ambulante Psychotherapie nicht im Leistungskatalog

Moderator: Czauderna

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ThisJune

ambulante Psychotherapie nicht im Leistungskatalog

Beitrag von ThisJune » 29.06.2012, 07:31

Hallo liebe Leute : )

ich bin vor einigen Tagen im Zuge einer Trennung oder kurz nach einer Trennung bei der psychologischen Notfallhilfe gelandet. Nach einem ca dreiviertelstündigen Kriseninterventionsgespräch mit dem diensthabenen Psychologen wurde mir eine ambulante Psychotherapie oder aber eine Verhaltenstherapie empfohlen. Ich habe meine Krankenkassenkarte dann dort abgegeben und so einen Notfall / Vertretungsschein bekommen. Dann bin ich wieder abgezogen und sollte mich bzgl der Therapie an die kk wenden. Nach einem Anruf bei meiner PKK stellt sich heraus, dass ambulante Psychotherapien nicht von meiner Versicherung übernommen werden, sondern lediglich stationäre Psychotherapie (die ich sehr ungern machen würde)

Was kann ich bitte tun ? Meine Überlegungen bisher.

1. Zunächst hab ich die Kasse naiverweise gefragt, ob ich einen anderen Tarif wechseln kann. Kann ich zwar, aber dann wird die ambulante Therapie nicht übernommen. Ich gehe also davon aus, dass die Kasse spätesten weiss was Sache ist.

2. Im Leistungskatalog steht nicht explizit, dass Verhaltenstherapie (neben ambulanter Psychotherapie alternativ empfohlen, s.o.) nicht übernommen wird. Könnte es sein, dass die Kasse diese dann bezahlt?

3. Ich versuche eine stationäre Psychotherapie und dann bei dem Krankenhaus einen möglichst hohen Freiheitsgrad rauszuschlagen. Im Gefängnis gibt es schließlich sogar Freigang

4. Zu einer anderen Kasse wechseln, wenn die nicht schon jetzt alle wissen sollten, dass mir eine ambulante Psychotherapie empfohlen wurde.
:?

Habt Ihr Ideen? Vielen lieben Dank im Voraus !!!

röschen
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Beitrag von röschen » 29.06.2012, 12:11

Tja, die vielbeschworenen "besseren" Leistungen der PKK, wenn man den Vertrag nicht vor Unterschrift von einem Experten prüfen lässt, der keine Versicherungen verkauft.
Bei jeder anderen Kasse werden Sie Vorerkrankungen und Behandlungen angeben müssen, das geht nicht. Bleibt also nur stationär...

Gastleser

Beitrag von Gastleser » 03.07.2012, 00:46

Wechsel der Gesellschaft kommt nicht in Frage. Bitte auch nicht auf etwaige andere Meinungen hören, da bei verschwiegenen Angaben ein Rausschmiss bei der neuen Gesellschaft droht und man dann bestenfalls noch im Basistarif unterkommt (EUR 592,88 mtl. & Pflege).

Stationäre Psychotherapie muss indiziert sein, um geleistet zu werden. Das kann man sich nicht einfach selbst aussuchen.

Man kann zu recht beklagen, dass Tarife ohne ambulante Psychotherapie angeboten werden. Allerdings geht es leider vielen Kunden auch darum, dass sie deutlich weniger als in der GKV zahlen wollen. Bei jungen Selbständigen z.B. oft weniger als EUR 200 mtl.

Wenigstens haben viele Tarife sogenannte Optionsrechte auf Höherversicherung. In diesem Fall gibt es dann auch die Mehrleistung. Tipp: Abklären, ggfs. ist doch noch ein Wechsel innerhalb der jetzigen PKV möglich.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.07.2012, 06:36

Hallo,
wenn die PKK die Postbeamtenkrankenkasse ist, würde ich mich vor allem und frühzeitig über Weiterversicherungsmöglichkeiten im Falle der Scheidung informieren.

LG, Fee

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