Rückzahlung, bzw. Nachzahlung Pflegegeld

Moderator: Czauderna

Menne46
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Rückzahlung, bzw. Nachzahlung Pflegegeld

Beitrag von Menne46 » 21.12.2020, 14:08

Hallo zusammen !!!
Im Mai 2020 hatte ich bei der Pflegekasse bzw bei der Krankenkasse eine Höherstufung meines Pflegegrade II. beantragt. Nach einer ersten Ablehnung, bei der ich Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich dann doch noch Pflegegrade III. Eine Rückzahlung der Differenz ab Mai lehnte die Pflegekasse aber ohne Begründung ab. Man zahlte sie erst ab Oktober 2020. Dagegen habe ich aber vor einigen Wochen Widerspruch eingelegt, denn der Antrag wurde wie geschrieben im Mai gestellt und dann müsste man auch ab dann das Pflegegeld des Pflegegrade III zahlen.
Oder sehe ich das falsch ?
Nach Nachfrage bei der Pflegekasse im November, wird immer noch darüber entschieden.
Das könne dauern meinte die Bearbeiterin des Falles.
Wie lange sollte ich diese Wartezeit aussitzen ? Wie würdet ihr reagieren ?

Gruß, Harald

Czauderna
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Re: Rückzahlung, bzw. Nachzahlung Pflegegeld

Beitrag von Czauderna » 21.12.2020, 15:25

Hallo,
wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, gilt die (rückwirkende) Einstufung in einen höheren Pflegegrad ab dem Tag der Feststellung
durch den MDK bzw. ab Änderung der Verhältnisse. Hier wäre es jetzt entscheidend zu wissen, was im Gutachten des MDK steht.
Hier ein informativer Beeitrag dazu - https://helmut-goepfert.de/pflegeversic ... ungen.html
Gruss
Czauderna

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