Minijob und GKV-Versicherungspflicht aus AG-Sicht
Moderator: Czauderna
Minijob und GKV-Versicherungspflicht aus AG-Sicht
Hallo,
ich verstehe die Regelungen bei Minijobs nicht; es gibt offenbar GKV-versicherungspflichtige und -versicherungsfreie Arbeitnehmer (siehe z.B. Wikipedia-Eintrag zu geringfügiger Beschäftigung). Wieso, und wann gilt was?
Konkret: Ich möchte einen solchen 450-Euro-Job machen, möchte aber nicht, daß der Arbeitgeber erfährt, daß ich eine Erwerbsminderungsrente beziehe. Kann ich das einfach verschweigen, oder fällt das auf? (Ich bin also über die DRV pflichtversichert, wenn ich angebe, daß ich keiner Beschäftigung nachgehe, wäre ich freiwillig versichert).
Vielen Dank im Voraus
ich verstehe die Regelungen bei Minijobs nicht; es gibt offenbar GKV-versicherungspflichtige und -versicherungsfreie Arbeitnehmer (siehe z.B. Wikipedia-Eintrag zu geringfügiger Beschäftigung). Wieso, und wann gilt was?
Konkret: Ich möchte einen solchen 450-Euro-Job machen, möchte aber nicht, daß der Arbeitgeber erfährt, daß ich eine Erwerbsminderungsrente beziehe. Kann ich das einfach verschweigen, oder fällt das auf? (Ich bin also über die DRV pflichtversichert, wenn ich angebe, daß ich keiner Beschäftigung nachgehe, wäre ich freiwillig versichert).
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
eine geringfügige Beschäftigung löst keine Krankenversicherungspflicht aus, d.h. die bisherige Krankenversicherung - hier ist es wohl die KVdR. bleibt bestehen. Der Arbeitgeber muss nicht wissen ob der Arbeitnehmer eine Rente bezieht, denn er macht seine Meldung an die Minijob-Zentrale und führt auch dorthin seinen Anteil (Pauschale) zur Sozialversicherung ab.
Gruss
Czauderna
eine geringfügige Beschäftigung löst keine Krankenversicherungspflicht aus, d.h. die bisherige Krankenversicherung - hier ist es wohl die KVdR. bleibt bestehen. Der Arbeitgeber muss nicht wissen ob der Arbeitnehmer eine Rente bezieht, denn er macht seine Meldung an die Minijob-Zentrale und führt auch dorthin seinen Anteil (Pauschale) zur Sozialversicherung ab.
Gruss
Czauderna
ist zwar ein Beitrag aus Oktober, aber ....
als EM-Rentner muss man alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit der Rentenversicherung mitteilen. auch wenn es nur 100 Euro wären. die Rentenversicherung schickt dann eine Bescheinigung an den Arbeitgeber zum Ausfüllen. der muss dann so Sachen angeben wie Wochenstundenzahl und Bruttolohn.
spätestens da wird dann der Arbeitgeber wohl 1 und 1 zusammenzählen können, dass du eine EM-Rente bekommst.
als EM-Rentner muss man alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit der Rentenversicherung mitteilen. auch wenn es nur 100 Euro wären. die Rentenversicherung schickt dann eine Bescheinigung an den Arbeitgeber zum Ausfüllen. der muss dann so Sachen angeben wie Wochenstundenzahl und Bruttolohn.
spätestens da wird dann der Arbeitgeber wohl 1 und 1 zusammenzählen können, dass du eine EM-Rente bekommst.
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- Registriert: 29.01.2019, 00:20
Minijob und GKV Versicherungspflicht aus AG Sicht
weiГџ jemand ob es im Sommersemester einen PrГјfungstermin fГјr Mann und Frau aus Sicht der Evolution gibt? Ich kann nirgends einen Termin finden
Danke im Voraus,
liebe GrГјГџe
Danke im Voraus,
liebe GrГјГџe
Re: Minijob und GKV Versicherungspflicht aus AG Sicht
Hallo und willkommen im Forum.Timothyduh hat geschrieben: ↑31.01.2019, 04:00weiГџ jemand ob es im Sommersemester einen PrГјfungstermin fГјr Mann und Frau aus Sicht der Evolution gibt? Ich kann nirgends einen Termin finden
Danke im Voraus,
liebe GrГјГџe
Da muss ein Missverständnis vorliegen - die Überschrift passt nicht zur Fragestellung und die Frage hat nichts mit der Krankenversicherung zu tun.
Grundsaetzlich gibt es bei Prüfungsterminern, egal wo und bei wem, keinen Unterscheid zweischen Männlein und Weiblein aus der Sicht der Evolution.
Gruss
Czauderna
PS: Wenn ich deinen Beitrag doch lieber löschen soll, lass es mich wissen
Danke.