Wie hoch ist denn die Pflichtversicherungsgrenze für 2013?
Gilt für den Privatversicherten jeweils die jährlich aktualisierte oder gilt für den Privatversicherten, der schon länger in der PKV ist, weiterhin die zum Zeitpunkt des Eintritts in die PKV festgelegte Pflichtversicherungsgrenze, die ja deutlich niedriger ist als die jährlich neu festgesetzte?
Pflichtversicherungsgrenze
Moderator: Czauderna
Hallo Thomas,
den Wert findet man bei Google besser unter "Jahresarbeitsentgeltgrenze".
Für 2013 wird sie voraussichtlich 52.200 € betragen.
Die Grenze ist also auch für laufend privat Versicherte dynamisch, nur für langjährig dort Versicherte ggf. geringer (s.o.).
Gruß
roemer70
den Wert findet man bei Google besser unter "Jahresarbeitsentgeltgrenze".
Für 2013 wird sie voraussichtlich 52.200 € betragen.
Werte hiefür: 2012 = 45.900 € / 2013 = voraussichtlich 47.250 €Wikipedia hat geschrieben:Eine besondere Versicherungspflichtgrenze gilt nach § 6 Abs. 7 SGB V für Personen, die am 31. Dezember 2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren und wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden JAEG versicherungsfrei waren. Diese Grenze ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Grenze ist also auch für laufend privat Versicherte dynamisch, nur für langjährig dort Versicherte ggf. geringer (s.o.).
Gruß
roemer70