Alle Fakten zum Notlagentarif der PKV

Moderator: Czauderna

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Rossi
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Beitrag von Rossi » 07.11.2013, 21:42

Herzlichen Dank KVProfi.

So etwas habe ich schon lange gesucht.

Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 08.11.2013, 17:57

Hallo KVProvi,

auf der angegebenen Seite steht:

"Gemäß dieser Definition würden chronische Krankheiten nicht unter Versicherungsschutz stehen. Da aber die Nichtbehandlung chronischer Krankheiten zu einer akuten Verschlechterung führen würden, wäre der Defintion spätestens dann genüge geleistet."

Zu diesem Fall sehen die AVB-NLT § 1 (2e) folgendes vor:

Als Versicherungsfall gelten auch: ....

die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen chronischer Erkrankung, deren Nichtbehandlung nach medizinischem Befund in einem absehbaren Zeitraum zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit zu einer akuten Erkrankung führt.

Hier wird das also noch einmal präzisiert und auf die absehbare Zeit abgehoben. Insofern fallen einige Krankheiten wie Bluthochdruck oder ein erhöhter Cholesterinspiegel nicht unter die Leistungspflicht. ein Diabetes mit Insulinplicht aber schon.

Auch Physiotherapie, die ja oft bei chronischen Beschwerden eingesetzt gibts nicht (ist im Tarif gar nicht vorgesehen).

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.11.2013, 18:49

Moin,

das ist aber schon sehr nahe an meiner Defintion.

Der Artikel bezieht sich ausschließlich auf den Gesetzestext VVG und VAG.

Die AVB werden in einem zweiten aufbauenden Artikel in der nächsten Woche besprochen.

Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 11.11.2013, 18:14

Prima, wird bestimmt wieder sehr interessant!

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