PBEAKK Beiträge für Rentner oder Wechsel zur GKV

Moderator: Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.08.2014, 00:04

Na ja, was spricht ggf. dagegen?

Nichts!

Sorry, für mich ist der Urteilsspruch mehr als konsequent.

Wer schon mal an Sitzungen des BSG als Zuhörer teilgenommen hat, der weiß, dass die Richter vielfach dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.08.2014, 10:38

Hallo,
Gehört jetzt zwar nicht unbedingt zum Thema, aber was die Rechtsprechung des BSG betrifft und die mittlerweile andere Auffassung eines bestimmten LSG., da drängt sich einem schon leise Zweifel an der "Endgültigkeit" eines BSG-Urteils auf .
Gruss
Czauderna

AdDiavolo
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Beitrag von AdDiavolo » 16.08.2014, 16:50

Das Bundesverfassungsgericht hat auch schon BSG-Urteile einkassiert.

Es gibt schon "immer" auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ;)

Freundliche Grüße
AdDiavolo

Poet
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Beitrag von Poet » 17.08.2014, 11:57

@AdDiavolo: Für mich würde dagegen sprechen, dass ich doch als Beklagte einen Weg nicht weiter gehe(n) würde, an dessen Ende die Übernahme weiterer Verfahrenskosten stehen könnte nur um unbedingt Recht zu bekommen. Die Anzahl an Zugängen aus den Versorgungswerken ist doch überschaubar und ich würde aus ökon. Gründen schon allein mich diesem Personenkreis mit Dokumentation des Nichtwollens via Einzelfall nicht verschließen. Wie Rossi aus meiner Sicht schon richtig geschrieben hat, spielt es keine Rolle weshalb die Mitgl. bei der PBeaKK beendet wurde. Nebenbei:Ganz viele der Unversicherten oder PKV-Rückkehrer haben doch aus wirtschaftl. Interessen seinerzeit gehandelt.

Welche BSG-Urteile meinst Du denn? Ist doch recht überschaubar...Beitragspflicht Direktversicherungen, Nikolausbeschluss...mehr fällt mir nicht ein. Es braucht ja auch lange bis das BVerfG sich mit einer Sache beschäftigt die über alle Instanzen gegangen ist.

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