Korrekt gerechnet?

Moderator: Czauderna

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SirSydom
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Korrekt gerechnet?

Beitrag von SirSydom » 19.06.2014, 11:59

...
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derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 12:37

Was ist das Ziel Ihrer Berechnung?

Sind Sie in der PKV versichert oder wollen sie sich in der PKV versichern?

Was ist der Grund dafür, dass Sie es getan haben bzw. tun wollen?

Sie haben Rechenfehler in Ihrer Berechnung und die 4% Abzug beim GKV Beitrag erfolgt nicht vom Arbeitnehmeranteil, sondern vom Gesamtbetrag!

SirSydom
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Beitrag von SirSydom » 19.06.2014, 13:08

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derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 13:30

Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;
Das Steuerrecht ist eine eigene Baustelle - ich halte das Gesetz für eindeutig.

Ich kenne Rechner, die es exakt rechnen, also auch die Abschläge berechnen. warum nutzen Sie nicht einen solchen Rechner? Kostet i.d.R. komplett um die 800 Euro p.a.!!

Wenn Sie die Materie durchdringen wollen, dann frage ich mich wofür? Darf ich das erfahren?

SirSydom
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Beitrag von SirSydom » 19.06.2014, 15:34

der "Profi" hat unrecht:

http://www.ipv.de/fileadmin/user_upload ... 4.2010.pdf
62 Bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers
an die GKV abführt (Firmenzahler) oder bei
Arbeitnehmern, bei denen der Beitrag an
die GKV vom Arbeitnehmer selbst gezahlt wi
rd (Selbstzahler), ist der Beitrag nach
Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzus
chusses
(§ 3 Nr. 62 EStG) von der
Finanzverwaltung um 4 %
zu mindern, soweit grundsätzlich ein Anspruch auf
Krankengeld oder auf eine Leistung besteh
t, die anstelle von Krankengeld gewährt
wird.
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derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 15:43

SirSydom hat geschrieben:Ich bin auch kein Steuerrechtler - daher frage ich ja.

Ich bin auch kein Steuerrechtler, weiß aber folgendes: fünf mal die identische Erklärung bei fünf Finanzämtern einreichen und sie bekommen fünf unterschiedliche Ergebenisse!

Naja, ausschlaggebend für ja was das Finanzamt macht, denn das entscheidet über das + oder - im Geldbeutel. Und im Zweifel können die das besser.

Nicht besser, sondern die entscheiden das - also stellen Sie die konkrete Frage Ihrem Finanzamt und dann bleiben Sie, wo Sie sind, ziehen also nicht mehr um!

Aber schauns' mal was ich hier gefunden habe:
http://www.ipv.de/fileadmin/user_upload ... 4.2010.pdf
62 Bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers
an die GKV abführt (Firmenzahler) oder bei
Arbeitnehmern, bei denen der Beitrag an
die GKV vom Arbeitnehmer selbst gezahlt wi
rd (Selbstzahler), ist der Beitrag nach
Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzus
chusses
(§ 3 Nr. 62 EStG) von der
Finanzverwaltung um 4 %
zu mindern, soweit grundsätzlich ein Anspruch auf
Krankengeld oder auf eine Leistung besteh
t, die anstelle von Krankengeld gewährt
wird.
BMF Schreiben ist schon gut - dann wird es so sein. IPV ist auch eine qualifzierte Quelle!

Danke für "ich habe was neues gelernt"!


Sie haben mir den Rechenfehler noch nicht genannt, der sich noch in meiner Rechnung versteckt?

Den nenne ich Ihnen gerne in der Form einer kostenpflichtigen Expertise, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte!

Warum? Ich wollte hier öffentlich im Internet nicht zuviel über meine pers. wirtschaftlichen Verhältnisse preisgeben, aber nun gut, so ein Forum beruht schließich auf Gegenseitigkeit. Wenn Sie vermuten ich bin in irgendeiner Weise beratend tätig, dann kann ich Entwarnung geben.

Nun, ich berate ja auch Verbrauchern gegen Entgelt.

Ich will grundsätzlich wissen wieviel ich für was bezahle und finanziellen Spielraum in unterschiedlichen denkbaren Lebenssituationen zu berechnen. "Was wäre wenn ..." "Können wir uns leisten, ...".

Das ist Teil meiner beruflichen Tätigkeit, für die ich hafte und die ich gegen Entgelt erbinge. Dafür hafte ich dann auch!

Bitte haben Sie Verständnis wenn ich keine genaueren Angaben mache - für die Beantwortung der Frage ist es meiner Meinung nach irrelevant. Aber natürlich für ihre Bereitschaft zu helfen, dass kann ich verstehen.

Sie erwarten eine Rechtsdienstleistung - also wenden Sie sich an einen Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberater!
Sorry, aber meine Arbeit, von der ich grundsätzlich lebe, werde ich doch nicht hier im Einzelfall unentgeltlich erbringen - das erwarten Sie nicht ernsthaft?

Wenn Sie sich mit dem Thema als Arbeitnehmer beschäftigen, dann lassen Sie sich beraten.

Ein seriöser und kompetenter Berater wird Ihnen deutlich sagen, dass dieser Aspekt bei dieser Entscheidung irrelevant ist und Ihnen verbindlich auf der Basis aktueller Gesetze, Verordnungen und Beiträge die Ist-Situation auswerten. Dafür ist er dann auch haftbar, wenn er es nicht RICHTIG dokumentiert!

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