beamter, jetzt pension, aber keine pkv

Moderator: Czauderna

röschen
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Re: danke amerin, dir auch

Beitrag von röschen » 26.06.2013, 00:05

herero hat geschrieben:aber wenn ich was übersehen habe, sagst mir.
Warum liest du nicht deinen Faden von Anfang an nochmal durch und notierst dir, was du inzwischen vergessen hast?

herero
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hey

Beitrag von herero » 26.06.2013, 00:34

welchen faden?

herero
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hey poet

Beitrag von herero » 26.06.2013, 00:43

ics duch gut, so testet jeder die toleranz.

is spass, ich will nur nix falschmachen, kenn mich mich ja auch nicht aus.

darum bin ich ja auch für jeden tipp dankbar

mfg

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 06:44

Poet hat geschrieben:@herero: Also ich habe es bisher nicht geschafft, dass Rossi oder derKVProfi zum Arzt müssen, um sich Blutdrucksenker verabreichen zu lassen aber Du bist echt nah dran.

Mit wieviel Ausrufezeichen nur für Dich sollen denn die Helferlein hier noch schreiben?
Ja, der Blutdruck ist deutlich gestiegen!

Ich leide eben nur an körperlichem übergewicht ;-)

Die Dokumentation wird vom Versicherungsvermittler erstellt und vom kunden unterzeichnet!

Sie müssen eben darauf achten, dass alle seine Aussagen, die relevant sind, enthalten sind!

Ein für Sie kostenpflichtiger Versicherungsberater ist IHR Berater und hat keinerlei Vermittlungsinteressen!

Sie haben sich entschieden, werden sich im Rahmen der Beratung nun alleine damit herum schlagen müssen! So ist es!

Und weiterschauen gibt es nicht - basistarif ist hier die Endstation. Sie könnten zwar theoretisch einen tarifwechsel nach § 204 VVG verlangen, allerdings werden die Spielregeln dafür bereits beim Abschluss Basistarif festgelegt. Vorstellbar ist ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von 999% (nicht auf die Mehrleistung, sondern auf den Grundschutz gemäß Basistarif)! Für die Mehrleistungen kommt dann noch ein Zuschlag :( oder man verzichtet auf die Mehrleistungen!
Zuletzt geändert von derKVProfi am 26.06.2013, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.

herero
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blutdruck

Beitrag von herero » 26.06.2013, 21:49

ich danke erst mal allen die mir hier so super geholfen haben!!!

morgen termin ich meld mich dann,
nochmals danke, danke

mit besten grüßen

herero
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so, das war der termin

Beitrag von herero » 27.06.2013, 21:06

hallo an alle tippgeber, spezielle wissen wen ich meine.

ich weiss jetzt auf jeden fall, lasst nie jemanden der älter ist und keine ahnung von der materie hat da auflaufen.

es ging also los,( hey kvprofi, er hat sich nicht vorgestellt), der junge mann war vertretung für den eigentlichen vertreter. also alles geschildert, den ausgefüllten antrag übergeben.

dann ging der spaß los. er meinte als beamter sei er ja versichert, erzählte immer basistarif gibt es nur bei 100% pkv. also brauch er keine pkv.

hm, argumente angehört, dann dank eurer hilfe paar argumente gebracht die dagegen sprechen, zahlen genannt, also die 189, als beitrag, fragte mich erstaunt woher ich das weiss?
ist doch egal, also ende vom lied er muss das zur prüfung abgeben,
aber vertrag kommt spätestens bis mitte nächster woche.

ich denk und hoffe dat is durch,
aber vielen vielen dank,
dat is für die angehörigen nicht leicht so eine sch***situation.
nochmals danke

mit mehr als freundlichen grüßen

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 21:18

Laut VersVermV muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?

Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!

Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.

Welcher Beginn stand denn im Antrag!

p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.

herero
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hallo kvprofi

Beitrag von herero » 27.06.2013, 22:26

jetzt wird es aber noch mal schwer auf der zielgeradeaut VersVermV

muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
das wären dann ich und mein alter herr

Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passen

Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständig

Welcher Beginn stand denn im Antrag!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.
jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt


p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.
_________________
Thorulf Müller
derKVProfi

derKVProfi

Re: hallo kvprofi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 23:34

herero hat geschrieben:
jetzt wird es aber noch mal schwer auf der zielgeradeaut VersVermV


Sorry - Tippfehler - Zeilgeraden! VersVermV - http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/ - § 11 Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:

1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er

a) als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
b) als Versicherungsvertreter

aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
bb) nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter,
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder

c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung

bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,

4. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
5. die direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
6. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
7. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

(2) Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter die Mitteilungspflichten nach Absatz 1 erfüllen.
(3) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.
muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
das wären dann ich und mein alter herr

Das reicht - Beschweren sie sich beim Versicherer schreiftlich, dass der Versicherungsverterter gegen die VersVermV verstoßen hat. Kopie na den PKV-Ombudsmann, das zuständige Ordnungsamt und das BaFin!
Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passen

Es gibt einen Tarifbeitrag und einen Zahlbeitrag! Der Tarifbeitrag liegt für Ihren Vater über dem Zahlbeitrag! Der Zahlbeitrag ergibt sich aus dem sich veränderden Höchstbeitrag multipliziert mit dem Restkostenfaktor (100-Beihilfe), amximal Tarifbeitrag zuzüglich Tarifbeitrag PVB!! Er ändert sich automatisch, wenn sich der Höchstbeitratg verändert bzw. bei Beitragsanpassungen, wenn der Höchstbeitrag nicht erreicht wurde! Eine detaillierte laienverständliche Darstellung umfasst mehr als 1 Seite!
Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständig

Seine Zuständigkeit ist völlig irrelevant! Entscheidend ist sein Status laut VVG und VersVermV! Woher wissen Sie das, wenn er keine Erstinformation gemäß § 11 VersVermV in Textform vorgelegt hat!
Welcher Beginn stand denn im Antrag!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.

Ein Beginn steht im unterschriebenen Antrag und nicht im willkürlichen Ermessen des Vertreters oder der Gesellschaft! Es geht auch nicht dfarum, was er schafft, sondern was beantragt ist!

jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt

Was er denkt oder sagt ist irrelvant - es gibt Gesetze und Verordnungen!

herero
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hallo kvprofi

Beitrag von herero » 27.06.2013, 23:53

jetzt hab ich wieder bedenken, ich denk nich das ich viel falsch gemacht hab.
aber wenn dem so sei, würde ich mich gerne nochmal an dich wenden.

die sache an dich übergeben, dann kann können sie mir ja ja mal mitteilen was so ein mandat kostet.

mfg
im moment der nicht sicher ist

herero
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hallo kvprofi

Beitrag von herero » 30.06.2013, 00:09

wie gesagt, ich grübel noch immer, mit das was gesagt hast zahlbeitrag und so,, da komm ich echt ins schwitzen, also wenn ich darf würd ich mich am mittwoch melden. so oder so ob alles glatt gegangen ist oder nicht.

langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen

derKVProfi

Re: hallo kvprofi

Beitrag von derKVProfi » 30.06.2013, 14:38

herero hat geschrieben:wie gesagt, ich grübel noch immer, mit das was gesagt hast zahlbeitrag und so,, da komm ich echt ins schwitzen, also wenn ich darf würd ich mich am mittwoch melden. so oder so ob alles glatt gegangen ist oder nicht.

langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen
Jederzeit gerne - meine E-Mail ist ja bekannt - alles andere über PN??

herero
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Hallo KVprofi

Beitrag von herero » 26.07.2013, 23:25

Auch wenn Sie mich für völlig degeneriert halten,
es wird absolut verzögerungstaktik von denen gefahren, wie ich schon sagte wir waren da, antrag war weg.

Der vermittler wollt sich melden, kam nix. Angerufen, jaja mach, dann kam
heute der Antrag aus Wiesbaden, mit gesundheitsprüfung und so.

Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.

Frage: Wie geh ich damit jetzt um

MFG
Ich weiß, ich hätts besser wissen müssen dank eurer Tipps

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.07.2013, 06:12

Gesundheitsfragen? Oder Gesundheitsprüfung?

Ist denn kein Versicherungsantrag damals gefeertigt worden?

Sorry, aber ohen "Akteneinsicht" ist es nicht möglich zu helfen!

Ich hatte es mehrfach gesagt, dass professionelle Unterstützung hilfreich wäre - die ist aber kostenpflichtig!

amerin

Re: Hallo KVprofi

Beitrag von amerin » 27.07.2013, 11:24

herero hat geschrieben:Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.
Zwei Bsp.: LG Hildesheim Az. 3 O 205/10 / LG Dortmund Az. 2 O 159/12

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