Pflege Versicherung weiter zahlen im Ausland?

Moderator: Czauderna

Alex92
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Pflege Versicherung weiter zahlen im Ausland?

Beitrag von Alex92 » 12.06.2019, 11:08

Hallo,

seit einiger Zeit bin ich bei einem lokalen Arbeitgeber in Ägypten beschäftigt und über diesen auch krankenversichert (Allianz Worldwide).
Daher habe ich meine Krankenversicherung (TK) gekündigt und auf eine Anwartschaft verzichtet.

Ich zahle weiterhin freiwillig die Pflegeversicherung, frage mich nun aber ob das überhaupt Sinn macht. Ich zahle sie weiter, da ich davon ausging, dass ich sonst so oder so die Beiträge nachzahlen muß, sollte ich einmal zurück in Deutschland versichert sein, was ja aber bei der Krankenversicherung nicht der Fall ist.

Macht es Sinn die Pflege-Versicherung weiter zu zahlen? Ich bin 36 Jahre alt.
Freue mich über eine Einschätzung oder Informationen.
Alex

Czauderna
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Re: Pflege Versicherung weiter zahlen im Ausland?

Beitrag von Czauderna » 12.06.2019, 12:48

Hallo und willkommen im Forum.
§ 33 Abs. 2 SGB Xi - da steht etwas über die erforderliche Vorversicherungszeit bei Beantragung von Pflegeleistungen drinne. Vereinfacht gesagt müssen innerhalb der letzten 10 Jahe vor Antragstellung zwei Jahre Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der GKV oder PKV mit Pflegeversicherung vorgelegen haben damit überhaupt vom Grundsatz her ein Anspruch besteht. Von daher macht eine "Anwartschaft" oder eine Pflegeversicherung schon Sinn.
Andererseits, ob das in deinem Fall mit Alter 36 wirklich notwendig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich gehe davon aus, dass du moentan die erforderlichen zwei Jahre schon erfüllt hast. Wenn du innerhalb der nächsten 8 Jahre (also ohne die jetzige Pflegeversicherung) als Pflegefall nach Deutschland zurück kommst, hast du die Vorversicherung (2 Jahre) auf jeden Fall, aber wer will das schon - mit 44 ein Plegefall sein.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Pflege Versicherung weiter zahlen im Ausland?

Beitrag von RHW » 13.06.2019, 22:30

Hallo Alex92,

wenn man die 2 Jahre Pflegeversicherungszeit in den letzten 10 Jahren nicht erfüllt, verschiebt sich der Beginn der Pflegeleistungen der Pflegeversicherung um die fehlende Zeit, also maximal 2 Jahre.

Die Abwägung der Vor- und Nachteile der Anwartschaft hängen von vielen persönlichen Faktoren: z.B. finanzielle Verhältnisse jetzt und bei möglichem Eintritt der Pflegebedürftigkeit, Wahrscheinlichkeit eines längeren Aufenthaltes außerhalb der EU von mehr als 8 Jahren, aktueller persönlicher Gesundheitszustand, Risiko eines gravierenden Unfalls ....

Gruß
RHW

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