Mal kurz in die PKV ... Geht das ohne Nachteile ?

Moderator: Czauderna

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Matzen
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Mal kurz in die PKV ... Geht das ohne Nachteile ?

Beitrag von Matzen » 21.03.2017, 18:54

Hallo zusammen,

kann man mit 60 Jahren mal für ein Jahr in die PKV und dann wieder zurück ?
Idealerweise die GKV-Mitgliedschaft nur ruhen lassen ?

Die Geschichte zur Fragestellung:
Ich bin mein ganzes Leben in der GKV gewesen, hatte aber in den meisten Lebensabschnitten ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Pflichtmitgliedschaft.
In dieser Zeit habe ich Gehaltanteile, die oberhalb dieser Bemessungsgrenzen lagen in eine Firmenversicherung eingezahlt.
Diese freiwillige "Mitarbeiter finanzierte Altersversorgung" kann ab 60 Jahren als Einmalzahlung oder über 15 Jahre verteilt ausgezahlt werden.

Aber egal wie man sich entscheidet: Diese ehemals beitragsfreien Gehaltsanteile werden jetzt mit Auszahlung zu krankenkassenpflichtigem Einkommen, im Falle der Einmalzahlung gezehntelt und fiktiv auf 10 Jahre verteilt und erhoben.
Und da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, der die Hälfte zahlt, zahle ich künftig komplett den AN- und den AG-Anteil.

Arbeitskollegen, die ihr Leben lang in der PKV waren, zahlen trotz dieser Firmenrentenauszahlung ihren normalen PKV-Beitrag weiter, da dieser unabhängig vom "Arbeitseinkommen" ist.

Die Überlegung:
Wäre ich für ein Jahr in der PKV und liese mir just in diesem Jahr die Kapitalrente komplett auszahlen, dann wäre diese kassenbeitragsfrei, da dieses Einkommen nur die GKV interessiert und für die PKV ohne Belange ist.

Daher jetzt die Überlegung aus der Eingangsfragestellung:
Kann man im "zarten" Alter von 60 (plus) Jahren mal für ein Jahr in die PKV verschwinden und dann wieder zurück in die GKV, ohne irgendwelche Nachteile zu haben ?

Potentielle Nachteile, die sich meines Erachtens ergeben könnten:
- GKV nimmt mich nicht zurück.
- Durch den Wechsel in PKV unterliegen im Rentenalter (67 plus) alle Einkünfte und nicht nur die Rente er KV-Pflicht.
- ...

Danke

Matzen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2017, 19:22

Hallo,
natürlich kannst du, wenn du nicht krankenversicherungspflichtig bist jeder zeit deine derzeitige Mitgliedschaft kündigen und in eine andere Kasse wechseln, ja, auch zur PKV, wenn die dich denn nehmen sollte.
Etwas schwieriger wird es dann mit der Rückkehr in die GKV, denn dafür müsstest du krankenversicherungspflichtig werden, also mit 61/62 und das wäre bei dir nur dann der Fall wenn du entweder als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig würdest oder als Arbeitslosengeld-1 Bezieher der Krankenversicherungspflicht unterliegen würdest.
Aber warum du das willst, das habe ich noch nicht so ganz begriffen - Solange duu Arbeitnehmer bist und über der Krankenversicherungspflichtgrenze verdienst, solange musst du für zusätzliche Einnahmen keine Beiträge zahlen und wenn ich davon ausgehen, dass du aufgrund deiner bisherigen GKV-Versicherung die Vorversicherungszeit als Rentner erfüllt hast, dann wärst du als Rentner auch krankenversicherungspflichtig und müsstest für andere Einnahmen ebenfalls keine Beiträge zahlen, ausgenommen Versorgungsbezüge ( mit Arbeitgeberbeteiligung) - konkret, wenn die Auszahlung mit mit 60 erfolgt - wie bist du zum Zeitpunkt der Auszahlung bei der GKV versichert ?
Hast du diese "Firmenversicherung" komplett alleine finanziert ?.
Gruss
Czauderna

Matzen
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Beitrag von Matzen » 22.03.2017, 00:15

Danke für Dein feed back.

Ich bin seit rund 10 Jahren aus dem Angestelltenverhältnis ausgeschieden, aber weiterhin freiwillig in meiner GKV geblieben.

Ja, ich habe diese zusätzliche Firmen-Versicherung alleine finanziert.
Für die späteren Auszahlungen fallen aber definitiv KV-Beiträge an, dies ist geklärt, warum auch immer dies so ist.

Derzeit bin ich (unter 60) freiwillig in der gesetzlichen Versicherung, zahle aber nicht mehr die Höchstbeiträge, aber mehr wie zu meiner Angestelltenzeit, da ich AG- und AN-Anteil alleine tragen darf.
Die KV-Höchstbeträge habe ich in meinem beruflichen angestellten Leben über 20 Jahre bezahlt, wobei mein Arbeitgeber damals die Hälfte bezahlt hat.

Ich denke ich schaffe es die Voraussetzungen für einen PKV-Wechsel zu schaffen:
Ich kann mein aktuelles jährliches Einkommen ein Stück weit steuern (Reparaturen an Mietobjekt dieses oder nächstes Jahr; Sonderabschreibung PV-Anlage ja/nein; Kundenrechnungen in Folgejahr verschieben usw.) und somit dafür sorgen, dass ich in einem Jahr oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege und wechseln könnte.
Bisher ist die Strategie umgekehrt: gleichmäßiges Einkommen, da dies steuerlich und KV-Beitragsmäßig am interessantesten ist.

Mit dem Erreichen eines Einkommens über Bemessungsgrenze:
Wechsel in die PKV und Firmen-Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Da nach meinem Verständnis der Versicherungs-Status zum Zeitpunkt der Auszahlung der Firmenrenteneinmalzahlung ausschlaggebend ist (hier: Mitglied der PKV im Auszahlungsjahr), sollte es hier im Folgejahr keine Probleme mehr geben. Wäre aber auch nochmals zu klären.

Die erste Frage ist halt:
Komme ich wirklich so leicht raus aus der GKV und vor allem komme ich wieder problemlos rein, ohne später Nachteile in der KVdR zu haben ?
Ich befürchte: Der Teufel steckt im Detail.

Danke und Gruß

Matzen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.03.2017, 00:29

Hallo,
Du bist derzeit also freiwillig versichert in der GKV aber nicht als Arbeitnehmer, richtig?.
Wenn ja, kannst du vom Grundsatz her in die PKV wechseln, das hat mit deinem Einkommennix zu tun.
Die Rueckkher in die GKV. Habe ich dir beschrieben - wie willst du das bewerkstelligen ?
Ein Ruhen der GKV-Mitgliedschaft geht nicht.
Gruß
Czauderna

Matzen
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Beitrag von Matzen » 23.03.2017, 02:02

Danke.

Du scheinst vom Fach zu sein.
Bevor ich mir überhaupt Gedanken um die Umsetzung eines Wechsels mache.

Stimmt meine Annahme, dass, wenn diese Einmalzahlung in ein Jahr kommt, wo ich in der PKV wäre, dass in den Folgejahren keine Forderung für laufende Beiträge kommen kann.
Ich vermute, dass meine GKV mit einer Anfrage hierzu nicht wirklich damit kann/will.

Zur Info:
Der Auszahlungsbetrag ist etwas über 100.000 Euro, was bei 15 % Kassenbeitrag 15.000 € über 10 Jahre verteilt ist
Und dies angespart aus Geldern, die ursprünglich einmal oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.

Danke.

Matzen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.03.2017, 10:16

Hallo,
Grundsätzlich ist das richtig - Einmalzahlungen außerhalb der Mitgliedszeiten in der GKV interessieren nicht,es sei denn, es handelte sich um Versorgungsbezuege,welchemit Arbeitgeberbeteiligung erworben wurde.
Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein. Konkret wäre es so - bei Auszahlungen in einer Summe will die Auszahlstelle wissen wo der Betreffende versichert ist zum Zeitpunkt der Auszahlung - ist das eine GKV-Kasse, erhält diese eine entsprechende Mitteilung damit sie die Beitragspflichtig prüfen kann.
Bei einer PKV entfällt diese Meldung !
Wenn jemand als krankenversicherungspflichtig wird (Arbeitnehmer oder ALG-Bezug) wird er grundsätzlich (noch) nicht nach anderen Einnahmen befragt, erst recht nicht nach Einmalzahlungen aus der Vergangenheit. In der Regel passiert dies dann erst, wenn er entweder Rentner wird oder sich freiwillig versichern muss. Dann wird allerdings konkret auch nach Versorgungsbezuegen gefragt.
Meiner Meinung nach geht es bei dir genau darum - sind das Versorgungsbezuege oder handelt es sich um eine reine private Sache.
Hast du denn von deiner jetzigen Kasse es schriftlich dass diese Einmalzahlungen beitragspflichtig für 10 Jahre sein wird ?
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 27.03.2017, 08:31

Wenn Du die Einmalzahlung erhältst, dann wird diese grundsätzlich auf 10 Jahre verteilt. Völlig klar.

Allerdings gilt hier auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). D.h., wenn Du schon Beiträge nach der BBG zahlst, dann kann die Einmalzahlung auch nicht beitragspflichtig sein, wenn ich mich nicht irre.

Es gibt Fälle, in denen die Gesellschaften bei denen die Direktversicherung abgeschlossen wurden, aber dennoch (oberhalb der BBG) an die Kasse die Beiträge zahlen.

Hier kann man dann einen Erstattungsantrag stellen.

Zitat:
§ 231 SGB V Erstattung von Beiträgen




(1) Beiträge aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen werden dem Mitglied durch die Krankenkasse auf Antrag erstattet, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen mit dem Arbeitsentgelt einschließlich des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 überschritten haben.


(2) Die zuständige Krankenkasse erstattet dem Mitglied auf Antrag die von ihm selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Rente zusammen mit den übrigen der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Einnahmen des Mitglieds die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat. Die Satzung der Krankenkasse kann Näheres über die Durchführung der Erstattung bestimmen. Wenn dem Mitglied auf Antrag von ihm getragene Beitragsanteile nach Satz 1 erstattet werden, werden dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die von diesem insoweit getragenen Beitragsanteile erstattet.

Apolon
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Beitrag von Apolon » 18.04.2017, 14:10

Matzen hat geschrieben:Bevor ich mir überhaupt Gedanken um die Umsetzung eines Wechsels mache.
Matzen
Solltest du dir zuerst einmal überlegen, was die PKV für dich kosten würde.
mtl. ca. 500 € ohne Gesundheitszuschlag und ohne privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

Im Top-Tarif privatärztlicher Behandlung (Chefarzt + 2-Bettzimmer) im Krankenhaus und ohne Gesundheitszuschlag - ca. 930 € mtl.

Außerdem müssen alle Gesundheitsfragen beantwortet werden. Kann dann bedeuten, dass ein Zuschlag möglich ist, bzw. der Antrag auch komplett abgelehnt wird.

Und vermutlich gibt es dann auch keinen Weg mehr zurück in die GKV.

Ich rate davon ab!

Lilley

Beitrag von Lilley » 27.08.2018, 20:08

Mein Rat wäre, diesen Wechsel nicht zu machen, weil es viel zu kompliziert ist, aus der PKV wieder herauszukommen, wenn man dies wünscht.

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