Anwartschaftsversicherung für 2.Studium

Moderator: Czauderna

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Sunny
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Anwartschaftsversicherung für 2.Studium

Beitrag von Sunny » 23.06.2014, 20:33

Hallo,
ich stehe im Moment kurz vor meinem Bachelorabschluss und war die ganze Studienzeit über komplett in der PKV versichert, die von meinen Eltern getragen wurde. Nun habe ich mich entschieden ein Zweitstudium im Bereich Lehramt zu absolvieren. Ich muss/möchte das Zweitstudium selbst finanzieren und für diese Zeit in die GKV für Studenten rein, weil ich mir die private nicht selber leisten kann. Ich werde nach dem Studium dann ins Referendariat starten und dort zum Beamten auf Wiederruf ernannt werden. Ich könnte/möchte mich dann wieder zur Beihilfe ergänzend privat Krankenversichern. Ich könnte die private Krankenversicherung jetzt einfach kündigen und mich dann zu dem Zeitpunkt wieder anmelden, aber das Problem ist…ich wurde in den letzten Jahren wegen psychischer Probleme behandelt und die werden mich nie wieder in die PKV aufnehmen. Ich habe jetzt von dieser Anwartschaftsversicherung gehört. Kann ich die auch in so einem Falle in Anspruch nehmen?

Poet
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Beitrag von Poet » 23.06.2014, 22:04

@sunny: Wie alt bist Du?

Sunny
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Beitrag von Sunny » 24.06.2014, 12:19

Ich bin 26

Poet
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Beitrag von Poet » 24.06.2014, 14:48

@sunny: Dann könntest Du aus meiner Sicht auch beim Zweitstudium bis zur Vollendung des 30.LJ in die KVdS und dazu eine gesetzliche Kasse wählen. Ab dem 30.LJ könntest Du als frw. versicherter Student (Beitrag > 100€) bei der Kasse bleiben. Aufpassen musst Du, dass Du den Termin für den Eintritt nicht verpennst. Dieser ist der Eintritt der Versicherungspflicht, also genau mit Beginn des Zweitstudiums. Bitte lese die AGBs Deiner privaten Krankenversicherung wie sich diese durch Begründen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse beenden lässt. Manche wollen einen Nachweis, manche wollen eine Kündigung zum XXX, ggf. würde es Sinn machen, sich jetzt die Bedingungen der PKV für den späteren Wiedereinstieg als Beamter/anwärter per Anwartschaft zu sichern. Dazu solltest Du Dich genau beraten lassen.

Herby2011
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KVdS

Beitrag von Herby2011 » 24.06.2014, 16:34

Hallo,

zu beachten ist aber, dass für das erste Studium, währenddessen eine PKV bestanden hat, eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student stattgefunden haben muss. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Meines Wissens gilt das auch für ein weiterführendes Studium. Ist hier jemand fit in Sachen "Befreiung KvdS"? Sollte dass so sein, muss es bei der PKV bleiben.

Beste Grüße
Herby

Sunny
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Re: KVdS

Beitrag von Sunny » 24.06.2014, 18:10

Herby2011 hat geschrieben:Hallo,
zu beachten ist aber, dass für das erste Studium, währenddessen eine PKV bestanden hat, eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student stattgefunden haben muss. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Meines Wissens gilt das auch für ein weiterführendes Studium. Ist hier jemand fit in Sachen "Befreiung KvdS"? Sollte dass so sein, muss es bei der PKV bleiben.
Ja genau ich habe mir damals eine Befreiungsbescheinigung bei der AOK geholt. Ein Zweitstudium würde bei mir an einer anderen Uni stattfinden in einem anderen Studiengang. Das wäre dann doch wie ein komplett neues Studium oder nicht? Ein weiterführendes Studium wäre ja eher ein Masterstudium.

Poet
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Beitrag von Poet » 24.06.2014, 19:33

...das ist schwer zu beurteilen. Es gibt ein sehr altes Urteil in welchem bestätigt wurde, dass eine Befreiung selbst bei Unterbrechung durch Job auch für das nächste Studium gilt. 2011 kam ein neues Urteil zur Wirkung von Befreiungen, das darauf abstellt, dass Befreiungen nur bis zum Ende des die Befreiung auslösenden Tatbestandes gelten. Studium/Zweitstudium ist darin allerdings nicht explizit genannt. Ich würde die KVdS durchführen bei einem vollkommen neuen Studium. Stelle den Antrag bei der AOK und Du wirst sehen wie die das sehen. Nach Annahme erst die PKV beenden...

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.06.2014, 20:49

hmmm, wenn nicht zwischendurch Versicherungspflicht eintritt (z. B. durch eine Beschäftigung zwischen den beiden Studiengängen) wird es nach meiner Meinung schwer....
Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht hat befreien lassen, kann während der gesamten Dauer des Studierens nicht mehr in die gesetzliche studentische Krankenversicherung zurückkehren – und dies unabhängig von einem nahtlosen Hochschul- oder Studienfachwechsel oder einem Wechsel in einem Master-Studiengang. Ausnahme ist, wenn das Studium unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Studium aufgenommen wird. Dann wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht für dieses neue Studium eventuell nicht mehr.
Quelle: http://www.aok.de/niedersachsen/presse/ ... dex/page/1

ich würde mir daher nach Abschluss des ersten Studiums wahrscheinlich einen Job suchen, in dem ich pflichtig würde und dann - nach 6, 8 Wochen, wenn ich dann merken würde, dass das doch nicht das richtige ist, wieder ein Studium aufnehmen :D

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.06.2014, 21:00

hmmm, wie ich es eben geschrieben habe, funktioniert es

schau dir doch mal die Ergebnisniederschrift an - da steht es genau (Seiten 10 + 11, Punkt 4.3)

http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... i-2012.pdf

wegen der Anwartschaft würde ich mich beraten lassen

Sunny
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Beitrag von Sunny » 25.06.2014, 16:30

Lady Butterfly hat geschrieben:hmmm, wie ich es eben geschrieben habe, funktioniert es

schau dir doch mal die Ergebnisniederschrift an - da steht es genau (Seiten 10 + 11, Punkt 4.3)

http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... i-2012.pdf

wegen der Anwartschaft würde ich mich beraten lassen
Das hört sich schon mal gut an. Gibt es eigentlich Berater die sich mit solchen spizialfällen und Anwartschaftsversicherungen auskennen? Soll ich mich bei der AOK oder bei der TK melden? Am Telefon meiner PKV reden die nämlich manchmal viel wenn der Tag lang ist und am Ende hat es dann doch nicht gestimmt.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 25.06.2014, 18:36

Am Telefon meiner PKV reden die nämlich manchmal viel wenn der Tag lang ist und am Ende hat es dann doch nicht gestimmt.
mach die Anfrage schriftlich oder per E-Mail.... dann hast du die Antwort schwarz auf weiß :D

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.06.2014, 19:22

Sunny hat geschrieben:Soll ich mich bei der AOK oder bei der TK melden?
Du hast auch noch viele, viele andere Kassen zur Auswahl.
Hier im Forum halten wir uns mit Empfehlungen aber stark zurück, da wir als (größtenteils) Krankenkassenmitarbeiter nicht wirklich unparteiisch sein können. :wink:

Sunny
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Beitrag von Sunny » 28.06.2014, 22:02

Danke erstmal. Ich hoffe alles wird halbwegs unchaotisch verlaufen. Das mit dem Brief mache ich glaube ich tatsächlich.

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