Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Moderator: Czauderna

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Miep
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Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Beitrag von Miep » 26.04.2024, 16:48

Guten Tag,ich würde gern wissen,ob es erlaubt ist,dass ein Pflegekind privat krankenversichert ist (ohne Beihilfeanspruch),wenn die leiblichen Eltern bereit sind den Beitrag weiter zu zahlen. Die leiblichen Eltern sind GKV versichert,haben das Kind aber freiwillig voll privat, versichert,damit es bessere Leistungen hat. Oder besteht die Verpflichtung die PKV zu kündigen und das Kind über die leiblichen Eltern oder die Pflegeeltern gesetzlich zu versichern (beitragsfreie Familienversicherung)? Kann das Jugendamt das verlangen? Danke

GS
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Re: Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Beitrag von GS » 26.04.2024, 20:15

Hallo Miep,

Die Sache scheint mir komplexer zu sein als es aus dem Eingangstext hevorgeht. Vielleicht bauen wir den im Folgenden etwas auseninander:
Miep schreibt
Guten Tag,ich würde gern wissen,ob es erlaubt ist,dass ein Pflegekind privat krankenversichert ist (ohne Beihilfeanspruch),wenn die leiblichen Eltern bereit sind den Beitrag weiter zu zahlen. Die leiblichen Eltern sind GKV versichert,haben das Kind aber freiwillig voll privat, versichert,damit es bessere Leistungen hat.
Grundsätzlich und rein versicherungsrechtlich gesehen: Ja, ist erlaubt. Einen zwischen Versicherungsnehmer (hier. leibl. Elternteil ) und privaten Krankenversichererer geschlossenen Vertrag kann der Versicherer nicht einseitig kündigen. Jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss alle Fragen des Versicherers zutreffend beantwort hat, hier insbesondere die Frage, wo und wie das neu zu versichernde Kind zurzeit krankenversichert ist. Wurde "Familienversicherung, fortbestehend" angegeben und der Versicherer den Antrag dennoch angenommen hat, ist insoweit alles in Butter. Wobei natürlich immer noch hinterfragt werden kann und darf, was der tiefere Sinn der Doppelversicherung ist? Besteht eine zwischenzeitliche Erkrankung des Kindes, die mit gesetzlichem Versicherungsschutz nur unzureichend abgedeckt wäre? Wenn nicht, könnte man mit dem Differenzbeitrag für das Kind auch was anderes Sinnvolles bzgl. Zukunftsvorsorge anstellen. Zwischenlösung: Aus der Voll- eine Zusatzversicherung machen, Differenzbeitrag anderweitig verwenden/anlegen.
Oder besteht die Verpflichtung die PKV zu kündigen und das Kind über die leiblichen Eltern oder die Pflegeeltern gesetzlich zu versichern (beitragsfreie Familienversicherung)? Kann das Jugendamt das verlangen? Danke
Hier, auf dem jugend- bzw. familienrechtlichen Gebiet muss ich passen.

Welche Gründe führt das Jugendamt, das offenbar hinter dem Kündigungsdruck steht, an? Nennt es da eine Rechtsgrundlage oder stößt es sich nur an der Doppelversicherung an sich, nach dem Motto "das hatten wir ja noch nie!!" Für die Beiträge muss das Amt ja nicht aufkommen, oder etwa doch, und wenn es nur indirekt wäre?

Gruß
von GS

Miep
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Re: Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Beitrag von Miep » 27.04.2024, 09:34

Hallo GS,das Kind wurde damals (2019) voll privat versichert,weil es Einkünfte hatte,die dazu führten,dass es nicht beitragsfrei über die GKV familienversichert werden konnte. Es besteht also keine Doppelversicherung. Die Einkünfte hat es nicht mehr,aber die leiblichen Eltern wollten das Kind trotzdem in der PKV belassen,damit es besser abgesichert ist und sind bereit,den Beitrag auch dann weiter zu zahlen,wenn das Kind auf unbestimmte Zeit in einer Pflegefamilie lebt. Nein,das Jugendamt würde für die Krankenversicherung nicht aufkommen. Es hieß,dass der Status Pflegekind eine PKV ausschließt.

GS
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Re: Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Beitrag von GS » 27.04.2024, 10:45

Miep schreibt:
Die Einkünfte hat es nicht mehr,aber die leiblichen Eltern wollten das Kind trotzdem in der PKV belassen,damit es besser abgesichert ist und sind bereit,den Beitrag auch dann weiter zu zahlen,wenn das Kind auf unbestimmte Zeit in einer Pflegefamilie lebt.
Mit dem Wegfall der eigenen Einkünfte des Kindes lebt die Familienversicherung in der GKV automatisch auf, wenn auch die übrigen Voraussetzungen (z.B. Alter, Wohnsitz im Inland) vorliegen. Damit ist zwar Doppelversicherung eingetreten, aber versicherungsvertragsrechtlich kein Zwang, deshalb die Vollversicherung zu beenden (Recht ja, Zwang nein).
Nein,das Jugendamt würde für die Krankenversicherung nicht aufkommen. Es hieß,dass der Status Pflegekind eine PKV ausschließt.
Was heißt "Es hieß"? Telefonische oder mündliche Auskunft/Meinungsäußerung oder schriftlich mit rechtlicher Grundlage (Gesetz, Verordnung, §§)?

Was die Sache von der Beurteilung durch nicht involvierte Dritte auch nicht gerade einfacher macht, ist der fehlende bzw. zurückgehaltene Hintergrund der Pflegekind-Situation. Leben die offenbar solventen Eltern entfernt im Ausland, dass sie sich nicht selbst um das Kind kümmern? Besteht Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und dem Jugendamt oder läuft alles über die Pflegeeltern? Wären die Pflegeeltern bereit und in der Lage, mit der fortbestehenden privaten Vollversicherung für das kind umzugehen bis hin zur Abrechnung mit Leistungserbringern und mit der PKV?

Und wohl noch die ein oder andere Frage mehr. Mit dem bisher gepflegten Salamismus wird Miep da nicht sehr weit kommen.

Czauderna
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Re: Darf Pflegekind privat versichert bleiben?

Beitrag von Czauderna » 28.04.2024, 19:31

Hallo
die Familienversicherung ist keine Antragsversicherung, entweder sie besteht oder sie besteht nicht.
Wenn sie besteht, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, dann ist der familienversicherte Angehörige nicht verpflichtet auch die Leistungen der kostenlosen Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, sondern er/sie kann die notwendigen Leistungen selbst bezahlen oder auch durch eine PKV-Versicherung abdecken. Eine solche PKV-Versicherung kostet allerdings Geld, auch für Kinder , und die Beiträge muss jemand bezahlen.
Wer das ist, spielt vordergründig keine Rolle, das Sozialamt wird es mit Sicherheit nicht tun und bei anderen eventuellen Beteiligten wird dies auch passieren, wenn nicht auf freiwilliger Basis. Bliebe nur noch der Rechtsweg übrig, also müssen im Falle eines Pflegekindes die Pflegeeltern oder sogar die leiblichen Eltern die Beiträge übernehmen, obwohl für das Pflegekind ein Anspruch auf Familienversicherung rechtsverbindlich festgestellt wurde.
Ich meine - nein, müssen sie nicht.
Gruss
Czauderna

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