EUKV/ Folgeversicherung

Moderator: Czauderna

ErnstXV
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Beitrag von ErnstXV » 13.11.2014, 09:08

Poet hat geschrieben:...Mensch, Ernst. Das Urteil ist hier bekannt. Da hat eine Versicherte geklagt, welche von der Tricare weg zur GKV wollte. Welchen Bezug hat das zum gewollten Wechsel zur EWR-Versicherung? Und wo bitte hat die AOK da gewonnen und weshalb sollte der Spibu sich dazu äußern und sich freuen oder nicht freuen?
Die us-amerikanische TRCARE (ist die überhaupt in D zugelassen?) wird (im Sinne der AOK!) als "Vollversicherung im Sinne des §193 Abs-3 VVG" vom BSG "anerkannt" -

EU-Versicherer dagegen, die praktisch den gleichen Leistungsumfang bieten, werden von GKV u. PKV abgelehnt, ja regelrecht bekämpft .... siehe: https://www.pkv.de/service/pkv_publik/a ... dem-feuer/

Das passt irgendwie nicht zusammen!
Wer hat bzw. "spricht" denn nun Recht - das Bundessozialgericht, oder die Spitzenverbände der Kassen?? :? ErnstXV

Poet
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Beitrag von Poet » 13.11.2014, 19:36

@Ernst: Tricare ist nicht gleich den besagten nicht anerkannten EWR-Krankenversicherungen...bitte damit beschäftigen.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.11.2014, 20:21

Poet hat geschrieben:...bitte damit beschäftigen.
ich glaube, das gehört nicht zu den Stärken von Ernst XV, sonst hätte er in dem Urteil gelesen, was "Tricare" aus dem von ihm zitierten Urteil ist
....1959 heiratete sie einen amerikanischen Soldaten.....nach dem Tod ihres Ehemannes kehrte sie 1987 nach Deutschland zurück....Seit 1984 bezieht sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine amerikanische Witwenrente, von der Beiträge für eine amerikanische Krankenversicherung (TRICARE) abgezogen werden.....TRICARE ist dem amerikanischen Verteidigungsministerium unterstellt und führt die medizinische Versorgung des US-Militärpersonals sowie deren Angehöriger und Hinterbliebener durch. Für die Klägerin gilt ein Auslandstarif, nach dem sie neben ihren monatlichen Beiträgen einen jährlichen Eigenanteil von bis zu 3000 US-Dollar zu leisten hat. Die Versicherung deckt ambulante und stationäre Krankenbehandlung, klinische Prävention sowie Heil-, Hilfs- und Arzneimittel ab; nicht enthalten sind Zahnbehandlungen und eine Pflegeversicherung.....
ich glaube kaum, dass das US-amerikanische Verteidigungsministerium daran interessiert ist, Versicherungen für Menschen anzubieten, die dem deutschen Krankenversicherungssystem entfliehen möchten - und ich glaube auch nicht, dass deutsche Zivilpersonen Zugang zu der hier gemeinten Versicherung Tricare haben :wink: :o :?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.11.2014, 20:33

ErnstXV hat geschrieben: Die us-amerikanische TRCARE (ist die überhaupt in D zugelassen?) wir[d (im Sinne der AOK!) als "Vollversicherung im Sinne des §193 Abs-3 VVG" vom BSG "anerkannt" -

EU-Versicherer dagegen, die praktisch den gleichen Leistungsumfang bieten, werden von GKV u. PKV abgelehnt, ja regelrecht bekämpft .... siehe: https://www.pkv.de/service/pkv_publik/a ... dem-feuer/

Das passt irgendwie nicht zusammen!
Wer hat bzw. "spricht" denn nun Recht - das Bundessozialgericht, oder die Spitzenverbände der Kassen?? :? ErnstXV
Das passt zusammen, wenn man die Übergangsbestimmungen zum 01.04.2007 mit einbezieht. Was das BSG übrigens in der Urteilsbegründung genauestens ausführt:
BSG hat geschrieben: Wegen der subsidiären Ausgestaltung des § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V wie auch des § 193 Abs 3 S 1 VVG kann mit Rücksicht auf den dargestellten historischen und systematischen Kontext insbesondere nicht angenommen werden, dass mit der Einführung der Versicherungspflicht Absicherungen außerhalb von GKV und PKV, die die Mindestvoraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 193 Abs 3 S 1 VVG bereits erfüllten, abgelöst und durch die Versicherung in der PKV oder der GKV ersetzt werden sollten. Hierfür spricht vor allem auch die nicht auf Verträge in der PKV beschränkte (vgl BGH Urteil vom 4.4.2012 - IV ZR 125/11 - VersR 2012, 752) Altvertragsregelung des § 193 Abs 3 S 3 VVG, wonach ein vor dem 1.4.2007 vereinbarter Krankheitskostenversicherungsvertrag den Anforderungen an die Erfüllung der Versicherungspflicht genügt, unabhängig davon, ob die tariflichen PKV-Leistungen, welche dem Versicherungsnehmer gewährt werden, den gesetzlichen Mindestumfang nach § 193 Abs 3 S 1 VVG abdecken (vgl BGH Urteil vom 4.4.2012, aaO).

Poet
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Beitrag von Poet » 14.11.2014, 00:52

Lady Butterfly hat geschrieben:ich glaube kaum, dass das US-amerikanische Verteidigungsministerium daran interessiert ist, Versicherungen für Menschen anzubieten, die dem deutschen Krankenversicherungssystem entfliehen möchten - und ich glaube auch nicht, dass deutsche Zivilpersonen Zugang zu der hier gemeinten Versicherung Tricare haben :wink: :o :?
@LB: ...und ich glaube nicht, dass diese KV jmd. ohne die parallele Rente dazu ernsthaft haben wollen würde.

@GKV: Yeah, that's right. Und der Satz hier "den gesetzlichen Mindestumfang nach § 193 Abs 3 S 1 VVG abdecken" das ist was für Ernst's Hausaufgabe.

ErnstXV
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Beitrag von ErnstXV » 14.11.2014, 18:18

KKA hat geschrieben:..... Sorry Ernst, aber hier schießt Du über das Ziel hinaus. PS. Ich bin kein Kassenmitarbeiter :-)
Zugegeben, meine Reaktion auf war etwas heftig ... der Beitrag von vlac ist allerdings auch nicht "ohne".

So kann leicht der Eindruck entstehen: Derjenige, der zu einer EU-Versicherung wechselt, macht sich einer Straftat verdächtig, und (bevor er in den Knast geht) sollte (er) deshalb "eine eingehende juristische Beratung in Anspruch nehmen".

Sorry, aber da fühle ich mich schon leicht angegriffen....
Möglicherweise hätte ich mehr "Verständnis", wenn man über die Person und seine Beweggründe, die sich hinter "vlac" versteckt, etwas mehr erfahren würde.


Dass die EWR-Versicherung nicht das "Nonplusultra", geschweige den die Lösung des Problems ist, ist mir schon klar.
Aber wärs nicht an der Politik, endlich eine wirklich solidarische und kosteneffiziente Krankenversicherung einzuführen anstatt immer nur an den Symptomen herumzudoktern?

Das "Problem" besteht offensichtlich darin, dass einige mit dem derzeitigen System nicht nur "ganz gut" leben, sondern auch die Politik ganz gut "im Griff" haben.

Übrigens: Dass Du "kein Kassenmitarbeiter" bist, den "Verdacht" hatte ich von Anfang an.
..wäre auch ziemlich langweilig hier, wenn nur Kassenmitarbeiter vertreten wären :) Gruß ErnstXV

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 15.11.2014, 11:20

ErnstXV hat geschrieben: Aber wärs nicht an der Politik, endlich eine wirklich solidarische und kosteneffiziente Krankenversicherung einzuführen anstatt immer nur an den Symptomen herumzudoktern?
Solidarisch und kosteneffizient? Du meinst sowas wie die GKV? Hmm ...

vlac
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Beitrag von vlac » 15.11.2014, 16:00

Hallo,

zunächst einmal, @KKA: Ich habe es gerade erst im Bürgerversicherung-Thread gesehen, und möchte Dir ebenfalls gute Besserung wünschen.

Meine Aussagen hier im Thread richteten sich an @werther123, und ich frage mich, wie man zu dem Ergebnis kommen kann, dass ich ihm oder jemandem anderen damit hatte unterstellen wollen, eine Straftat begangen zu haben.

Die hier besprochene Thematik ist höchst komplex, und greift unter Umständen tief in das weitere Leben ein. Ich hatte in meinen Ausführungen ausgedeutet, dass die in seinen Ausführungen angegebene Bafin-Nummer zu keinem der beiden von ihm genannten Unternehmen gehört. Das lässt sich sehr einfach an Hand der Datenbank der Bafin nachvollziehen, Das Gesetz spricht aber von "für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen", und ich persönlich denke, dass es in seinem eigenen Interesse sein sollte, sich sehr genau erklären zu lassen, was das nun genau bedeutet, denn es besteht die Möglichkeit, dass das abgeschlossene Produkt gar nicht für den deutschen Mark geeignet ist.

Es gibt Dinge, über die man aus der Ferne nur Mutmaßungen anstellen kann, die aber, weil sie eine solche Tragweite haben, durchaus der Klärung verdienen. Und das kann zufriedenstellend nur durch einen Anwalt geschehen, der einem exakt erklärt, was das alles bedeutet, bevor man sich in einen Kampf mit der Krankenkasse begibt, und bevor man sich möglicherweise im Krankheitsfall mit Fragen der Kostenübernahme auseinander setzen muss.

Mir geht es darum: Jeder, der eine solche Versicherung abschließt, sollte sich sehr genau darüber beraten lassen, was dieses Produkt kann, was es nicht kann, und was genau in bestimmten Konstellationen geschehen wird.

Die Frage, welches Unternehmen denn nun was in Deutschland tun darf und will, ist von außen nahezu unmöglich zu beurteilen; Konstrukte wie deutsches Unternehmen vertreibt Produkte eines britischen Unternehmens, die tatsächlich das Produkt eines dritten Unternehmens sind, sind recht intransparent, und ich würde mich nicht auf die Erklärungen derjenigen verlassen, die an dieser Kette beteiligt sind.

ErnstXV
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Beitrag von ErnstXV » 15.11.2014, 17:15

Swantje B. hat geschrieben:Solidarisch und kosteneffizient? Du meinst sowas wie die GKV? Hmm ...
"Sowas" meinte ich eben gerade nicht.... :D ErnstXV

KKA
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Beitrag von KKA » 15.11.2014, 17:41

vlac hat geschrieben:Hallo,

zunächst einmal, @KKA: Ich habe es gerade erst im Bürgerversicherung-Thread gesehen, und möchte Dir ebenfalls gute Besserung wünschen.

Meine Aussagen hier im Thread richteten sich an @werther123, und ich frage mich, wie man zu dem Ergebnis kommen kann, dass ich ihm oder jemandem anderen damit hatte unterstellen wollen, eine Straftat begangen zu haben.

Die hier besprochene Thematik ist höchst komplex, und greift unter Umständen tief in das weitere Leben ein. Ich hatte in meinen Ausführungen ausgedeutet, dass die in seinen Ausführungen angegebene Bafin-Nummer zu keinem der beiden von ihm genannten Unternehmen gehört. Das lässt sich sehr einfach an Hand der Datenbank der Bafin nachvollziehen, Das Gesetz spricht aber von "für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen", und ich persönlich denke, dass es in seinem eigenen Interesse sein sollte, sich sehr genau erklären zu lassen, was das nun genau bedeutet, denn es besteht die Möglichkeit, dass das abgeschlossene Produkt gar nicht für den deutschen Mark geeignet ist.

Es gibt Dinge, über die man aus der Ferne nur Mutmaßungen anstellen kann, die aber, weil sie eine solche Tragweite haben, durchaus der Klärung verdienen. Und das kann zufriedenstellend nur durch einen Anwalt geschehen, der einem exakt erklärt, was das alles bedeutet, bevor man sich in einen Kampf mit der Krankenkasse begibt, und bevor man sich möglicherweise im Krankheitsfall mit Fragen der Kostenübernahme auseinander setzen muss.

Mir geht es darum: Jeder, der eine solche Versicherung abschließt, sollte sich sehr genau darüber beraten lassen, was dieses Produkt kann, was es nicht kann, und was genau in bestimmten Konstellationen geschehen wird.

Die Frage, welches Unternehmen denn nun was in Deutschland tun darf und will, ist von außen nahezu unmöglich zu beurteilen; Konstrukte wie deutsches Unternehmen vertreibt Produkte eines britischen Unternehmens, die tatsächlich das Produkt eines dritten Unternehmens sind, sind recht intransparent, und ich würde mich nicht auf die Erklärungen derjenigen verlassen, die an dieser Kette beteiligt sind.
Danke, vlac.

Genau darum geht es doch: der Intransparenz (Leistungsumfang und Kosten) britischer Produkte, die in D von Drittanbietern verkauft werden. Mich würde interessieren, ob hier jemand Leistungen von EU Anbietern in Anspruch genommen und welche Erfahrungen die/derjenige damit gemacht hat.

Zu bedenken ist sicher auch, dass jeder an dieser Dienstleistung Beteiligte, also der GB Versicherer, der GB Makler/Agent und der deutsche Vertriebler, Gewinn orientiert arbeitet. Bei vermeintlich niedrigen Prämien kann das nur limitierte Leistungsansprüche bedeuten.

Bei aller Vehemenz für eine Bürgerversicherung, diese Produkte sind mir persönlich zu unausgereift und beherbergen eine Vielzahl von Fragen, insbesondere zum Leistungsfall und wie sich die Prämien gestalten, wenn der Versicherte in's 'Alter' kommt.

Gruß
KKA

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 15.11.2014, 18:29

KKA hat geschrieben:
Zu bedenken ist sicher auch, dass jeder an dieser Dienstleistung Beteiligte, also der GB Versicherer, der GB Makler/Agent und der deutsche Vertriebler, Gewinn orientiert arbeitet. Bei vermeintlich niedrigen Prämien kann das nur limitierte Leistungsansprüche bedeuten.
ich persönlich hätte ähnliche Bedenken - wie kann man mit geringeren Beiträgen einen vollen Leistungsanspruch gewährleisten?

wie ist der Leistungsanspruch bei ärztlicher Behandlung und Krankenhausaufenthalten? bei Psychotherapie, Medikamenten, Hilfsmittel, Rehabilitätation etc.?

wenn man bedenkt, was z. B. eine Krebs-Therapie inkl. OP, Chemo, Bestrahlung, Reha und vielen Untersuchungen und Medikamenten, die Behandlung eines Herzanfalls, Schlaganfalls etc. kostet ist es unrealistisch zu glauben, dass man mit geringen Beiträgen die gleichen Therapien zahlen kann.


Ich befürchte, dass sie den gleichen Weg gehen werden wie die Billig-Angebote der deutschen PKVen, bei denen die Beiträge ja zwischenzeitlich enorm gestiegen sind bzw. die ganz vom Markt verschwunden sind.

ErnstXV
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Beitrag von ErnstXV » 22.11.2014, 19:16

Lady Butterfly hat geschrieben:Ich befürchte, dass sie den gleichen Weg gehen werden wie die Billig-Angebote der deutschen PKVen, bei denen die Beiträge ja zwischenzeitlich enorm gestiegen sind bzw. die ganz vom Markt verschwunden sind.
Ich glaube nicht, dass man international tätige Versicherungsunternehmen mit deutschen "billig PKVen" vergleichen kann... insofern ist Deine "Befürchtung" wohl eher nicht angebracht ... :D ErnstXV

Poet
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Beitrag von Poet » 22.11.2014, 20:20

...richtig lesen, Ernst. Sie meint die Billig-Tarife der deutschen Versicherer welche erst massiv beworben, durch den Markt unterminiert, anschließend trocken gelegt und schließlich geschlossen wurden mit üblen Folgen für die verbliebenen Versicherten denn grds. ist auch ein PKV-Tarif eine Art Solidarabsicherung in sich. Den EWR-Versicherungsgesellschaften droht dieser Ungemach nicht, sie können den Versicherten einseitig kündigen und müssen keine AR bilden. ;-)

ErnstXV
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Was lange währt ....

Beitrag von ErnstXV » 01.03.2015, 18:43

Was lange währt, wird endlich gut :wink:

Nach sechs (!) Monaten hat meine GKV meine EU-Krankenversicherung, als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" anerkannt.

Besonders lustig finde ich in dem Zusammenhang ein Schreiben der Kasse vom Sept. ´14, in dem es wörtlich heißt:
"Laut Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 12.08.2008 handelt es sich bei ihrer neu gewählten Versicherung nicht um einen rechtlich gültigen Krankenversicherungsschutz. Aus diesem Grund .....".

Bin mal gespannt was die Kassenvertreter Poet, vlac, und Lady Butterfly dazu sagen. :D
ErnstXV
Zuletzt geändert von ErnstXV am 02.03.2015, 17:37, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2015, 04:57

Hallo Ernst,
Die werden sich für dich freuen, was sonst.
Kannst du das Anerkenntnisschreiben hier mal einstellen, anonymisiert natürlich . das müsste doch möglich sein.
Gruß
Czauderna

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