Pflegeleistung gerechtfertigt?

Moderator: Czauderna

fraupodolski
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Pflegeleistung gerechtfertigt?

Beitrag von fraupodolski » 01.04.2019, 13:33

Folgende Frage: 80 jährige Nachbarin hatte sich vor über einem halben Jahr den Arm ausgekugelt. Wurde eingekugelt (keine OP).
Danach kam der ambulante Dienst täglich morgens und abends.
Mittlerweile kommt der ambulante Dienst nur noch einmal die Woche zum duschen und die Nachbarin bekommt eine Haushaltshilfe einmal wöchentlich zum putzen. Diese Leistungen bekommt die Nachbarin bezahlt.

Im Bekanntenkreis gibt es ganz andere Fälle die dringend eine ambulante Hilfe benötigen aber scheitern.

Diese Dame von der ich schreibe, ist aber in der Lage Ihre Fenster selbst zu putzen (dabei stellt sie sich sogar auf eine Trittleiter). Weiterhin wird bei schönen Wetter momentan der Garten umbegraben. Auto fahren kann Sie natürlich auch - frage mich was ist mit Schulterblick?!

Hier sollte dringend eine Überprüfung stattfinden.
Wohin kann ich mich wenden?

Und jetzt bitte keine Kommentare vlt zahlt die Dame das selbst! NEIN es wird bezahlt!

Czauderna
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Re: Pflegeleistung gerechtfertigt?

Beitrag von Czauderna » 01.04.2019, 16:27

Hallo und willkommen im Forum,
du bist der Meinung dass der betreffenden Nachbarin die Leistungen der Pflegeversicherung (1 pro Woche Duschen und hauswirtschaftliche Versorung)
nichz zustünden und möchtest das überprüfen lassen. Du willst wissen wo wohin du dich wenden kannst.
Zunächst die Antwort - An die Pflegekasse der Nachbarin.
Name und Adresse wirst du ja sicher kennen, denn du weisst ja auch definitv, dass diese Leistungen von der Pflegekasse bezahlt werden.
Ich habe bei einer Pflegekasse seit Anbeginn (1995) Pflegefälle bearbeitet und entschieden, von daher kenne ich mich ein bischen in solchen Sachen aus.
Wegen 1x Duschen in der Woche allein bekam man noch nie eine Pflegestufe/Pflegegrad zugesprochen, da musste schon etwas mehr an erforderlichen Plegeleistungen gutachterlich festgestellt worden sein bevor jemand Pflegefall wurde. Die hauswirtschaftliche Versorgung steht übrigens nicht im Vordergrund bei der Beurteilung sondern muss immer gegenüber der Pflegeleistung als solches im Hintergrund stehen.
Es kommt auch nicht immer auf den körperlichen Zustand der bzw. des Betroffenen an. Es gibt sogar Leistungsbezieher der Pflegeversicherung die arbeiten gehe.
Wenn du also der Pflegekasse mitteilen willst, dass deiner Meinung nach deiner Nachbarin diese Leistungen nicht zustehen, dann mach das.
Erfahrungsgemäss werden solche Mitteilungen von Aussenstehenden nur dann wirklich ernst genommen, wenn sie auch stichhaltig begründet sind und vor allen Dingen nicht anonym eingereicht werden. Wenn du das alles berücksichtigst, dann hast du zumindest Chancen, dass die Pflegekasse sich damit befasst, allerdings wirst du nicht erfahren was aus deinem "Hinweis" geworden ist - der Datenschutz verhindert das.
Ach ja, das Argument mit deinem Bekanntenkreis und das es dort Fälle gibt, die es mehr verdient hätten als Pflegefall anerkannt zu werden, den würde ich in dem "Hinweis" nicht anbringen, der wird ganz sicher dazu führen, dass dein "Hinweis" 2 Löcher bekommt und abgeheftet wird.
Wie gesagt, ich schreibe aus Erfahrung, auch mit Hinweisen aus der Nachbarschaft - es war immer so, dass eben die genauen Hintergründe nicht bekannt waren, man urteilte nur nach dem was man sah und glaubte wirklich zu wissen.
Das mag jetzt alles etwas unerfreulich klingen für dich, aber warum soll ich dir etwas vormachen.
Gruss
Czauderna

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