krankenversicherung sei der Gesetzgeber Eltern mit mehreren Kindern schon sehr entgegengekommen durch die beitragsfreie Familienversicherung. Da leisteten die Kinderlosen ohnehin schon einen solidarischen Beitrag. Bei der Renten- und Krankenversicherung müsse sich also nichts ändern.“


Kann mir einer diese Unlogik erklären?
In der GKV reicht die beitragsfreie Familien-Mitkrankenversicherung zum Nachteilsausgleich aus, in der SPV ebenso beitragsfrei hingegen gar nicht?