Befristete Offerte für Angestellte mit Vorerkrankung

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CiceroOWL
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Befristete Offerte für Angestellte mit Vorerkrankung

Beitrag von CiceroOWL » 30.04.2013, 07:01

aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/837324/pkv-oeffnet-befristete-offerte-angestellte-vorerkrankung.html

aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/828643/debeka-neue-policen-kranke.html?sh=2&h=394336984

KÖLN. Mit einer befristeten Öffnungsaktion wollen private Krankenversicherer (PKV) den Makel der Rosinenpickerei loswerden.

Sie bieten Angestellten mit Vorerkrankungen bis zu sechs Monate nach dem erstmaligen Erreichen der Versicherungspflichtgrenze die Aufnahme in die PKV an.
Da kann amn ja mal gespannt sein wie das ausgeht...
Ihr sind inzwischen die Signal Iduna und ganz aktuell die HUK-Coburg gefolgt. Auch die Barmenia plant einen solchen Schritt.
pkv.de/presse/pressearchiv/2013/buergerzwangsversicherung-vernichtet-arbeitsplaetze.pdf

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 30.04.2013, 07:46

Da kann man eigentlich sehr entspannt sein und der Schritt ist überfällig.

Wichtig dabei ist, dass die Regelung nur für die erstmalige Versicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.

Nun stellt sich die Frage, wieviel schwer kranke Menschen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Das passiert meistens im Zusammenhang mit einer Beföderung.

Ich weiß, dass man Personalentscheidungen nur auf neutralen Fakten begründen darf, und Krankheiten, Geschlecht, Rasse oder Religion keine Rolle spielen sollen/dürfen Aber glauben Sie mir, die Gründe wird es geben!

Und wenn ich einen insulinpflichtigen Diabetiker nehme, dann bekomme ich hier eher den, den man versichern kann, weil er sich mit seiner Krankheit positiv auseinandersetzt!

Der Zeitpunkt ist objektivierbar, die Erstmaligkeit ist objektivierbar und die Rahmenbedingungen sprechen für ein überproportional gesunden Zugang in gewünschten Altersgruppen.

Dazu komt der werbe- und Imageeffekt und das zeitfenster, dass den Druck der Entscheidung erhöht!

Ich hatte es nie verstanden, dass die PKV die guten Erfahrungen aus dem Beamtengeschäft nicht auf die Angestellten übertragen hat. Der Vorschlag stammt übrigens aus dem Jahr 2000. Die älteren PKV Vorstände im Verband haben immer "nein" gesagt! Langsam scheint der Druck größer zu werden. Man beachte die Pressemitteilung von 24.04.2013 - die PKV Vollversicherten gehen zurück.

pkv.de/presse/

Poet
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Beitrag von Poet » 30.04.2013, 20:41

derKVProfi hat geschrieben:Wichtig dabei ist, dass die Regelung nur für die erstmalige Versicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.
...wieso eigentlich bis zu 6 Monate nach Überschreiten der JAEG? Gibt es dafür einen rechnerischen Grund?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 01.05.2013, 14:56

Einen rechnerischen Grund gibt es dafür nicht. Man hätte auch 5 oder 7 Monate nehmen können.

Das ist eine Anlehnung zu der seit mehr als 25 Jahren bestehenden Beamten-Öffnungs-Aktion.

Die Fristsetzung steht auch so in Bezug auf den Zugang zum Basistarif im Gesetz! Auch hier eine Anlehnung!

Das sind die Gründe für die 6 Monate!

Zur Fristsetzung insgesamt: es geht um die Free-Raider-Effekte und um das Phänomen Moral-Hazard, also den Wunsch Absicherungen zu wählen, wenn das Haus schon brennt oder der Brandstifter zumindest schon Brandbeschleuniger verschüttet hat bzw. ums Haus schleicht! Man braucht einen objektivierbaren Tatbestand um subjektive Inanspruchnahme einzugrenzen!

P.S.: Das Wort A n a l o g i e wird ge"***"?

Poet
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Beitrag von Poet » 01.05.2013, 17:09

derKVProfi hat geschrieben:Einen rechnerischen Grund gibt es dafür nicht. Man hätte auch 5 oder 7 Monate nehmen können.

Das ist eine Anlehnung zu der seit mehr als 25 Jahren bestehenden Beamten-Öffnungs-Aktion.

Die Fristsetzung steht auch so in Bezug auf den Zugang zum Basistarif im Gesetz! Auch hier eine Anlehnung!

Das sind die Gründe für die 6 Monate!

Zur Fristsetzung insgesamt: es geht um die Free-Raider-Effekte und um das Phänomen Moral-Hazard, also den Wunsch Absicherungen zu wählen, wenn das Haus schon brennt oder der Brandstifter zumindest schon Brandbeschleuniger verschüttet hat bzw. ums Haus schleicht! Man braucht einen objektivierbaren Tatbestand um subjektive Inanspruchnahme einzugrenzen!

P.S.: Das Wort A n a l o g i e wird ge"***"?
@derKVProfi: Okay, Danke!

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