Nichtzahlung von Behandlungskosten gerechtfertigt ?

Moderator: Czauderna

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ich frage nach
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Nichtzahlung von Behandlungskosten gerechtfertigt ?

Beitrag von ich frage nach » 16.04.2018, 16:31

Hallo erst einmal
meine KV hat eine Gewebeentnahme und die MRT Aufwendungen nicht gezahlt, obwohl diese Aufwendungen wegen einer Krebsvorsorge notwendig waren. Man wolle vom Arzt einen Befund- und Behandlungsbericht. Die medizinische Notwendigkeit wird bestritten. Ist dies Rechtens oder hofft man auf ein sozialverträgliches Ableben um Kosten zu sparen ?? Auch mein Antwortschreiben wurde abgebügelt. Seit wann beschäftigt die KV Ärzte mit Ferndiagnosen ??
Danke für Eure Antwort

Kaveo
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Beitrag von Kaveo » 16.04.2018, 16:40

Hi,

PKVen beschäftigen eigene Ärzte, welche Rechnungen und Kostenpläne im Auftrag der PKV prüfen.

Grundsätzlich gilt: bei teureren Dingen, oder wenn man sich unsicher ist, sollte man vorab einen Kosten- und Heilplan vom Arzt anfertigen lassen und diesen durch die PKV prüfen lassen. Ist sozusagen eine Art Kostenvoranschlag. Genehmigt diesen die PKV so wird sie auch alle Posten entsprechend bezahlen.

Das sinnvollste wird sein entsprechend mit dem Arzt zu reden, so dass dieser ein Begründungsschreiben anfertigt. Denn bedenke: Auch du kannst medizinische Notwendigkeit nicht zwingend richtig einschätzen und ein Arzt verkauft mitunter auch unnötige Dienstleistung.

Zudem: Mit wem willst du es dir nicht verscherzen? Deiner PKV oder dem Arzt, den du im Notfall wechselst?

ich frage nach
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Beitrag von ich frage nach » 18.04.2018, 19:26

Naja bei dieser Konstellation würde ich eher dem Arzt vertrauen, die Kasse zockt leider nur ab. Kulanz habe ich in fünfundzwanzig Jahren nur einmal erlebt, dafür aber jede Menge unklare, ungenaue Antworten und Ausflüche, leider. Wenn neben Hausarzt und Urologen vor Ort an einen Spezialisten verwiesen wird, der dies bestätigt und man dann den lästigen und schmerzhaften Eingriff notgedrungen über sich ergehen läßt und anschließen abgebügelt wird ist schon bezeichnend. Darüber hinaus habe ich bei allem Interesse wohl auch ein Anspruch auf Privatsphäre, dh. einen Bereich der Patient und Arzt nicht verlassen sollte, wenn die Kasse diese Befunde als Voraussetzung der Erstattungsprüfung anfordert, dann hat Orwell 1984 wohl gewonnen, traurig !!!!

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