Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Moderator: Czauderna

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andreandre
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Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Beitrag von andreandre » 06.03.2018, 21:49

Hallo zusammen, ich war als Arbeitnehmer am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Krankenversicherungspflicht befreit und in einer PKV versichert (Nachweise habe ich).

Gilt für mich jetzt lebenslang (egal unter welcher Konstellation) die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch wenn ich zwischenzeitlich (2004) aufgrund von Arbeitslosigkeit für ein paar Wochen gesetzlich versichert war?

Ich frage deswegen, weil ich für einen gewissen Zeitraum (1-2 Jahre) meine Arbeitszeit etwas reduzieren möchte und versicherungspflichtig würde, allerdings nicht wenn für mich die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gälte.

Nachfrage: Alternativ könnte ich auch auf eine Stelle mit weniger als 50% der Arbeitszeit wechseln (statt 40 also z.B. 19,75 Stunden). Dann hätte ich in jedem Fall das Recht auf Befreiung (bin seit 2004 ununterbrochen in der PKV)? Verstehe ich das richtig?

Kaveo
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Beitrag von Kaveo » 21.03.2018, 10:52

Hi,

sofern du ausschließlich auf Grund der gesteigerten JAE krankenversicherungspflichtig bei der GKV wirst, kannst du dich von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag freistellen lassen.
Dies bedeutet aber, dass du nicht mehr in die GKV darfst, solange dieses Arbeitsverhältnis besteht.

Die Freistellung muss jedes mal neu beantragt werden, wenn neue Umstände die Krankenversicherungspflicht auslösen.

Durch Prüfung des Antrages kann folgedes aber passieren:
Zum Januar fällst du unter die JAE, dein Arbeitgeber meldet dich bei der GKV an, du stellst den Antrag und stellst dich frei. Die PKV musst du bestehen lassen und für den Januar wirst du doppelte Beiträge zahlen müssen.
Das ganze gilt auch für Teilzeit.

ABER, folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um sich freistellen zu lassen:
- Teilzeit mit maximal 50% der üblichen Arbeitszeit (also z.B. maximal 20h statt sonst 40h-Woche)
- Bei Vollbeschäftigung muss die JAE überschritten sein (also bei 40h-Woche, es gilt für dich die ermäßigte JAE)
- Du musst die letzten 5 Jahre über der JAE gelegen haben

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