Öffnungsaktion noch möglich?

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schnurzel
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Öffnungsaktion noch möglich?

Beitrag von schnurzel » 28.07.2013, 15:14

Hallo,

ich hatte mich bei einer PKV versichern wollen, wurde aber abgelehnt. Da ich damit absolut nicht gerechnet habe und damit auch gar nicht wirklich einverstanden bin, wie mir die Tatsachen interpretiert wurden, kam der Vorschlag eines ärztlichen Attestes.

Nun ist meine Frage:

Soll ich ein solches Attest vorlegen und hoffen, noch genommen zu werden? Wäre ich bei 30%, wäre es mir ja egal.

Durch die Ablehnung habe ich ja jetzt ein Recht auf die Öffnungsaktion - habe ich das richtig verstanden, dass man die Öffnungsaktion NUR n Anspruch nehmen kann, wenn man NIE in einer PKV war?

Also würde das Attest dazu führen, dass ich ein Angebot von 50% Zuschlag bekomme (welches ich ablehnen würde!!!), hätte ich dann immer noch Anspruch auf die Öffnungsaktion? Oder Wäre ein solches Angebot schon ausschlaggebend dafür, dass diese Chance vertan ist?

Habe das mit der Öffnungsaktion nämlich nicht 100%ig verstanden.
Schon einmal vielen Dank! :)

derKVProfi

Re: Öffnungsaktion noch möglich?

Beitrag von derKVProfi » 28.07.2013, 16:02

schnurzel hat geschrieben:ich hatte mich bei einer PKV versichern wollen, wurde aber abgelehnt. Da ich damit absolut nicht gerechnet habe und damit auch gar nicht wirklich einverstanden bin, wie mir die Tatsachen interpretiert wurden, kam der Vorschlag eines ärztlichen Attestes.

Nun ist meine Frage:

Soll ich ein solches Attest vorlegen und hoffen, noch genommen zu werden? Wäre ich bei 30%, wäre es mir ja egal.

Das kann man am grünen Tisch und ohne exakte Details nicht beurteilen!

Durch die Ablehnung habe ich ja jetzt ein Recht auf die Öffnungsaktion -

Nein, das Recht auf die Öffnungsaktion wird nicht durch eine Ablehnung ausgelöst!

habe ich das richtig verstanden, dass man die Öffnungsaktion NUR n Anspruch nehmen kann, wenn man NIE in einer PKV war?

Das haben Sie im Grundsatz falsch verstanden!

Also würde das Attest dazu führen, dass ich ein Angebot von 50% Zuschlag bekomme (welches ich ablehnen würde!!!), hätte ich dann immer noch Anspruch auf die Öffnungsaktion?

Das ist pauschal auch nicht zu beantworten!

Oder Wäre ein solches Angebot schon ausschlaggebend dafür, dass diese Chance vertan ist?

Nehmen wir einmal folgenden Sätze aus der Broschüre:
III. Antragstellung
Wichtig ist, dass bereits bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen verlangt wird. Andernfalls gelten die erleichterten Bedingungen nicht.
Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist, so muss ein späterer Antrag im Rahmen der Öffnungsaktionen vom Versicherer angenommen werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Eine unverbindliche Anfrage muss daher als Probeantrag gekennzeichnet werden.
IV.
Teilnehmende Versicherungsunternehmen
Die Anschriften und Rufnummern der privaten Krankenversicherungsunternehmen, die sich ganz oder teilweise an den Öffnungsaktionen für Beamte beteiligen, sind im Anhang zu finden.
Angebote und Bedingungen können unmittelbar bei den Versicherungen erfragt werden
ist ja schon eindeutig!

Habe das mit der Öffnungsaktion nämlich nicht 100%ig verstanden.

Lesen: bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktionen-der-pkv-fuer-beamte-und-ihre-angehoerige/

schnurzel
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Beitrag von schnurzel » 28.07.2013, 16:53

Hmm vielleicht habe ich mich auch umständlich ausgedrückt.
Mein Problem liegt darin, dass ich Beamter im Widerruf bin, von einer PKV aber abgelehnt wurde. Ich kann ein ärztliches Attest einreichen, damit ich eventuell doch genommen werde.
Meine Angst ist eben, dass ich (durch das Einreichen des Attest) mir eine spätere Öffnungsaktion vermiese. Mir wurde es bislang so von den Versicherungsvertretern so erklärt, dass man NUR von der Öffnungsaktion Gebrauch machen kann, wenn man eine Absage (!!) erhalten hat. Und wenn ich jetzt ein Attest einreiche & die PKV mich doch für 50% Aufschlag nehmen WÜRDE, dass mir somit die Chance auf eine spätere Öffnungsaktion versagt wird.

Wurde ich dort also falsch informiert?
Kann ich also bedenkenlos dieses Attest einreichen?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 29.07.2013, 00:28

In dieser Broschüre steht alles drin!

bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktionen-der-pkv-fuer-beamte-und-ihre-angehoerige/

Zum Beispiel (wie bereits einmal zitiert)!
Wichtig ist, dass bereits bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen verlangt wird. Andernfalls gelten die erleichterten Bedingungen nicht.
Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist, so muss ein späterer Antrag im Rahmen der Öffnungsaktionen vom Versicherer angenommen werden.
Aber auch:
Beamte auf Widerruf
, die die erleichterten Aufnahmebedingungen in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst in den Basistarif aufgenommen werden, sofern die Aufnahmebedingungen dafür vorliegen. Wenn sie später Beamtenanfänger sind, können sie zu den erleichterten Bedingungen in einen Normaltarif ihres Versicherers wechseln.
Der PKV-Basistarif bietet Leistungen, die mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Risikozuschläge werden nicht erhoben; auch Leistungsausschlüsse können in diesem Tarif nicht vorgenommen werden. Für Beihilfeberechtigte wird ein Versicherungsschutz angeboten, der gemeinsam mit der Beihilfe eine der gesetzlichen Pflicht zur Kranken-
versicherung genügende, umfassende Absicherung bietet.
Der individuell höchstmögliche Beitrag reduziert sich dann auf den nicht durch die Beihilfe gedeckten Prozentsatz des Höchstbeitrages. Weitere Informationen zum Basistarif finden Sie in der Broschüre „Der private Krankenversicherungsschutz im Sozialrecht“
und
Wechselt ein ehemaliger Beamter auf Widerruf (siehe Ziffer 2. a)
im Rahmen der Öffnungsaktionen erstmals aus dem Basistarif
in einen regulären Tarif seines Versicherers, sind die bei Versicherungsbeginn im Basistarif ermittelten Risikozuschläge und
etwaige Risikozuschläge für Mehrleistungen bis zur Höchstgrenze von 30 Prozent zu zahlen.
1. Das Verfahren ist eindeutig definiert!

2. ich empfehle den Basitarif NICHT, sondern in Ihrem Fall den Verbleib in der GKV

3. ihre Versicherungsvertreterin lügt - ursächlich könnten monetäre Gründe sein, da es für Basistarif und Öffnungsaktion keine Provisionen gibt![/quote]

schnurzel
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Beitrag von schnurzel » 29.07.2013, 11:32

Ja nachlesen kann ich das ja auch, ich wollte es nur einmal auf nicht-Fachchinesisch erklärt bekommen...

Also selbst wenn nach einer Gegendarstellung 50% kommen, würd eich in die GKV solange gehen.
Und wenn jetzt ein Zuschlag von 30% kommt, würde ich diesen annehmen solange es kein Basistarif ist...? Liege ich da richtig?
Weil ich später ja ohnehin bis zu 30% Aufschlag bekäme.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 29.07.2013, 11:46

schnurzel hat geschrieben:Also selbst wenn nach einer Gegendarstellung 50% kommen, würd eich in die GKV solange gehen.

Nein, nicht umbedingt - man kann ja dennoch nach Beamter auf Widerruf noch die Öffnungsaktion bekommen - man sollte es eben nur vereinbaren!
Problematisch wird es aber eben doch, wenn keine Übernahme und Arbeitslosigkeit oder DU mit Entlassung erfolgt! Ich unterstelle, dass Sie auch keine DU (echte DU-Klausel für Anwärter) bekommen!


Und wenn jetzt ein Zuschlag von 30% kommt, würde ich diesen annehmen solange es kein Basistarif ist...? Liege ich da richtig?

Nicht umbedingt, aber siehe Hinweis oben!

Weil ich später ja ohnehin bis zu 30% Aufschlag bekäme.

Sie denken so, wie jemand, der sich nicht selbst auskennt! Sorry, ich weiß, dass Sie deshalb nachfragfen! Sie erwarten aber einen begründeten Ratschlag, der ohne umfassende Beratung, ohne eine Dokumentation und ohne Entgelt so auch nicht zu erhalten ist!

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