Leistungsnachteile PKV

Moderator: Czauderna

Antworten
gast
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.2013, 10:25

Leistungsnachteile PKV

Beitrag von gast » 21.06.2013, 12:33

Hallo Zusammen,

ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen, hab lange überlegt und möchte nun doch kurz über meine persönlichen Erfahrungen mit der PKV berichten:

Mein Mann hat sich vor knapp 20 Jahren privat versichert. Viele Nachteile der PKV sind ja nun mittlerweile durch Presse und Internet bekannt geworden. Damals gab es noch wenig Informationsmöglichkeiten und er hatte sich aufgrund der angeblich "besseren" Leistungen für die PKV entschieden. Meine Kinder sind ebenfalls in der PKV.
Dies ging auch gut, bis vor 11 Jahren bei einem unserer Kinder nach ein paar Monaten eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Ich selbst war immer gesetzlich versichert.

Da keiner weiß, was das Leben so mit sich bringt und niemand vor Behinderung und Krankheit sicher ist, möchte ich über einige weniger bekannte Leistungsnachteile der PKV informieren, die mir als Mutter aufgefallen sind:

Die GKV zahlt bei Erkrankung des Kindes 10 Tage Kinderkrankengeld im Jahr als Verdienstausfall. Was weniger bekannt ist, bei einer Pallativdiagnose ist eine Übernahme vom Verdienstausfall der Eltern, die Ihr Kind bis zum Tod begleiten, bis zu 78 Wochen möglich. Bei einer medizinisch notwendigen Begleitperson im Krankenhaus wird ebenfalls der Verdienstausfalls unabhängig von der 10 Tages-Grenze übernommen.
Bei der PKV gibt es in allen drei Konstellationen keinerlei Leistung.

Die GKV hat einen umfassenden Hilfsmittelkatalog, der immer wieder erweitert wird, wenn die Technik fort schreitet. Die PKV hat einige wenige Hilfsmittel in den jeweiligen Tarifen aufgeführt. Die Hilfsmittelauflistung ist überwiegend abschießend, d. h., wenn neue Hilfsmittel auf den Markt kommen, werden diese nie erfasst. Bei einigen PKVs gibt es zudem auch noch Höchstbeträge für einzelne Hilfsmittel. Auch diese Beträge bleiben starr und werden nie an die Preissteigerungen angepasst.
Bei uns wurde wirklich jedes Hilfsmittel abgelehnt. Einiges haben wir nach ewigem Schriftwechsel bekommen, einiges nicht.
Der Rollstuhl von meinem Kind kostet z.B. 8500,- EUR. Ein Elektrorollstuhl würde ca. 22000,- EURO kosten. Preise, die man sich bei Abschluss einer Versicherung nicht vorstellt.

Die meisten PKVs lehnen "ambulante Behandlungspflege" ab. Neben der Leistung für Grundpflege aus der Pflegeversicherung ist es in der GKV möglich auch Leistungen zur ambulanten Behandlungspflege zu bekommen. Ich kenne z.B. Familien, die haben für 80 Std. in der Woche einen Pflegedienst über die Krankenkasse zusätzlich zum Pflegegeld. Der Pflegedienst kostet die Stunde ca. 33,-EURO. Da kommen jeden Monat einige TSD EURO zusammen.

Die GKVs verhandeln mit Ärzten und Therapeuten die Preise. In der PKV ist man hier absolut allein gelassen. Die PKVs zahlen auch je nachdem festgelegte Sätze und man muss selbst mit den Therapeuten verhandeln, ob er zu diesen Preisen behandelt. Es besteht hier keine "Preisbindung". Wenn man nicht vorher frägt, was eine Behandlung kostet, kann man schnell auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Auch bei Arztrechnungen kommt die Überraschung, ob alles von der PKV erstattet wird, immer erst nach der Abrechnung.
Bei der GKV trägt das Risiko auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben der Therapeut oder Arzt. Bei der PKV trägt dieses Risiko immer der Versicherungsnehmer.
Als GKV-Patient gibt es festgelegte Zuzahlungsbeträge und man ist vor Überraschungen sicher.

Die mir bekannten PKVs lehnen auch die Kostenübernahme für genetische Untersuchungen zur Feststellung der Behinderungsursache ab.

Abschließend muss ich nach 11 Jahren feststellen, dass eine private Krankheitskostenvollversicherung nur gut ist, solange man gesund oder zumindest nicht schwerwiegend mit Aussicht auf Heilung krank wird. Ansonsten empfehle ich besser eine Zusatzversicherung und kann nur jedem davon abraten sich ohne Beihilfeanspruch privat zu versichern. Die privat Versicherten aus unserem Bekanntenkreis mit Beihilfeanspruch sind im großen und ganzen zufrieden mit ihrer jeweiligen PKV, da sie über die Beihilfe eine recht gute Grundversorgung haben. Ich selbst bin inzwischen ein Fan meiner GKV geworden, die mich im Gegensatz zur PKV noch nie als Bittsteller behandelt hat.

Ach ja und mein Kind hat den angeblich besten Tarif, den unsere Versicherungsgesellschaft je auf den Markt gebracht hat. Der Beitrag liegt mittlerweile für meinen Mann und zwei Kinder bei 830,- mtl. plus 1100,- offizielle Selbstbeteiligung (indirekt ist die Selbstbeteiligung wesentlich höher, da mittlerweile von jedem Antrag etwas gekürzt wird). Billiger als die GKV war die PKV nur in den ersten fünf Jahren.

Viele Grüße

derKVProfi

Re: Leistungsnachteile PKV

Beitrag von derKVProfi » 21.06.2013, 14:45

gast hat geschrieben: Die GKV zahlt bei Erkrankung des Kindes 10 Tage Kinderkrankengeld im Jahr als Verdienstausfall. Was weniger bekannt ist, bei einer Pallativdiagnose ist eine Übernahme vom Verdienstausfall der Eltern, die Ihr Kind bis zum Tod begleiten, bis zu 78 Wochen möglich. Bei einer medizinisch notwendigen Begleitperson im Krankenhaus wird ebenfalls der Verdienstausfalls unabhängig von der 10 Tages-Grenze übernommen.
Bei der PKV gibt es in allen drei Konstellationen keinerlei Leistung.

Die Aussage ist nicht richtig - es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung und sogar ein Krankengeld, dass bei Krankheit der Kinder KTG leistet!

Weitestgehend ist der Punkt aber nicht ganz falsch!

Die GKV hat einen umfassenden Hilfsmittelkatalog, der immer wieder erweitert wird, wenn die Technik fort schreitet. Die PKV hat einige wenige Hilfsmittel in den jeweiligen Tarifen aufgeführt. Die Hilfsmittelauflistung ist überwiegend abschießend, d. h., wenn neue Hilfsmittel auf den Markt kommen, werden diese nie erfasst. Bei einigen PKVs gibt es zudem auch noch Höchstbeträge für einzelne Hilfsmittel. Auch diese Beträge bleiben starr und werden nie an die Preissteigerungen angepasst.
Bei uns wurde wirklich jedes Hilfsmittel abgelehnt. Einiges haben wir nach ewigem Schriftwechsel bekommen, einiges nicht.
Der Rollstuhl von meinem Kind kostet z.B. 8500,- EUR. Ein Elektrorollstuhl würde ca. 22000,- EURO kosten. Preise, die man sich bei Abschluss einer Versicherung nicht vorstellt.

Diese Position ist richtig und bekannt. Insbesondere ältere Tarife sind betroffen! Hier sollte auch regelmäßig eine Überprüfung des aktuellen Vertragsstandes erfolgen. Die Umwandlung erfolgt im rahmen des § 204 VVG (ehemals 178 f VVG aF)

Die meisten PKVs lehnen "ambulante Behandlungspflege" ab. Neben der Leistung für Grundpflege aus der Pflegeversicherung ist es in der GKV möglich auch Leistungen zur ambulanten Behandlungspflege zu bekommen. Ich kenne z.B. Familien, die haben für 80 Std. in der Woche einen Pflegedienst über die Krankenkasse zusätzlich zum Pflegegeld. Der Pflegedienst kostet die Stunde ca. 33,-EURO. Da kommen jeden Monat einige TSD EURO zusammen.

Das wird nicht abgelehnt, sondern ist in vielen alten Tarifen nicht ausdrücklich versichert! Dabei muss man die Rechtsprechung beachten, die höchstrichterlich die Behandlungspflege als versichert definiert. Hier ist ein guter Versicherungsmakler oder -berater hilfreich, den man das Mandat erteilt!

Die GKVs verhandeln mit Ärzten und Therapeuten die Preise.

Nein, die werden festgelegt und teilweise macht das die KV/KZV!

In der PKV ist man hier absolut allein gelassen.

Nein, es gibt die GOÄ/GOZ, das KHEntgG, etc. das gilt.

Problematisch sind Heilhilfsberufe, das muss ich zugeben! Auch hier muss man die Rechtsprechung kennen. Ansonsten gilt halt: PKV heißt Selbstzahler!

Die PKVs zahlen auch je nachdem festgelegte Sätze und man muss selbst mit den Therapeuten verhandeln, ob er zu diesen Preisen behandelt.

Diese Sätze liegen deutlich über dem, was die KV zahlt und es gilt nur für Heilhilfsberufe und nicht für Therapeuten!

Es besteht hier keine "Preisbindung". Wenn man nicht vorher frägt, was eine Behandlung kostet, kann man schnell auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Selbstzahler - man ist Selbst verantwortlich, kann alles konsumieren, etc. Absolute Therapiefreiheit! Man bekommt erstattet, was der Vertrag in exakter Regelung als Versicherungsleistung hergibt!

Auch bei Arztrechnungen kommt die Überraschung, ob alles von der PKV erstattet wird, immer erst nach der Abrechnung.

Das würde ich gerne anhand von konkreten Beispielen vertiefen, weil das eigentlich, wenn wir über wissenschaftlch anerkannte Behandlungen und Therapien sprechen, nicht sein kann!

Bei der GKV trägt das Risiko auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben der Therapeut oder Arzt. Bei der PKV trägt dieses Risiko immer der Versicherungsnehmer.

Nein, der Patient! Auch Kassenpatienten können als Selbstzahler zum Arzt gehen! Und die Kasse schützt nicht, sondern die Regeln! Der Arzt weiß was er machen darf und was nicht und was der Patient selber zahlen muss!

Die mir bekannten PKVs lehnen auch die Kostenübernahme für genetische Untersuchungen zur Feststellung der Behinderungsursache ab.

Da bin ich aber auf genauen Fall gespannt, weil das definitiv versichert ist, wenn die Methoden wissenschaftlich anerkannt sind!!

Abschließend muss ich nach 11 Jahren feststellen, dass eine private Krankheitskostenvollversicherung nur gut ist, solange man gesund oder zumindest nicht schwerwiegend mit Aussicht auf Heilung krank wird. Ansonsten empfehle ich besser eine Zusatzversicherung und kann nur jedem davon abraten sich ohne Beihilfeanspruch privat zu versichern. Die privat Versicherten aus unserem Bekanntenkreis mit Beihilfeanspruch sind im großen und ganzen zufrieden mit ihrer jeweiligen PKV, da sie über die Beihilfe eine recht gute Grundversorgung haben.

Nein, die Beihilfe ist nichts anderes als eine PKV. Die Ärzte halten sich aber bei Beihilfeberechtigten zurück, weil sie wissen, dass sie Streß bekommen! Der Arzt kann bei 100% PKV Versicherten immer sagen, dass alle anderen Versicherer das bezahlen, nur eben die des Patienten nicht. Bei der Beihilfe funktioniert das nicht. Er kann sich nicht mit dem Beihilfeberechtigten gegen die Beihilfe, also den Dienstherren verbrüdern. Das problem sind die Ärzte!

Ich selbst bin inzwischen ein Fan meiner GKV geworden, die mich im Gegensatz zur PKV noch nie als Bittsteller behandelt hat.

Dann sollten Sie einmal hier im Forum lesen, weil auch bei der GKV gibt es bei schwerkranken Menschen Streß und die Wartelisten in Sozialgerichten sind lang!

Ach ja und mein Kind hat den angeblich besten Tarif, den unsere Versicherungsgesellschaft je auf den Markt gebracht hat. Der Beitrag liegt mittlerweile für meinen Mann und zwei Kinder bei 830,- mtl. plus 1100,- offizielle Selbstbeteiligung (indirekt ist die Selbstbeteiligung wesentlich höher, da mittlerweile von jedem Antrag etwas gekürzt wird). Billiger als die GKV war die PKV nur in den ersten fünf Jahren.

Gesellschaft und Tarif bitte, weil das würde ich gerne prüfen!
Den Beitrag kann ich aber ansonsten nachvollziehen, weil Sie hier das schildern, was viele "leider" Erleben müssen! Die PKV ist der stärkere Partner und lässt de Versicherten oft hängen und verweigert teilweise gegen geltende Rechtsprechung Leistung! Ein Versicherungsberater nach § 34 e GewO kann hier helfen!

Ansonsten basieren viele Aussagen auf einem Irrtum: Privatpatient! Den gibt es nämlich nicht. Es gibt nur den Selbstzahler, und das ist zwar kein schönes Wort, sondern ein böses und wird deswegen tunlichst vermieden!

Selbstzahler werden von Leistungserbringern viel besser behandelt, als Kassenpatienten. Die Voraussetzung ist aber, dass man sich auskennt, sich informiert, gegen die Leistungserbringer durchsetzt und das man auf den vertraglichen Leistungsumfang seiner Versicherung keine Rücksicht nehmen muss!

Geld und Bonität, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsfähigkeit, Bildung und die Fähigkeit Informationen zu suchen und zu verarbeiten sind wesentliche Voraussetzungen für den Status Selbstzahler. Ob man dann in der GKV oder der PKV ist, ist egal. Die GKV hat den Vorteil, dass man dann geschützt ist, wenn man die o.g. Fähigkeiten verliert (Demenz, Alter, schwere Krankheit, individuelle Betroffenheit, etc.).

Der Status Selbstzahler ist nur für wenige geeignet! Deshalb plädiere ich auch für eine Abschaffung der "substitutiven" PKV!

röschen
Beiträge: 288
Registriert: 21.09.2011, 08:24

Beitrag von röschen » 21.06.2013, 17:59

Mein Mann hat sich vor knapp 20 Jahren privat versichert... Damals gab es noch wenig Informationsmöglichkeiten und er hatte sich aufgrund der angeblich "besseren" Leistungen für die PKV entschieden.
Ein Teil der Probleme war aber durchaus bekannt. Und auch logisch, dass nicht längerfristig mit weniger Beitrag teurere Arztrechnungen, Vertreterprovisionen und Dividenden für Aktionäre bezahlt werden können. Deswegen bin ich vor über 30 Jahren auch in "meiner" damaligen AOK geblieben, als ich einige Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdiente. Obwohl ich mich ärgerte , dass diese Zeit nicht bei der 9/10-Regelung mitgerechnet wurde. Zum Glück wurde das inzwischen geändert, von meiner späteren Erwerbsunfähigkeit ahnte ich noch einen Tag vor Eintreten nichts.
Aber Beratung in der PKV war auch immer schon Glücksache. Wie sich kürzlich mein Schwager ärgerte, als er merkte, dass er für 700 Euro Monatsbeitrag keine Reha mitversichert hatte. Ein selbständiger Handwerker durchschaut so einen Vertrag kaum, und mit über 50 ist ein Wechsel illusorisch!

gast
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.2013, 10:25

Beitrag von gast » 25.06.2013, 09:26

Hallo Zusammen,

@KVProfi, ich habe das von Ihnen erwähnte KinderKG gegoogelt und nur die Signal KV gefunden, die eine teilweise Absicherung anbietet. Nicht für 78 Wochen wie die GKVs sondern lediglich für max. 100 Tage und ob es diesen Tarifteil vor 20 Jahren schon dort gab?
Unsere PKV hat dies bis heute jedenfalls nicht im Angebot.
Und dies ist genau das Problem, vielleicht gibt es irgendwo eine einzelne PKV, die eine Absicherung für unseren Fall oder für den Verwandten von rösschen mit seiner fehlenden Reha anbieten würde, doch sobald diese individuelle Situation eintritt und man feststellt, dass genau dafür in der sogenannten Krankheitskostenvollversicherung keine Leistung vorgesehen ist, ist es bereits zu spät. Ein Wechsel ist nicht mehr möglich, dazu versichern geht auch nicht mehr.

Was ist eine Umwandlung im Rahmen von § 204 VVG?

Und auch auf die übrige Argumentation stoße ich ständig. Die PKV sagt, das liegt am Arzt, irgendwelche GOÄ-Ziffern sind nicht kombinierbar oder die Sätze zu hoch und der Physiotherapeut ist zu teuer. Die Ärzte sagen dann, die anderen PKVs zahlen das alle, wo sind Sie denn versichert? Dann müssen Sie es halt selbst zahlen. Und eine Physiotherapie für den PKV-Satz finde ich nicht. Für mich ist es egal, wer Schuld hat. Wir müssen letztendlich die Kosten selbst zahlen, sitzen immer zwischen den Stühlen, müssen uns ständig mit allen auseinandersetzen und dies in einer Lebenslage, die sich keiner wünscht.

Unsere PKV zahlt die Physiotherapie z.B. nach dem GOÄ-Satz, der für den Therapeuten nicht verbindlich ist. Der GOÄ-Satz für Bobath liegt bei 31,XX und ist seit Jahren immer gleich. Hier bei uns in der Großstadt behandelt jedoch keiner mein Kind unter 40,-.
Bei Abschluss geht man davon aus, dass die versicherten Sätze schon irgendwie der Realität entsprechen. Wie soll man auch alles genau Nachprüfen.

Die homeopathischen Arzneimittel wie Meteoreisen und Silicea von Wala werden auch in letzter Zeit als "Stärkungsmittel" abgelehnt. Ich weiss, die GKV würde das auch nicht zahlen, doch die PKV hat schließlich immer damit geworben, dass sie Homeopathie übernehmen.

Die Genetische Untersuchung wurde bei uns und noch zwei befreundeten Familien jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen erstattungsfähig sind. Nachdem es bei uns allen dreien so war, hat dies System. Zwei haben es dann nach ärztlicher ausführlicher Begründung, dass die Abklärung die Grundlage für eine Behandlung darstellt, ausnahmsweise und wie meist als freiwillige Leistung bekommen.

Ist die Beihilfe wirkliche eine PKV? Die Beihilferichtlinien werden doch verändert und an die medizinische und technische Entwicklung ähnlich der GKV angepasst. Bei der PKV ist alles starr, wird nie ergänzt oder erweitert. Die Familien mit Beihilfe, die ich kenne, bekommen über die Beihilfe alles (Kuren, Hilfsmittel usw) und müssen sich nur noch mit den 20 % PKV rumärgern.

@rösschen, ich finde man kann die PKV nicht als billiger oder teurer bezeichnen, da die Beitragskalkulation ganz anders ist. Deshalb haben wir auch nicht mit diesen Leistungsnachteilen gerechnet. Ich habe unsere Beitragshöhe nur erwähnt um zu zeigen, dass jede, auch eine teure sogenannte PKV-Komfort-Versicherung erhebliche Leistungsnachteile hat. Zur Beitragshöhe gibt es bereits genug Diskussionen. Mir geht's um die Leistungsnachteile der PKV. Wenn ein Vermittler wirklich ehrlich alle Situationen aufzeigen oder überhaupt wissen würde, in denen die GKV besser ist, würde sich meines Erachtens niemand mehr privat versichern. Ich verstehe nicht, warum die GKV die "Wechselwilligen" nicht besser informiert.
Leider waren wir vor 20 Jahren noch nicht so schlau um zu durchschauen, dass ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen nicht so geeignet ist, da Krankheit einfach unwirtschaftlich ist.

Der letzte Absatz von KVProfi trifft es gut!


Viele Grüße

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.06.2013, 10:49

gast hat geschrieben: @KVProfi, ich habe das von Ihnen erwähnte KinderKG gegoogelt und nur die Signal KV gefunden, die eine teilweise Absicherung anbietet. Nicht für 78 Wochen wie die GKVs sondern lediglich für max. 100 Tage und ob es diesen Tarifteil vor 20 Jahren schon dort gab?

Kinder KG gibt es bei der GKV 78 Wochen lang - aha!!

Und NEIN, den Tarif gab es vor 20 Jahren noch nicht!

Bitte berechnen Sie einfach den maximalen Betrag über den wir p.a. reden, wenn der wir von Kinder KG sprechen unter dem Vorbehalt, dass es keine tarifvertraglichen Leistungen des AG gibt!!!!!


Unsere PKV hat dies bis heute jedenfalls nicht im Angebot.
Und dies ist genau das Problem, vielleicht gibt es irgendwo eine einzelne PKV, die eine Absicherung für unseren Fall oder für den Verwandten von rösschen mit seiner fehlenden Reha anbieten würde, doch sobald diese individuelle Situation eintritt und man feststellt, dass genau dafür in der sogenannten Krankheitskostenvollversicherung keine Leistung vorgesehen ist, ist es bereits zu spät. Ein Wechsel ist nicht mehr möglich, dazu versichern geht auch nicht mehr.

Niemand hat Sie mit vorgehaltener Waffe und Gewalt zum Wechsel in die PKV gezwungen! PKV ist anders!Man ist Selbstzahler! GKV ist anders, weil es eben nicht vergleichbar ist!

Sie haben aber Recht, wenn Sie Menschen davor warnen aus falschen Motiven (Sparen, billiger, etc.) oder mit falschen Erwartungen (besser, mehr Leistung, etc.) die GKV verlassen um Selbstzahler mit einer PKV als Rückversicherung zu werden!

Was ist eine Umwandlung im Rahmen von § 204 VVG?

Eine Umwandlung von einem Tarif in einen anderen Tarif - geregelt in § 204 VVG. Versicherer muss Kunden umwandeln und kann nicht ablehnen!

Und auch auf die übrige Argumentation stoße ich ständig. Die PKV sagt, das liegt am Arzt, irgendwelche GOÄ-Ziffern sind nicht kombinierbar oder die Sätze zu hoch und der Physiotherapeut ist zu teuer. Die Ärzte sagen dann, die anderen PKVs zahlen das alle, wo sind Sie denn versichert? Dann müssen Sie es halt selbst zahlen. Und eine Physiotherapie für den PKV-Satz finde ich nicht. Für mich ist es egal, wer Schuld hat. Wir müssen letztendlich die Kosten selbst zahlen, sitzen immer zwischen den Stühlen, müssen uns ständig mit allen auseinandersetzen und dies in einer Lebenslage, die sich keiner wünscht.

Eben, sie werden von den Ärzten und anderen Leistungserbringern veräppelt, nicht von der PKV!
Die Behauptung, dass die anderen es zahlen, ist ein geübter und trainierter Reflex! Ich selbst habe früher Ärzte so geschult!


Unsere PKV zahlt die Physiotherapie z.B. nach dem GOÄ-Satz, der für den Therapeuten nicht verbindlich ist. Der GOÄ-Satz für Bobath liegt bei 31,XX und ist seit Jahren immer gleich. Hier bei uns in der Großstadt behandelt jedoch keiner mein Kind unter 40,-.

Ja und? Was bekommt der Physio von der Kasse für Bobath?? Das sollten Sie doch bitte einmal überprüfen und den Physio dann Fragen wo der Mehrwert der Behandlung Ihres Kindes gegenüber einem Kassenpatienten ist! Ein Physio hat mir mal erzählt, dass der Mehrwert folgender sei: Privatpatienten (also Selbstzahler) werden in einem größeren Raum behandelt, das auch kein Durchgangszimmer ist! Lächerlich!

Bei Abschluss geht man davon aus, dass die versicherten Sätze schon irgendwie der Realität entsprechen. Wie soll man auch alles genau Nachprüfen.

Die Realität liegt doch unter dem GOÄ Vielfachen - die Realität der >80% Kassenpatienten! Und die GOÄ, also wenn der Arzt für Bobath das bekommt, warum sollte der Heilhilfsberuf mehr nehmen?

Die homeopathischen Arzneimittel wie Meteoreisen und Silicea von Wala werden auch in letzter Zeit als "Stärkungsmittel" abgelehnt. Ich weiss, die GKV würde das auch nicht zahlen, doch die PKV hat schließlich immer damit geworben, dass sie Homeopathie übernehmen.

Nein, damit haben nur einige wenige Gesellschaften in Bezug auf ganz bestimmte Tarife geworben. Sie meinen den Heilpraktiker. damit wurde geworben, ist aber heute auch nichtmehr generalisiert versichert! Heilpraktiker und Homöopathie sind zwei verschiedene Welten!

Die Genetische Untersuchung wurde bei uns und noch zwei befreundeten Familien jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen erstattungsfähig sind. Nachdem es bei uns allen dreien so war, hat dies System. Zwei haben es dann nach ärztlicher ausführlicher Begründung, dass die Abklärung die Grundlage für eine Behandlung darstellt, ausnahmsweise und wie meist als freiwillige Leistung bekommen.

Dazu benötige ich die Akten! Zwei Möglichkeiten: entweder es ist so, dann ist es korrekt und sogar eine Schweinerei gegenüber den anderen Versicherten wenn diese nicht versicherten Kosten erstattet werden. Man nennt es Veruntreuung! oder die haben Sie einfach mal abblitzen lassen. Das kann ich ohne Details nicht sagen!

Ist die Beihilfe wirkliche eine PKV? Die Beihilferichtlinien werden doch verändert und an die medizinische und technische Entwicklung ähnlich der GKV angepasst.

Die Beihilfe ist eine Kostenerstattung im Sinne einer PKV ist aber keine PKV. Sie ist veränderlich und wurde in der Vergangenheit reduziert!

Bei der PKV ist alles starr, wird nie ergänzt oder erweitert.

Das ist falsch. ich selbst habe in den vergangenen 15 Jahren mehrfach Bedingungen erweitert und verändert 8mit den von mir beratenen Versicherern! Es ist aber, weil kein Kündigungsrecht und damit auch keine Änderungskündigung, nur im sehr begrenzten Maß möglich. Deshalb ja neue Tarife und § 204 Tarifwechselrecht!

Die Familien mit Beihilfe, die ich kenne, bekommen über die Beihilfe alles (Kuren, Hilfsmittel usw) und müssen sich nur noch mit den 20 % PKV rumärgern.

Ja, richtig - wenn es Kinder sind. Sonst ist der Prozentsatz Restkosten deutlich höher! Die Leistung Beihilfe ist übrigens auf etwas niedrigerem Niveau als die meisten PKV Tarife (es gibt hier ja nicht ein einheitliches Leistungsniveau, sondern unterschiedliche). In der Breite kennt die Beihilfe aber mehr Leistungsarten, wie z. B. die Kuren, etc. Das ist aber der Tatsache geschuldet, dass die Beihilfe auch Leistungen der Deutschen Rentenversicherung abdecken muss, da die Beamten dort ja nicht sind!

@rösschen, ich finde man kann die PKV nicht als billiger oder teurer bezeichnen, da die Beitragskalkulation ganz anders ist. Deshalb haben wir auch nicht mit diesen Leistungsnachteilen gerechnet. Ich habe unsere Beitragshöhe nur erwähnt um zu zeigen, dass jede, auch eine teure sogenannte PKV-Komfort-Versicherung erhebliche Leistungsnachteile hat. Zur Beitragshöhe gibt es bereits genug Diskussionen. Mir geht's um die Leistungsnachteile der PKV. Wenn ein Vermittler wirklich ehrlich alle Situationen aufzeigen oder überhaupt wissen würde, in denen die GKV besser ist, würde sich meines Erachtens niemand mehr privat versichern.

Sie irren! Gerade deshalb wollen viele Menschen auch in die PKV und viele sind neben der GKV VOLLversichert! Bitte hören Sie mit den Pauschalierungen auf!

Ich verstehe nicht, warum die GKV die "Wechselwilligen" nicht besser informiert.

Haben Sie sich den von der Versicherung beraten lassen? Mutmaßlich nicht! Sie haben sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen. Den haben Sie sich selbst ausgesucht!

Leider waren wir vor 20 Jahren noch nicht so schlau um zu durchschauen, dass ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen nicht so geeignet ist, da Krankheit einfach unwirtschaftlich ist.

Es gibt auch VVaGs, also Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in der PKV und die sind nicht gewinnorientiert!
Außerdem ist es fast unmöglich mit einer PKV Geld zu verdienen, da Sie laut VAG einen sehr großen Teil der Überschüsse (90% der Überzinsen und 80% des Rohüberschusses) an die Kunden ausschütten müssen!


Der letzte Absatz von KVProfi trifft es gut!

Danke!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.06.2013, 10:56

röschen hat geschrieben: Ein Teil der Probleme war aber durchaus bekannt.

Die hier genannten Nachteile waren bereits vor mehr als 20 Jahre bekannt! das ist alles nichts Neues! Vor- und Nachteile halten sich immer die Waage!

Und auch logisch, dass nicht längerfristig mit weniger Beitrag teurere Arztrechnungen, Vertreterprovisionen und Dividenden für Aktionäre bezahlt werden können.

Was für en hanebüchener Unsinn! Die Abschlusskosten sind bekannt: zwischen 10 und 20% der laufenden Beiträge! war auch vor 20% Jahren bekannt! Dividenden bei einem VVaG müssen Sie mir erklären. Vor der Dividende bei den AGs kommen erst einmal 90% der Überzinsen an die Kunden, dann 80% des restlichen Rohüberschusses. dann muss das Eigenkapital aufgestockt werden - dann gibt es Dividende. die ist minimal und nur bei AGs, nicht bei VVaGs! Diese Dividenden Diskussion ist exakt so überflüssig wie die Vorstandsdiskussion bei Krankenkassen oder die Glaspalast-Legenden!

Deswegen bin ich vor über 30 Jahren auch in "meiner" damaligen AOK geblieben, als ich einige Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdiente. Obwohl ich mich ärgerte , dass diese Zeit nicht bei der 9/10-Regelung mitgerechnet wurde. Zum Glück wurde das inzwischen geändert, von meiner späteren Erwerbsunfähigkeit ahnte ich noch einen Tag vor Eintreten nichts.
Aber Beratung in der PKV war auch immer schon Glücksache. Wie sich kürzlich mein Schwager ärgerte, als er merkte, dass er für 700 Euro Monatsbeitrag keine Reha mitversichert hatte. Ein selbständiger Handwerker durchschaut so einen Vertrag kaum, und mit über 50 ist ein Wechsel illusorisch!

Den Rest kann man so stehen lasse. Es geht um falsche Erwartungen! Reha ist nicht Krankenversicherung und ein weites Feld! Da gibt es viel Unfug und Unsinn! Sinnvoll, nett, aber eine echte KUR zahlt der Rentenversicherungsträger, nicht die KV! Ihr Schwager ist Selbstzahler, kann also die Reha selbst bezahlen. Das sein vertrag dass nicht vorsieht, ist auch seine Verantwortung. Wie oft habe ich erlebt, dass genau der Kurtarif vom Kunden gestrichen wurde, weil es sonst zu teuer wird!

gast
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.2013, 10:25

Beitrag von gast » 25.06.2013, 12:24

Hallo KVProfi,
ja, ich habe mich direkt im Kundendienstzentrum der PKV beraten lassen. Einen Vermittler hatte ich nicht dazwischen. Der Kundendienstmitarbeiter war direkt bei der PKV angestellt.
Auch als mich das KH nach Feststellung der Behinderung von meinem Kind gewarnt hat, dass es in der PKV schlecht aufgehoben ist, habe ich den damaligen Leistungs- SB angerufen und gefragt. Er versicherte mir telefonisch, dass mein Kind jedes medizinisch notwendige Hilfsmittel bekommen wird, das es jemals braucht. Die Aussage vom KH konnte er nicht verstehen. Tja ich hab ihm vertraut, wir hatten bisher auch nur gute Erfahrungen und ich hab nichts schriftlich. Dieser SB ist inzwischen Führungskraft in dieser Vers. und bestreitet seine damalige Aussage.
Unsere Physioabteilung der Förderschule hat eine Sondervereinbarung mit den GKV-Spitzenverbänden, dass sie 41,- für eine KG-Einheit aufgrund derbesonderen schwere derBehinderungen berechnen dürfen. Also über dem GOÄ-Satz der PKV. Und ich kenne wirklich viele Ärzte, doch keinen der Physiotherapie macht. Genau Ihre Aussage, dass der Heilberuf nicht mehr bekommen braucht als ein Arzt habe ich von der PKV auch schon bekommen.

gast
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.2013, 10:25

Beitrag von gast » 25.06.2013, 17:16

noch zu der Frage von KVProfi von welchem Betrag wir beim Kinderkrankengeld eigentlich reden:

Der Anspruch besteht für 10 Arbeitstage je Kind und Jahr, bei Alleinerziehenden für 20 Arbeitstage je Kind und Jahr (soweit bekannt!).
(Dies wissen meist nur die Betroffenen:) Ohne zeitliche Begrenzung besteht der Anspruch für einen Elternteil, wenn das Kind an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leidet, die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Krankengeld kann in diesem Fall auch geltend gemacht werden, wenn das Kind stationär versorgt wird oder ambulante Leistungen eines Hospizes erhält.
Also 91,88 x 7 x 78 = ca.50 TSD

Grüsse

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.06.2013, 18:43

gast hat geschrieben:noch zu der Frage von KVProfi von welchem Betrag wir beim Kinderkrankengeld eigentlich reden:

Der Anspruch besteht für 10 Arbeitstage je Kind und Jahr, bei Alleinerziehenden für 20 Arbeitstage je Kind und Jahr (soweit bekannt!).
(Dies wissen meist nur die Betroffenen:) Ohne zeitliche Begrenzung besteht der Anspruch für einen Elternteil, wenn das Kind an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leidet, die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Krankengeld kann in diesem Fall auch geltend gemacht werden, wenn das Kind stationär versorgt wird oder ambulante Leistungen eines Hospizes erhält.
Also 91,88 x 7 x 78 = ca.50 TSD

Grüsse
Nun, meine Frage war keine Frage! Mir ist das alles bekannt. Sie hatten behauptet, dass das Kinderkrankengeld für 78 Wochen bezahlt wird .. und das ist eben mitnichten der Fall, wie Sie hier selbst ausführen.

Ich freue mich aber, dass Sie nun wieder etwas sachlicher werden, was ich oben vermisst habe!
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern in diesen Fällen freizustellen und Gehalt weiter zu zahlen. Ausnahmen hiervon können jedoch im Arbeitsvertrag verankert werden. In diesen Fällen haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub und gleichzeitig Anrecht auf das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen.
Das SGB V, also die Änderung 2002 ist mir sehr wohl geläufig:


§ 45 (4) Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet,

) die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
) bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und
) die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Der Anspruch besteht nur für ein Elternteil. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.

(5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind.
Sie wollen mir und anderen Lesern nicht weismachen, dass wir hier von 78 Wochen Leistungsdauer sprechen! Bitte beschäftigen Sie sich mit dem genauen Wortlaut des Gesetzes und der dazugehörigen Realität!

Bitte beschäftigen Sie sich auch mit der Realität des Berufslebens von Angestellten mit einem Einkommen über der JAEG!

Auch mit dem Versichertenanteil der Angestellten über JAEG in der PKV (< 20%) und wie viele davon betroffen sind?

ich gebe aber zu, dass hier selbstverständlich ein Unterschied vorhanden ist, der auch bekannt ist. Wenn sich ein Interessent aber einen berater/Vermittler aussucht, der darauf nciht eingeht, dann ist er selbst schuld, weil er sich den Berater/Vermittler ausgesucht hat!

Davon abgesehen sprechen wir von Angestellten, da die Selbstständigen in der Regel gar kein Krankengeld versichern. Spannend ist hier auch die Rechtsprechung zum Thema Kinderkrankengeld und Selbstständige in der GKV!

Last but not Least: der "normale Fall", also § 45 1-3, ist 1. finanziell zu vernachlässigen und 2. durch Tarif-/Arbeitsverträge überwiegend irrelevant!

Lassen wir also die Kirche im Dorf!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.06.2013, 18:48

gast hat geschrieben:Hallo KVProfi,
ja, ich habe mich direkt im Kundendienstzentrum der PKV beraten lassen. Einen Vermittler hatte ich nicht dazwischen. Der Kundendienstmitarbeiter war direkt bei der PKV angestellt.

Nennen Sie mal bitte die PKV, weil ich ja schon fast vermute, wo Sie versichert sind! Und wenn ich richtig liege, dann war der nicht angestellt und es war auch kein KC des Versicherers!

Auch als mich das KH nach Feststellung der Behinderung von meinem Kind gewarnt hat, dass es in der PKV schlecht aufgehoben ist, habe ich den damaligen Leistungs- SB angerufen und gefragt. Er versicherte mir telefonisch, dass mein Kind jedes medizinisch notwendige Hilfsmittel bekommen wird, das es jemals braucht. Die Aussage vom KH konnte er nicht verstehen. Tja ich hab ihm vertraut, wir hatten bisher auch nur gute Erfahrungen und ich hab nichts schriftlich.

Dazu sage ich jetzt mal nichts, weil ich etwas gegen diese Telefoniererei habe! Die Menschen sind zu bequem Briefe zu schreiben!

Dieser SB ist inzwischen Führungskraft in dieser Vers. und bestreitet seine damalige Aussage.

Sowas soll es geben!

Unsere Physioabteilung der Förderschule hat eine Sondervereinbarung mit den GKV-Spitzenverbänden, dass sie 41,- für eine KG-Einheit aufgrund derbesonderen schwere derBehinderungen berechnen dürfen. Also über dem GOÄ-Satz der PKV. Und ich kenne wirklich viele Ärzte, doch keinen der Physiotherapie macht. Genau Ihre Aussage, dass der Heilberuf nicht mehr bekommen braucht als ein Arzt habe ich von der PKV auch schon bekommen.

Es ist aber so! Die GOÄ sagt, was ein Arzt dafüre nehmen darf, wenn er es persönlich macht. Die GOÄ ist ein Gesetz! Physiotherapeuten stehen bei mir nicht auf der Liste der Gutmenschen! Das sind teilweise üble Abzocker! Die erzählen Unsinn! Ärzte aber auch! Ist schwierig einen guten Arzt zu finden!

Czauderna
Beiträge: 11184
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 25.06.2013, 19:16

Hallo,
das mit dem Krankengeld Kind und unbefristet kann allenfalls nur eine theoretische
Angelegenheit sein - in der Praxis habe ich von einem solchen Fall noch nie gehört weil 78 Wochen eben 78 Wochen sind. Überhaupt ausgerechnet diese Leistung im absoluten Extremfall als Argument ins Feld zu führen erscheint mir dann doch etwas überzogen.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.06.2013, 11:11

derKVProfi hat geschrieben: Wenn sich ein Interessent aber einen berater/Vermittler aussucht, der darauf nciht eingeht, dann ist er selbst schuld, weil er sich den Berater/Vermittler ausgesucht hat!
Das finde ich jetzt doch zynisch. Wie soll denn der Interessent erkennen können, über welche Fachkompetenz der Berater/Vermittler verfügt? Was angesprochen werden muss und was nicht? Wenn jemand das schon alles weiß, braucht er keinen Berater/Vermittler. Niemand ist allwissend, was ja nicht schlimm ist, aber dann dem Interessenten die Schuld zu geben :evil: .

Und selbst wenn das angesprochene Krankengeld bei einer unheilbaren Erkrankung eines Kindes glücklicherweise nicht der Regelfall ist, so kann es doch jeden Elter jederzeit treffen und deshalb sollte er schon darüber informiert sein, dass der Nichtabschluss dieses Krankengeldes im Falle eines Falles existenzielle Folgen haben kann - oder aber das Kind auf seinem letzten Weg nicht begleitet werden kann. Ob die Dauer des Krankengeldes in einem solchen Fall überhaupt begrenzt ist, wage ich zu bezweifeln.

Zum Vorwurf, die Kassen würden nicht ausreichend informieren: Für mich und die unmittelbar mit mir zusammen Arbeitenden kann ich mit 100prozentiger Sicherheit behaupten, dass wir es zumindest in jedem Fall versuchen. Nur leider wollten die Leute es oft überhaupt nicht hören, wurden von ihrem Berater mehr oder weniger daran gehindert (auch der KV-Profi ist der Meinung, die GKV habe nicht zu beraten, das sei Aufgabe eines bezahlten Beraters) und nachdem wir nach unserer Aufklärung einige Menschen davon überzeugten, in der GKV zu bleiben, gaben die PKV-Vertreter, ob es jetzt Vermittler, Berater und Beschäftigte der PKV waren, sei mal dahingestellt, den Tipp, die GKV erst zu kündigen, wenn die PKV-Police vorliege und schon 14 Tage alt sei "Dann könne nichts mehr passieren". Genau, dann kann man den Vertrag nicht mehr widerrufen - auch der Kunde nicht.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 11:45

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Das finde ich jetzt doch zynisch. Wie soll denn der Interessent erkennen können, über welche Fachkompetenz der Berater/Vermittler verfügt? Was angesprochen werden muss und was nicht? Wenn jemand das schon alles weiß, braucht er keinen Berater/Vermittler. Niemand ist allwissend, was ja nicht schlimm ist, aber dann dem Interessenten die Schuld zu geben!

Nun er hätte die Möglichkeit, wenn er anders am Markt operieren würde. In der Regel funktioniert es in weit über 95% aller Beratungsanfragen wie folgt: mehrere Vermittler/Berater werden aufgefordert ein PKV Angebot abzugeben. Dann wird sozusagen ein Angebotswettbewerb gemacht! Wie müsste es sein? Man müsste die Vermittler/Berater pitchen, ohne das man Angebote zu Produkten machen zu lassen und sich dann für einen entscheiden!

Es beginnt doch schon bei den drei bis vier Buchstaben Vertrieben, die sich Kunden aussuchen!

Und ja: wenn ein kunde schlecht oder teuer kauft, dann ist er verantwortlich! Wenn Sie das bestreiten, dann sprechen Sie den menschen die Mündigkeit ab und müssten Alles, wo Mündigkeit mit mangelnde fachliche Kompetenz und fehlender Weitblick zu Schaden führen kann, verstaatlichen!


Und selbst wenn das angesprochene Krankengeld bei einer unheilbaren Erkrankung eines Kindes glücklicherweise nicht der Regelfall ist, so kann es doch jeden Elter jederzeit treffen und deshalb sollte er schon darüber informiert sein, dass der Nichtabschluss dieses Krankengeldes im Falle eines Falles existenzielle Folgen haben kann - oder aber das Kind auf seinem letzten Weg nicht begleitet werden kann.

Das sehe ich anders - also die Auswirkungen! Ich finde hier wird dramatisiert! Aber dort, wo es relevant sein könnte, sollte man natürlich diesen Punkt deutlich ansprechen! Entscheiden tut der Kunde! Leider werden solch wichtigen Aspekte (und das ist meine langjährige Erfahrung) oft vom Kunden als unwichtig von Tisch gewischt! das beginnt bei "ich will keine Kinder" und geht über "ich werde nie insolvent" bis hin zu: "ich brauche doch keinen Psychater, ich hab doch keinen an der Waffel"!

Ob die Dauer des Krankengeldes in einem solchen Fall überhaupt begrenzt ist, wage ich zu bezweifeln.

Lies den Gesetzestext! Das KG ist begrenzt durch den Tod des Kindes! Und der im Gesetz definierte Fall kann in Wochen besser ausgedrückt werden, als in Monaten!

Woher weiß ich das? Ich habe in den letzten 18 Monaten ein Projekt mit der SwissRE, PrismaLife und fpb umgesetzt: Cardea Life! dazu gehören auch die Statistiken gerade bei schweren Krankheiten und critical illness

Zum Vorwurf, die Kassen würden nicht ausreichend informieren: Für mich und die unmittelbar mit mir zusammen Arbeitenden kann ich mit 100prozentiger Sicherheit behaupten, dass wir es zumindest in jedem Fall versuchen. Nur leider wollten die Leute es oft überhaupt nicht hören, wurden von ihrem Berater mehr oder weniger daran gehindert (auch der KV-Profi ist der Meinung, die GKV habe nicht zu beraten, das sei Aufgabe eines bezahlten Beraters) und nachdem wir nach unserer Aufklärung einige Menschen davon überzeugten, in der GKV zu bleiben, gaben die PKV-Vertreter, ob es jetzt Vermittler, Berater und Beschäftigte der PKV waren, sei mal dahingestellt, den Tipp, die GKV erst zu kündigen, wenn die PKV-Police vorliege und schon 14 Tage alt sei "Dann könne nichts mehr passieren". Genau, dann kann man den Vertrag nicht mehr widerrufen - auch der Kunde nicht.

Da sind jetzt drei Unsauberkeiten enthalten!

1. Sie können es für sich und die mit Ihnen zusammen arbeitenden Kollegen mit 1200% sagen! Ich kann es auch für mich und andere sagen! Ihre Aussage impliziert aber, dass dies für die vermittelnden (Versicherungsvertreter und -makler) und beratenden (Versicherungsberater) Kollegen nicht gilt!

2. Ich habe gesagt, wann die GKV NICHT zu beraten hat! Wenn ein Kunde sich an die GKV wendet und fragt, welche Leistungen er bei der GKV bekommt und welche nicht und welche Unterschiede es zwischen GKV udn Selbstzahlern gibt, dann darf die GKV dazu selbstverständlich Stellung beziehen. Aber nicht das, was ich teilweise inder Realität zur kenntnis bekomme. das geht dann doch zu weit! Vielleicht habe ich das damals nicht differenziert genug dargestellt! Aber gegen Ihre pauschale Anschuldigung verwehtre ich mich!

3. Die Widerrufsfrist beginnt oft bei Antragstellung und nicht mit Zugang der Police! Es wird nämlich wegen des § 19 VVG überwiegend mit dem Antrags- und nicht dem Invitatiomodell gearbeitet!
Davon abgesehen ist die Aussage falsch, weil es hier eindeutiges Rechtsprechungsrecht gibt. Wenn ein Kunde seine GKV nicht kündigt, dann ist die PKV hinfällig. Die Richter sagen (OLG mehrere Urteile) das der Kunde damit deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er die GKV nicht verlassen will und er nicht zu einer substitutiven Krankenversicherung gezwungen werden kann! Nicht umsonst gibt es unter den PKV Versicherern das sogenannte Freigabeverfahren!

röschen
Beiträge: 288
Registriert: 21.09.2011, 08:24

Beitrag von röschen » 26.06.2013, 11:45

Niemand hat Sie mit vorgehaltener Waffe und Gewalt zum Wechsel in die PKV gezwungen! PKV ist anders!
Richtig, die ist anders. Und es gibt noch kreativere Wege, wie jemand in eine bestimmte private Kasse kam:
Mein Mann hatte anno dunnemal nach dem Abi einen Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung als Beamter unterschrieben. Einen Tag nach der Unterzeichnung stand ein "Berater" vor der Tür und behauptete, er sei vom Amt, in dem mein Mann künftig arbeiten würde, geschickt worden, da er bei seiner Kasse eine Krankenversicherung abschließen müsse (hatte da jemand Adressen verkauft?). Er hatte damals so wenig Ahnung wie seine Eltern, immer in der GKV versichert, und unterschrieb den vorgelegten Vertrag. Den dürfte damals kaum jemand näher geprüft haben.

Als er 10 Jahre später aus dem Beamtenverhältnis raus wollte, ist er mit mir zu meiner damaligen AOK zur Beratung, weil er lieber in die GKV wollte, aber im neuen Job zu viel verdiente. Der Sachbearbeiter sah keine Möglichkeit außer Teilzeitarbeit "für ein Jahr". Illusorisch, wenn schon im Arbeitsvertrag steht "die Arbeitszeit beträgt MINDESTENS 40 Wochenstunden". Blieb daher in der PKV, mit neuem Vertrag. Er hat bei der Privatkasse zwar Leute darauf angesprochen, wie sein erster Vertrag zustande kam. "Kann nicht sein, das ist unser Regionalleiter". Und der konnte sich natürlich an nichts erinnern...

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 11:51

Zwei Anmerkungen!

1. sie suchen Verantwortung und Schuld immer bei anderen. Das mag ja alles so sein, aber wenn es wirklich so war, dann muss ich eine gewisse Naivtät unterstellen.

Die Story mit dem "ich komme vom Amt und Sie müssen jetzt" halte ich aber für realistisch! Tatsächlich operieren zwei drei Versicherer im bereich öffentlichen Dienst tatsächlich so und es wurde undwerden Adressen von Beamtenanfängern systematisch weiter gegeben. Dazu gibt es Urteile und Disziplinarverfahren!

2. wenn Ihr Mann sich damals für die PKV entscheiden hat, dann war es eigentlich sogar richtig in die PKV zu wechseln, weil derzeit nur die PKV ein für beihilfefähige Personen passendes Angebot macht. den gesetzlichen Krankenkassen ist das durch den Gesetzgeber verwehrt.
Hier hat die SPD in ihrem Wahlprogramm einige sehr gute Ansätze, die auch unseren Staatshaushalt entlasten könnten!

Antworten