Kleine Hilfestellung

Moderator: Czauderna

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Woellersheimer
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Kleine Hilfestellung

Beitrag von Woellersheimer » 23.04.2014, 13:41

,,Dabei handelt es sich um einen Kontrahierungszwang (der Beamte muss aufgenommen werden), der für Beamtenanfänger („Beamte auf Probe“) für den ersten Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung besteht. Dieser Kontrahierungszwang für Beamte gilt allerdings nur für das erste rechtsgültige Angebot, dass der Beamte von einer Versicherung erhält. Für Beamte, die bereits vor dem 31.12.2004 verbeamtet wurden und bisher gesetzlich freiwillig versichert waren, gilt die Öffnungsaktion ebenfalls für das erste rechtlich bindende
Angebot einer Versicherungsgesellschaft.

Achtung: Die Eröffnungsaktion für Beamte gilt nicht für Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf). Darunter fallen beispielsweise auch Lehramtsreferendare.''
hab hierzu nen super Artikel gefunden,der ale Zweifel auf dem Weg räumen sollte http://www.beamten-infoportal.de/beamte ... ngsaktion/
Generell würde ich dir raten dich von unabhängigen Maklern beraten zu lassen,wenn du nochmal rat suchst...ich habe die erfahrung gemacht, dass diese für DICH das beste raussuchen und nciht auf biegen und brechen nur einen vertrag verkaufen wollen;-)
LG

Poet
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Beitrag von Poet » 23.04.2014, 16:10

@Woellersheimer:...eine Antwort ohne Frage? Bist Du im falschen Thread gelandet?

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