Befreiung von der Versicherungspflicht

Moderator: Czauderna

GS
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Re: Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitrag von GS » 30.05.2020, 14:29

Hallo webfox,
der geschrieben hat:
Unsere Unsicherheit bei der ganzen Angelegenheit ist einfach die, dass niemand, weder AG noch eine GKV hier verbindliche, noch besser schriftliche Auskünfte geben wollen oder können, denn wir wollen natürlich keinen Fehler machen mit der Folge, dass alles wieder rückabgewickelt werden muss
Besser, ausführlicher und "schriftlicher" als zuvor von heinrich in mehreren Antworten wirst Du es auf die Schnelle nicht erhalten. Mein Tipp: Halte Dich einfach an das, was er schreibt. Auch die Perspektive "PKV-Basistarif" skizziert er treffend. Deine Frau wird Dir die Knochen verfluchen, wenn Du daran beteiligt warst, sie dort hinein zu bugsieren.

Sollte sie in der PKV bleiben, hat sie - da vor 2009 eingetreten - als letztes Mittel der Wahl immer noch die Möglichkeit, in den PKV-Standardtarif zu wechseln. Der ist im Vergleich zum Basistarif leistungsstärker, z. B. höhere GOÄ-Faktoren erstattungsfähig, und vor allem beitragsgünstiger, und zwar je länger die Vorversicherungszeit im Ausgangstarif und tendenziell je leistungsstärker dieser ist.

Gruß
von GS

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