Nach Scheidung aus der PBeaKK (über 55 Jahre)

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 15.05.2013, 23:21

@calipaplarana: Deine Mama soll bitte gleich nach der Scheidung den Antrag auf Weiterversicherung bei der PBeaKK und den Antrag auf Beitragsentlastung stellen. Wie hoch der Beitrag genau sein wird kann ich nicht genau sagen, es gibt zahlreiche Auf- und Abschläge bei der PBeaKK. Fest steht aber, Dein Papa wird sich an den Beiträgen mit beteiligen müssen.

@alle anderen:
Die PBeaKK hat für geschiedene Mitglieder eine extra Mitglieds- und Beitragsklasse -> Klasse E. In die PBeaKK kommt man neu nicht mehr rein, wohl aber unsere genannte bald geschiedene Frau aus der Mitversicherung in die Klasse E.

Damit spielt es keine Rolle, ob sich VVG, SGB o.ä. anwenden lässt, unsere bald geschiedene Frau ist krankenversichert und bleibt es auch. Dass die Mitversicherung endet ist logisch, bedeutet aber nicht das Ende des Versicherungsschutzes. Die PBeaKK hat ihr korrekterweise die Fortführung der Mitgliedschaft angeboten, wie der Beitrag sich zusammensetzt, das steht für mich in den Sternen aber die Frau wird von dem hier profitieren, was KVProfi ganz am Anfang still und unbemerkt aber richtigerweise festgestellt hat:

"Zum Unterhaltsbedarf gehören somit die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit, vgl. § 1578 Abs. 2 BGB. Die hierfür erforderlichen Beiträge sind neben der Unterhaltsquote bzw. bei Kindern neben dem Satz der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, sofern kein Versicherungsschutz besteht. Muss der Beitrag gezahlt werden, so kann für die Berechnung der Unterhaltsquote oder des Tabellensatzes vorab vom Nettoeinkommen abgesetzt werden."

Den Rest was ich zur Kultur der aktuellen Diskussion denke habe ich im Dauer-Frust-Thread gepostet und ich lade alle herzlich gerne ein...

amerin

Beitrag von amerin » 15.05.2013, 23:27

calipaplarana müsste nun schreiben, ob die Mutter schon mal GKV war oder nicht.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 15.05.2013, 23:53

Aha Poet!

Warum und in aller Welt soll die Mutter nach der Scheidung den Antrag auf weitere Absicherung im Krankheitsfall bei der PostbeaK stellen?

Es geht in der heutigen Zeit nur um die Kohle.

Genau deswegen wurde dieser Post eröffnet.

Bei der PostbeaK geht es ab ca. 370,00 Ocken los. Dies ist die Mindestbemessung.

Muss ich Dir jetzt noch erklären, wo die Mindestbemessung bei einem GKV-Versicherten losgeht? Es sind nur 155,00 €.

Kannst Du nicht rechnen Poet?

Bei mir liegen zwischen diesen Zahlen schon mal exorbtante Welten dazwischen. Hast Du eine andere Berechnungsmethode?

Poet
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Beitrag von Poet » 16.05.2013, 00:09

@Rossi: Eine Bitte vorab -> Können wir wie zu letzt gehandhabt ohne Ausrufezeichen und ohne direkte wie indirekte Beleidigungen kommunizieren?

Fachlich: Auch bei der PBeaKK gibt es eine Beitragsentlastung, der EH ist unterhaltspflichtig bis hin zu den KV-Beiträgen und auch selbst Mitglied bei der PBeaKK. Deshalb empfehle ich das, bevor ich mir Gedanken mache, welche gesetzliche Kasse sich dem Fall annehmen würde wenn alles in die Binsen gegangen ist.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.05.2013, 00:25

amerin hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:ich versuche es weiterhin sachlich!
derKVProfi hat geschrieben:es wäre nett, wenn Sie Ihr Bein an einen anderen Baum heben würden! Danke!
derKVProfi hat geschrieben:Also: nicht das Bein heben und an den Baum machen, sondern sachlich und fachlich
derKVProfi hat geschrieben:Das wäre dann ein fachlicher Beitrag - und nicht IHR lesen, nachdenken und dann erst etwas schreiben !
Provokant
Ja, wie diese Gesichter, die animieren mich immer!
@derKVProfi: Erst alles lesen, dann nachdenken, und antworten ist der 3. Schritt.
Die Seite .. ist dir wohl noch nie vor die Augen getreten
Nenne ich "Bein am Baum heben" um das "Revier zu markieren" beginnend beim "@", womit ja klar wäre, dass es NUR mir gilt, bis hin zur Unterstellung, dass ich nicht lesen könne, nicht nachdenken könne, geschweige es tue, bis hin zur Unterstellung, dass ich es vor Antworten unterlasse!

So nicht, Herr a......... - wer provoziert wird exakt so abgearbeitet!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.05.2013, 00:34

Poet hat geschrieben:@Rossi: Eine Bitte vorab -> Können wir wie zu letzt gehandhabt ohne Ausrufezeichen und ohne direkte wie indirekte Beleidigungen kommunizieren?

Fachlich: Auch bei der PBeaKK gibt es eine Beitragsentlastung, der EH ist unterhaltspflichtig bis hin zu den KV-Beiträgen und auch selbst Mitglied bei der PBeaKK. Deshalb empfehle ich das, bevor ich mir Gedanken mache, welche gesetzliche Kasse sich dem Fall annehmen würde wenn alles in die Binsen gegangen ist.
Lass @ Roosi weg, und es wäre wirklich treffend!

Mein Glas mit "!" ist noch nicht leer und ich habe neue!" bestellt!

SGB V 5.1.13:
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Sie hat anderweitigen Anspruch!Also das Gegenteil von "keinen"!

Anspruch - sie hat Anspruch!

Sonst lest IHR immer so genau und wortwörtlich, vor allem Rossi! Tut es hier auch! Der paragraph läuft ins Leere!

Und Folgeversicherungsbescheinigungen verlangt die PKV und auch die GKV, ergo auch die PBeaKK. Ohne Nachweis kein Ende, egal was in der Satzung steht!

@ Poet: eine Frage, bist Du in dem Verein?

@ Rossi - in Deutschland un anderen EU Staaten zahlt man in Euro, wo bitte in OCKEN? Und seit wann geht es um billig? Woher weißt Du wie hoch der Unterhalt des Mannes an die Frau ist? Bei 2.000 Euro beträgt er ....... Autsch ... bei 300 Euro geht es los, also die Post ab, im wahrsten Sinne des Wortes!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.05.2013, 06:44

Aus dem Beitrag von calipaplarana geht nicht hervor, dass die PBeaKK ein Angebot gemacht hätte, sondern es wird auf die Broschüre http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... info04.pdf verwiesen. Dort steht glasklar drin, wann eine Weiterversicherung überhaupt nur möglich ist. Ich denke schon, dass die genau wissen, was sie tun, denn diese Regelungen bzw. der Ausschluss von jemandem mit Anspruch auf Versicherung in der GKV wurden in den anfangs verlinkten Gerichtsurteilen vom BSG nicht beanstandet.
Mitgliedschaft bei der PBeaKK in der Gruppe E
Besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, kein eigener Beihilfeanspruch und auch kein Anspruch auf Heilbehandlung (z.B. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz), kann nach der Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft die bis dahin bestehende Mitversicherung bei der PBeaKK als eigene Mitgliedschaft in der Gruppe E fortgesetzt werden

Nächste Schritte
Soll eine Mitgliedschaft in der Gruppe E begründet werden, benötigen wir spätestens drei Monate nach
dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils bzw. Urteils über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Unterlagen:
 Aufnahmeantrag (auf unserer Internetseite unter www.pbeakk.de)
 Kopie des Scheidungsurteils bzw. Urteils über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
 Nachweis über Einkommens- und Vermögensverhältnisse, z.B. der zuletzt gültige
Einkommensteuerbescheid
 ggf. den Ablehnungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse
Wenn ich also ganz genau lese, besteht kein Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (=Weiterversicherung bei der PBeaKK), wenn Anspruch auf einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz besteht. Dies war auch schon in der vorherigen Satzung so und wurde ebenfalls vom BSG nicht beanstandet. Mit welcher Begründung sollte die letzte Kasse die Aufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ablehnen?

Das erste von amerin verlinkte Urteil beantwortet alle Fragen, auch zu der besonderen Stellung der PBeaKK und ihrer Sonderstellung als anderweitige Absicherung.

Zur Frage, warum überhaupt eine Weiterversicherung angeboten wird: Weil es immer noch Fälle gibt, die durch das Raster fallen können. Wie von Rossi angesprochen, Aufnahme einer Beschäftigung oder Bezug von ALG2, und schon ist der gesetzliche Anspruch flöten und es bleibt nur noch die PBeaKK - alle meine Aussagen wie schon geschrieben natürlich unter der Annahme, dass vor der Versicherung bei der PBeaKK eine Versicherung in einer GKV bestand.

calipaplarana
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Beitrag von calipaplarana » 16.05.2013, 09:55

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!! Ich bin gerade ein bißchen überwältigt.
Leider hatte ich dummerweise kurz nachdem ich gestern gepostet hatte, keinen Internetzugriff mehr und anscheinend eine spannende Diskussion verpasst.

Ich muss jetzt erstmal alle Posts in Ruhe durchgehen...

calipaplarana
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Beitrag von calipaplarana » 16.05.2013, 10:08

Ok, anscheinend wurde noch nicht so recht ein Konsens gefunden.

Hier noch zwei Informationen, die anscheinend von Bedeutung sind:

Meine Mutter ist vor 30 Jahren nach Deutschland gekommen, war also im Ausland krankenversichert und ist dann hier bei meinem Vater in der PBeaKK mitversichert worden. D.h. sie war nie in der GKV.

Die Informationen zum Tarif E habe ich selbst recherchiert. Ich habe noch nicht bei der PBeaKK wegen der Weiterversicherung angefragt.


Edit:
Ist jetzt vor dem Hintergrund, dass meine Mutter in Deutschland nie in der GKV war, die Möglichkeit einer GKV gestorben?

amerin

Beitrag von amerin » 16.05.2013, 11:43

Wie und wo war sie im Ausland versichert?

amerin

Beitrag von amerin » 16.05.2013, 11:51

derKVProfi hat geschrieben:So nicht, Herr a......... - wer provoziert wird exakt so abgearbeitet!
Süß, der kleine P.....! ;)

BTT: Auf Folgendes könntest Du auch antworten:
Swantje B. hat geschrieben:Hallo KVProfi,
und aus welchem Paragraphen in welchem Gesetz leitest du her, dass die Versicherung bei der PBeaKK nur bei Nachweis einer Folgeversicherung enden kann? VVG und SGB V greifen für die PBeaKK nicht.
Bei den EWR-Versicherern hast du doch auch kein Problem damit, dass ein Vertrag sang- und klanglos ohne Folgeversicherungsnachweis bei Nichtzahlung der Prämie beendet wird.
Wäre wenigstens interessant. Süüüßes Popcorn habe ich schon hier seit gestern! :D

calipaplarana
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Beitrag von calipaplarana » 16.05.2013, 12:04

Meiner Mutter ist aus Mexiko.
Ich habe leider keine Ahnung wie die Krankenversicherung dort aussieht.

Noch was zum Unterhalt:
Meine Mutter war entsetzt, als ich ihr erzählt habe, dass ich mich darüber informiere, ob sie in die GKV kann. Sie sieht das als eindeutige Parteiergreifung für meinen Vater und dass ich ihn finanziell schonen will.
Aber bei einer Unterhaltshöhe von ca. 900 - 1300€ die im Raum steht, kann ich mir kaum vorstellen, dass damit 330€ für Krankenkasse und Miete im Raum München berücksichtigt wurden. Meinem Vater kann man ja auch nur so viel zumuten, dass er selbst noch über die Runden kommt.
Wie seht ihr das denn? Tue ich meiner Mutter Unrecht, wenn ich versuche sie in die GKV zu bekommen?

Ich will doch, dass es für beide gut ausgeht :(

Poet
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Beitrag von Poet » 16.05.2013, 12:46

derKVProfi hat geschrieben:@ Poet: eine Frage, bist Du in dem Verein?
@derKVProfi: Nee, und ich denke auch nicht an einen Wechsel.

@calipaplarana: Ob Du Deiner Mutter Unrecht tust und Unterhalt in welcher Höher zumutbar ist, das kann keiner hier beantworten. Jetzt stellt mal den Antrag bei der PBeaKK zusammen mit der Beitragsentlastung und dann habt Ihr eine konkrete Summe an monatl. Beitrag.

calipaplarana
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Beitrag von calipaplarana » 16.05.2013, 12:57

Das mit der Beitragsentlastung kannte ich gar nicht. Danke für den Hinweis! Ich werde mich informieren, wie sich das bei der PBeaKK gestaltet.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.05.2013, 13:44

amerin hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:So nicht, Herr a......... - wer provoziert wird exakt so abgearbeitet!
Süß, der kleine P.....! ;)

Hatte vergessen zu ergänzen, weil ich erst noch den Namen kopieren und einfügen wollte - sorry, Herr amerin!

BTT: Auf Folgendes könntest Du auch antworten:
Bei den EWR-Versicherern hast du doch auch kein Problem damit, dass ein Vertrag sang- und klanglos ohne Folgeversicherungsnachweis bei Nichtzahlung der Prämie beendet wird.
Wäre wenigstens interessant. Süüüßes Popcorn habe ich schon hier seit gestern! :D

Schade, ich mag nur salziges - da habe ich kein Problem mit: 1. andere Länder, andere Sitten und 2. soll es Menschen geben die Ihre KV beiträge zahlen. Nicht-Zahler, weil kein Fett in der Tasche, sind kein Klientel. Die Beitragszahkung erfolgt regelmäßig über Kreditkarten, daher auch keine Boniprüfung ;-)

Es geht bei dem Konzept um Menschen, die aus verschiedenen Gründen aus oder durch das Raster fallen oder gefallen sind und um Menschen mit internationaler Ausrichtung, also nicht um Dönerbuden-Inhaber oder selbstständige Kurierfahrer!!

btw: bis vor 4 Jashren war die Kündigung bei Nichtzahlung üblich und normal - das ist keine Erungenschaft, die wir da erschaffen haben, auf die wir stolz sein können. es ist und war Stückwerk! Wenn dann hätte man es ANDERS machen müssen!!

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