Krankentagegeld / Verdienstausfallversicherung

Moderator: Czauderna

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jupiter70
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Krankentagegeld / Verdienstausfallversicherung

Beitrag von jupiter70 » 11.01.2017, 19:50

Man kann privat obige Versicherung abschließen. Normale Wartezeit ist drei Monate. Dann gibt es noch die besondere Wartezeit bei Psychotherapie von 8 Monaten. Wie ist das genau gemeint? Ist eine Krankschreibung wegen Burnout und die Einnahme von Antidepressiva schon eine Psychotherapie oder gilt da die 3 Monate Wartezeit?

Okabe
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Beitrag von Okabe » 13.01.2017, 09:41

Das ist unerheblich, denn wenn du bei Abschluss der Versicherung nicht korrekt angibst, was du zur Zeit für Probleme hast, dann wird sie im Fall des Falles nicht zahlen. Und quasi alle Versicherungen stellen entsprechende Fragen. Man kann kein brennendes Haus versichern - und ich vermute, das möchtest du versuchen.

Überleg mal aus der Sicht eines Versicherers: da schließt ein Kunde einen Vertrag ab und nicht einmal ein Jahr später nimmt er die Leistungen z.B. wegen Burnout in Anspruch. Was würdest du als Versicherer denken und tun? :wink:

jupiter70
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Beitrag von jupiter70 » 16.01.2017, 01:30

Okabe hat geschrieben:Das ist unerheblich, denn wenn du bei Abschluss der Versicherung nicht korrekt angibst, was du zur Zeit für Probleme hast, dann wird sie im Fall des Falles nicht zahlen. Und quasi alle Versicherungen stellen entsprechende Fragen. Man kann kein brennendes Haus versichern - und ich vermute, das möchtest du versuchen.

Überleg mal aus der Sicht eines Versicherers: da schließt ein Kunde einen Vertrag ab und nicht einmal ein Jahr später nimmt er die Leistungen z.B. wegen Burnout in Anspruch. Was würdest du als Versicherer denken und tun? :wink:
Hallo, es gibt in diesem bereich Versicherungen ohne Gesundheitsfragen. Allerdings muss man mindestens 12 Monate vor Abschluß nicht bei der Krankheit die das Krankengeld betrifft in Behandlung gewesen sein. Das trifft bei mir zu, da es mir fast zwei Jahre blendend ging. Ich habe die Versicherung also schon und 6 Monate der Wartezeit rum. Bin mir nur nicht sicher ob ich jetzt melden muss, obwohl die Wartezeit nicht rum ist oder erst nach den 8 Monaten.

Okabe
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Beitrag von Okabe » 17.01.2017, 01:05

Ich vermute du irrst dich, aber das hängt natürlich von deinem Versicherer und Tarif ab. Magst du den mal nennen?
Jedenfalls wird sicherlich die 8 monatige Wartezeit gelten UND höchstwahrscheinlich ist dieser Versicherungsfall nicht gedeckt, weil die Heilbehandlung (also erster Arztbesuch) bereits VOR den 8 Monaten liegt. Und der Beginn des Versicherungsfall ist i.d.R. definiert als Beginn der Heilbehandlung. Aber ohne Tarif lässt sich da nichts genaues sagen und man kann dir nicht wirklich helfen.

jupiter70
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Beitrag von jupiter70 » 17.01.2017, 02:23

Okabe hat geschrieben:Ich vermute du irrst dich, aber das hängt natürlich von deinem Versicherer und Tarif ab. Magst du den mal nennen?
Jedenfalls wird sicherlich die 8 monatige Wartezeit gelten UND höchstwahrscheinlich ist dieser Versicherungsfall nicht gedeckt, weil die Heilbehandlung (also erster Arztbesuch) bereits VOR den 8 Monaten liegt. Und der Beginn des Versicherungsfall ist i.d.R. definiert als Beginn der Heilbehandlung. Aber ohne Tarif lässt sich da nichts genaues sagen und man kann dir nicht wirklich helfen.
https://www.hansemerkur.de/krankentageg ... ormationen

Sowie ich das verstehe darf man 12 Monate vor Abschluß nicht in Behandlung gewesen sein und nach Abschluß muss man 3 oder 8 Monate warten um eine Leistung beziehen zu können.

Zitat:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor
Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des
Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung)
und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die
vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht
geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene
Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht
ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in
Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3...

Okabe
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Beitrag von Okabe » 21.01.2017, 20:41

Du hast Recht - da hat die Hansemerkur sehr glückliche Bedingungen für dich. D.h. bis einschließlich des achten Monats erhälst du keine Leistung - danach aber auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle - anzeigen solltest du ihn trotzdem.

jupiter70
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Beitrag von jupiter70 » 22.01.2017, 02:17

Okabe hat geschrieben:Du hast Recht - da hat die Hansemerkur sehr glückliche Bedingungen für dich. D.h. bis einschließlich des achten Monats erhälst du keine Leistung - danach aber auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle - anzeigen solltest du ihn trotzdem.
Obwohl ich jetzt ja noch gar nicht weiss ob vielleicht wieder arbeite, wenn der 8.Monat rum ist?

Okabe
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Beitrag von Okabe » 22.01.2017, 13:28

Ja, denn ich vermute stark, dass die Versicherung dir zunächst Fragebögen schicken wird und Auskuüfte von deinen Ärzten einholen wollen wird, ob du im Zeitraum vor Abschluss der Versicherung nicht bereits eine entsprechende Diagnose erhalten hast - denn so kurz nach Abschluss einen Leistungsanspruch anzumelden ist eben immer verdächtig - auch wenn es in deinem Fall völlig gerechtfertig sein mag. Die Versicherung muss es tun, um die ehrlichen Kunden zu schützen.
Und da sich soetwas durchaus eine Weile hinziehen kann (und die Versicherung nicht vor Abschluss der Prüfung zahlt - danach aber rückwirkend) ist es wahrscheinlich sinnvoll, keine Zeit vergehen zu lassen. Falls du allerdings mit hoher Wahrscheinlich davon ausgehst, wieder arbeitsfähig zu sein, wenn der 9. Monat anfängt, dann kannst du es auch lassen.

jupiter70
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Beitrag von jupiter70 » 22.01.2017, 23:22

Okabe hat geschrieben:Ja, denn ich vermute stark, dass die Versicherung dir zunächst Fragebögen schicken wird und Auskuüfte von deinen Ärzten einholen wollen wird, ob du im Zeitraum vor Abschluss der Versicherung nicht bereits eine entsprechende Diagnose erhalten hast - denn so kurz nach Abschluss einen Leistungsanspruch anzumelden ist eben immer verdächtig - auch wenn es in deinem Fall völlig gerechtfertig sein mag. Die Versicherung muss es tun, um die ehrlichen Kunden zu schützen.
Und da sich soetwas durchaus eine Weile hinziehen kann (und die Versicherung nicht vor Abschluss der Prüfung zahlt - danach aber rückwirkend) ist es wahrscheinlich sinnvoll, keine Zeit vergehen zu lassen. Falls du allerdings mit hoher Wahrscheinlich davon ausgehst, wieder arbeitsfähig zu sein, wenn der 9. Monat anfängt, dann kannst du es auch lassen.
Ja das können sie ruhig prüfen. Wusste nur nicht dass das solange dauert.Hatte eigentlich nur bedenken, dass sie mir irgendwie vorher fristlos kündigen, eh der Schadensfall auch wirklich eintritt. Bin da bei Versicherungen irgendwie mißtrauisch, man hört ja auch von vielen Problemen in der Richtung.

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